„Polnische Pflegekraft gesucht“ – hinter einer solchen Stellenanzeige steckt oft die große …
24 Stunden Betreuung
Bezahlbare 24h BetreuungDie Polin als Haushaltshilfe

„Die Polin“ steht mittlerweile als Synonym für eine kompetente Betreuung durch Menschen aus Osteuropa. Sie sind zwar in aller Regel nicht als Pflegekräfte nach deutschem Recht qualifiziert und dürfen deshalb keine medizinischen Tätigkeiten wie Wundversorgung, Infusionen oder Blutdruckmessung erbringen. Deshalb gibt es für ihren Einsatz auch keine Sachleistungen aus der Pflegekasse. Allgemeine Tätigkeiten im Haushalt sind aber sehr wohl möglich – nicht nur Einkaufen, sondern auch Hilfe beim Waschen, Ankleiden oder Zubettgehen oder eine Versorgung bei Inkontinenz. Das Pflegegeld, das der Betroffene zur freien Verfügung hat, ist da gut angelegt.
Arbeitsrechtliche Regelungen beachten
Die Anwesenheit einer einzigen Pflegekraft über 24h ist mit deutschem Arbeitsrecht keinesfalls vereinbar. Auch wenn die Pflegekräfte formal bei einem ausländischen Arbeitgeber angestellt sind, gelten für Tätigkeiten in Deutschland die entsprechenden Schutzvorschriften. Die Höchstarbeitszeit beträgt in der Regel acht Stunden pro Werktag, wobei der Samstag ein Werktag ist. So ergeben sich maximal 48 Wochenstunden. Wer wirklich eine Betreuung für 24 Std. an sieben Tagen in der Woche organisieren muss, kommt um ein Modell mit mindestens drei Schichten nicht herum. Auch Urlaubszeiten müssen besonders geplant und eine Vertretung gestellt werden, denn es gibt auch einen Mindestanspruch auf 24 Urlaubstage pro Jahr, bezogen auf eine Sechs-Tage-Woche.
Kombileistungen prüfen
Als Ausweg bietet sich eine Kombination aus Sachleistungen eines anerkannten Pflegedienstes und der Tätigkeit einer Pflegekraft aus Osteuropa an. Eine solche Kombileistung wird ausdrücklich gefördert: Ist der für Sachleistungen verfügbare Betrag nicht ausgeschöpft, wird der Rest als Pflegegeld für die häusliche Pflege gezahlt. Ganz billig wird die Pflege aber auch mit osteuropäischen Arbeitskräften nicht. Sind sie als Arbeitnehmer angestellt, entweder direkt im Haushalt oder bei einem ausländischen Arbeitgeber, gilt auf jeden Fall der gesetzliche Mindestlohn. Sachleistungen wie freie Kost und Wohnung, die häufig vereinbart sind, dürfen darauf nicht angerechnet werden. Steuern und Sozialabgaben müssen aber unter Berücksichtigung solcher geldwerten Vorteile berechnet werden. Für Haushaltshilfen, die von der Arbeitsagentur vermittelt werden, gilt zudem ein Tariflohn, der von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist, aber deutlich höher liegt als der Mindestlohn. Für eine 38,5-Stunden-Woche sollte man mit rund 2.000 € einschließlich Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, aber zuzüglich Unterkunft und Verpflegung rechnen.