Mit einer Rundumbetreuung für Senioren in den eigenen vier Wänden geht für viele alte Menschen …
24 Stunden Pflege Ohne Agentur
Pflegehilfen selbst im Haushalt beschäftigenSelbstständiges oder abhängiges Beschäftigungsverhältnis

Achten Sie zunächst darauf, ob in einschlägigen Stellengesuchen eine freiberufliche, selbstständige Tätigkeit angeboten wird, oder ob die Pflegerin abhängig, das heißt als Arbeitnehmerin arbeiten will. Das macht einen großen Unterschied, nicht nur im Preis, sondern auch in der Organisation der Arbeit. Die selbstständige Pflegekraft wird aufgrund eines Dienstleistungsvertrags tätig. Wegen der Dienstleistungsfreiheit in der Europäischen Union ist das auch über Grenzen hinweg problemlos möglich. Diese Lösung ist mit rund 1.700 Euro im Monat für eine Vollzeitpflege nicht nur am billigsten, sondern scheint auf den ersten Blick auch die wenigsten Probleme mit sich zu bringen. Sie müssen keine Höchstarbeitszeiten beachten, keinen Mindesturlaub gewähren und keinen Mindestlohn zahlen. Für ihre Sozialversicherung und die Versteuerung ihres Einkommens ist die freiberufliche Hilfe allein verantwortlich.
Abgrenzung zur Scheinselbstständigkeit
Das klingt gut, aber dennoch gibt es einen Haken – die selbst für Juristen schwierige Abgrenzung zur Scheinselbstständigkeit. Arbeitet die freiberufliche Pflegerin über längere Zeit nur für Sie, ändert das zunächst einmal nichts an ihrer Selbstständigkeit. Sie ist dann aber eine sogenannte Selbstständige mit nur einem Auftraggeber und wird dadurch rentenversicherungspflichtig. Das entscheidende Kriterium der Selbstständigkeit ist die Freiheit in der Durchführung der Aufgaben. Ihrem Frisör geben Sie Ihre Wünsche bekannt, aber wie er die Frisur zustande bringt, ist seine Sache. Würden Sie einer Pflegehilfe Weisungen erteilen, arbeitet sie nicht selbstständig, sondern abhängig. Wird eine solche Scheinselbstständigkeit festgestellt, werden rückwirkend Mindestlöhne und Sozialabgaben fällig, unter Umständen haben Sie sich sogar strafbar gemacht.
Arbeitgeber haben viele Pflichten
Rechtlich sicherer, aber erheblich aufwändiger ist die Beschäftigung einer Pflegehilfe als Arbeitnehmerin, also auf Basis eines Arbeitsvertrags. Sie werden dann selbst Arbeitgeber und müssen sich im Arbeitsrecht gut auskennen, um nicht ungewollt Vorschriften zu verletzen. Nur bei einem 450-Euro-Job nimmt Ihnen die Minijob-Zentrale zahlreiche Verpflichtungen ab. Damit kommen sie aber bei einer 24-Stunden-Pflege ohne Agentur nicht hin. Mit 2.000 Euro monatlich sollten Sie rechnen. Sie müssen als Arbeitgeber zunächst eine Betriebsnummer beantragen. Anschließend registrieren Sie sich beim Finanzamt und führen monatlich die Lohnsteuer ab. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und die Berufsgenossenschaft wegen der gesetzlichen Unfallversicherung wollen auch von Ihrer Pflegehilfe wissen. Die Arbeitszeiten müssen dokumentiert werden, damit die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und die Zahlung des Mindestlohns nachprüfbar sind. Manche Arbeitgeberpflichten lassen sich auf Dienstleister auslagern, aber das kostet Geld. Prüfen Sie deshalb, ob die Entsendung einer Pflegerin durch eine osteuropäische Agentur unter dem Strich nicht doch die bessere Option ist.