Freiberufliche Pflegekräfte kommen immer dann zum Einsatz, wenn ungewöhnliche Situationen …
24 Stunden Pflege Steuerlich Absetzbar
Pflegekasse und Finanzamt helfen bei der FinanzierungDie meisten Senioren wünschen sich Betreuung zu Hause

Für einen Großteil der Pflegebedürftigen geht der Wunsch nach Versorgung in den eigenen vier Wänden in Erfüllung. Eine stationäre Pflege ist nur selten aus medizinischen Gründen angezeigt. Ist eine Behandlungspflege erforderlich, kommt dazu ein ambulanter Pflegedienst stundenweise ins Haus. Bei anerkanntem Pflegegrad werden die Kosten dafür von der Pflegeversicherung im Rahmen des Budgets für Sachleistungen übernommen. Ein steuerlicher Effekt ergibt sich daraus nicht. Tritt die Pflegeversicherung ein, bleiben keine absetzbaren Kosten mehr übrig.
Betreuung durch Angehörige oder Pflegekräfte
Der größte Zeitaufwand entsteht aber nicht durch medizinisch geprägte Tätigkeiten, sondern durch die Haushaltsführung und eventuell hinzukommende Grundpflege. Darunter fallen zum Beispiel Unterstützung bei der Körperhygiene, beim Essen und Trinken und bei der Mobilität vom Aufstehen über das Bewegen innerhalb und außerhalb der Wohnung bis zum Zubettgehen. Wenn Angehörige diese Aufgaben selbst übernehmen, können sie Pflegeaufwand in ihrer eigenen Steuererklärung geltend machen. Auf die Steuer, die der Pflegebedürftige selbst zu zahlen hat, hat das aber keinen Einfluss. Ein von der Pflegekasse ausgezahltes Pflegegeld wird – anders als bei Inanspruchnahme von Sachleistungen – nicht angerechnet.
Pflege aus Osteuropa ist günstig
Nicht immer ist eine Pflege durch Angehörige möglich. Vielleicht wohnen sie gar nicht in der Nähe, oder sie sind zeitlich nicht in der Lage, eine Betreuung rund um die Uhr sicherzustellen. Pflege durch osteuropäische Hilfskräfte ist vergleichsweise günstig zu haben. Selbstständige Kräfte kommen ab etwa 1.700 Euro, angestellte Pflegerinnen ab etwa 2.000 Euro im Monat. Haben Verwandte ein gutes Einkommen, lohnt es sich nicht, den Beruf zugunsten der Pflege aufzugeben. Die 24-Stunden-Pflege ist steuerlich absetzbar, auch wenn sie von Hilfskräften erbracht wird. Auch hier kann das Pflegegeld zur Finanzierung verwendet werden, ohne dass der steuerlich absetzbare Aufwand dadurch gemindert würde.
Haushaltsnahe Dienstleistungen oder außergewöhnliche Belastung
Grundsätzlich gibt es zwei steuerlich relevante Positionen, unter die der Pflegeaufwand fallen könnte: Haushaltsnahe Dienstleistungen sind ab dem ersten Euro absetzbar, aber es gibt Höchstgrenzen. Alternativ können die Kosten auch als außergewöhnliche Belastungen angesetzt werden. Hier gibt es zwar keine Obergrenze, aber einen zumutbaren Betrag. Für die Steuer zählt nur das, was das Zumutbare übersteigt. Die Höhe dieser Grenze ist abhängig vom Einkommen und vom Familienstand. Ein Steuerberater berechnet, welche der beiden Möglichkeiten die bessere ist. Mit entsprechender Software oder Internet-Angeboten für die Steuererklärung kann man auch selbst ausprobieren, wie sich die größere Erstattung ergibt.