Pflegehilfe für Senioren

Altenpflegeausbildung: Krankenpflegeausbildung

Das Berufsbild der Altenpflegerin ist vielfältig und bietet vielfältige Tätigkeitsfelder. Altenpflege“ ist eine betriebliche Berufsausbildung und ein kompetenzorientiertes Prüfungsverfahren in der Altenpflege. Der Caritasverband Hochrhein e. V. | Altenpflegeausbildung. Zurück zur Seite „Altenpflegeausbildung“.

Pädagogische Anforderungen: Altenpflegetraining

Die Zulassungsvoraussetzungen und die persönlichen Voraussetzungen für die Pflegeausbildung für ältere Menschen sind zu berücksichtigen. Aber auch die eigene Selbstbewertung und das Antragsverfahren sind von Bedeutung. Erstens müssen die Voraussetzungen für den Zugang zur Altenpflegeausbildung erfüllt sein. Sie sind im Pflegeberufsgesetz (Altenpflegegesetz) geregelt. Die Seniorenpflege arbeitet mit Menschen, daher ist es notwendig, vor Ausbildungsbeginn nicht nur ausreichende Deutschkenntnisse, sondern auch die Fähigkeit zur Ausübung eines Berufes zu erproben.

Das betrifft sowohl das eigene Benehmen als auch die Gesundheit. Eine Bescheinigung über gute Führung kann ebenso vorausgesetzt werden. Danach wird ein offizielles Zeugnis über gute Führung verlangt, das nicht länger als drei Monaten sein darf. Der Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit erfolgt durch ein gültiges Gesundheitszertifikat, das zudem nicht länger als drei Monaten alt sein darf.

In der Regel kann jeder, der sich für das Training interessiert, entscheiden, ob die nachfolgenden Fragestellungen mit „Ja“ zu beantworten sind: Es ist auch sinnvoll, mit geriatrischen Krankenschwestern über ihre Tätigkeit zu sprechen. In der Altenpflege erfolgt die Fortbildung in Pflegeschulen und größtenteils in der Pflege. Für den Einstieg in die Altenpflege braucht man daher sowohl einen schulischen Ausbildungsplatz für den Theorie- und Praxisunterricht als auch einen Ausbildungsplatz beim Anbieter der Praxis.

Sowohl die stationären als auch die ambulanten Einrichtungen der Pflege (sog. Pflegedienste) können als Anbieter von Praktika angesehen werden. In der Regel werden von den Pflegeschulen für ältere Menschen und den Einrichtungen der Pflege separate Antragsverfahren durchgeführt, weshalb die Antragsunterlagen an beide Bildungsanbieter mitgeschickt werden.

Altenpflegetraining

Das Berufsbild der Altenpflege ist vielseitig und umfasst vielfältige Aufgaben. Drei Jahre qualifizierter und moderner Berufsausbildung in stationärer und ambulanter Pflege bereiten vor. Das Informationsmaterial zu Bildung und Beschäftigung richtet sich an unterschiedliche Adressaten. In der ausführlichen Informationsbroschüre finden Sie umfassende Informationen über Zulassungsvoraussetzungen, Bildungsinhalte, Berufsaussichten und vieles mehr.

Das Hessische Sozialministerium

Der dreijährige Ausbildungsgang zum Facharzt für Seniorenpflege ist im Altersfürsorgegesetz (AltPflG) und in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung (AltPflAPrV) bundesweit einheitlich festgelegt. Der Regierungspräsidialrat ist darüberhinaus dafür verantwortlich, die Prüfung (in Zusammenarbeit mit den Altenpflegeschulen) abzulegen, die Bescheinigungen über die Berufszulassung (einschließlich der Anerkennung von ausländischen Abschlüssen) auszustellen und den Sachverhalt der Verkürzung (Anrechnung auf die Ausbildungsdauer) gemäß Altersschulgesetz und -hochschulgesetz festzustellen sowie das Schulgeld an die Seniorenschulen zurückzuerstatten.

Sekundarschulabschluss oder ein als äquivalent anerkanntes Zeugnis, sofern eine mind. 2-jährige berufliche Erstausbildung oder eine Befähigung zum Pflegehelfer oder eine mind. 1-jährige berufsbegleitende Weiterbildung in der Altenpflege oder Pflegehilfe nach Landesrecht nachweisbar ist. 3) eine weitere 10-jährige allgemeinbildende Schulausbildung. In der dreijährigen Ausbildungszeit werden 2. 100 Unterrichtsstunden in staatlichen Krankenpflegeschulen und 2. 500 Unterrichtsstunden in wenigstens zwei unterschiedlichen Einrichtungen nach SSG II (stationäre Altenpflegeheime, Ambulanz, Sozialstationen) absolviert.

In der Betriebspraxis kann die Weiterbildung durch Ausbildungszeiten, z.B. in Kliniken, Geriatriefachabteilungen etc. erweitert werden. Nach drei Jahren wird die Lehre mit einem Staatsexamen beendet. Der Ausbildungsberuf der Altenpflegehelferin/des Altenpflegehelfers wird auf Wunsch des Hochschulabsolventen unter gewissen Bedingungen für die gesamte Ausbildungszeit (1 Jahr) anrechenbar.

Im Falle der Endnote „sehr gut“, „gut“ oder „befriedigend“ für Altenpflegerinnen und Altenpfleger und in Einzelfällen auch bei der Endnote „ausreichend“ (wenn ein Gutachten der Pflegefachschule vorhanden ist) wird die anschließende Fachausbildung um ein ganzes Jahr verkürzt. Bei Hochschulabsolventen mit der Endnote „ausreichend“ und ohne Kürzungsempfehlung der Pflegeschule für ältere Menschen ist es auch möglich, die Fachausbildung um ein Jahr zu kürzen, indem man eine einschlägige Berufserfahrung von mind. einem Jahr als Pflegehelferin für ältere Menschen nachweist.

Dann kann die 3-jährige Berufsausbildung bis zu 5 Jahre betragen ( 3 Abs. 5 AltPflG), die 1-jährige Berufsausbildung bis zu 3 Jahren (§ 4 Abs. 3 HAltPflG). Auf Wunsch kann die 3-jährige Fortbildung für Krankenschwestern und -pfleger (3-jährig) und Heilpädagogen mit 3-jähriger Berufsausbildung um bis zu zwei Jahre gekürzt werden.

Altenpflegehelferinnen, Pflegehelferinnen und Heilpädagoginnen mit einer Ausbildungsdauer von einem Jahr können eine Ermäßigung von bis zu einem Jahr beantrag. Mit der dreijährigen Vollzeit-Ausbildung in der Seniorenpflege sollen die für eine selbstständige und eigenverantwortliche Versorgung erforderlichen Kompetenzen und Kompetenzen vermittelt werden, einschließlich Rat, Hilfe und Fürsorge für ältere Menschen. Dazu sind medizinische Erkenntnisse und pflegerische und pflegerische Praxisinhalte ebenso von Bedeutung wie soziale Pflegequalifikationen (z.B. Vermittlung, Versorgung und Förderung von älteren Menschen bei der Lebensgestaltung) oder das Wissen um die rechtlichen und institutionellen Randbedingungen der Seniorenpflege.

Eine Übersicht über die Ausbildungsinhalte finden Sie im „Rahmenlehrplan für die Schul- und Betriebsausbildung von Pflegepersonal für ältere Menschen“ (siehe Downloads). Mit der einjährigen hauptberuflichen Weiterbildung in der Seniorenpflege sollen die für die fachlich kompetente Versorgung und Versorgung älterer Menschen erforderlichen Kompetenzen vermittelt werden.

Eine Übersicht über die Ausbildungsinhalte für Pflegehelferinnen und Pflegehelfer für ältere Menschen finden Sie im „Allgemeinen Lehrplan für die Pflegehelferinnen und Pflegehelfer für ältere Menschen“ (siehe Downloads). Aus diesem Grund werden den nach § 24 HaPflG zugelassenen Pflegeschulen die entsprechenden Aufwendungen für die Schulausbildung vergütet, soweit diese nicht durch andere gesetzliche Bestimmungen (z.B. Ausbildungsgutscheine nach SSG II/III) zu ersetzen sind.

Darüberhinaus bekommen die Auszubildenden von ihrem Lehrbetrieb (stationäres Altenpflegeheim, ambulanter Dienst) eine entsprechende Ausbildungsentschädigung für die ganze Ausbildungsdauer. Der Ausbildungszuschuss für die 1-jährige Berufsausbildung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern richtet sich nach dem ersten Jahr. Für die staatlichen Pflegeschulen für ältere Menschen wird eine Pauschale von 2,94 pro Lehrjahr für bis zu 160 zusätzliche berufsbezogene Sprachstunden gezahlt.

Der pädagogisch -integrierte Ausbau berufsbezogener fachsprachlicher Kompetenzen kann als klassenübergreifender Zusatzunterricht z. B. in Zusammenarbeit mit anderen Alten- oder Bildungseinrichtungen, Erwachsenenbildungszentren oder als Tandemunterricht durch Fach- und Sprachlehrerinnen und -lehrer stattfinden, der von qualifizierten Sprachlehrern erteilt werden muss. Ein Formular zur Erarbeitung eines schulischen Konzeptes zur Durchführung der beruflichen Sprachenförderung sowie die laufende Novellierung der Altenhilfeverordnung steht zum Herunterladen bereit (Anlage 1 und 2).

Mit einer “ integrierten Ausbildungsmaßnahme zur berufsvorbereitenden Teilzeitausbildung und zum Altenpfleger (BzB/APH in TZ) “ sollen die jungen Menschen neben dem Abschluss des Sekundarschulabschlusses im Zuge der berufsvorbereitenden Maßnahmen die staatliche Pflegehelferausbildung für ältere Menschen in einer 2-jährigen Ganztagsmaßnahme von Berufsschulen und staatlichen Krankenpflegeschulen durchlaufen.

Landesbildungsamt der Landeshauptstadt Frankfurt: Berufsliche Schulen Berlin Journal und Ausbildungszentrum FAZ für Alters- und Behindertenhilfe, Landesbildungsamt für den Kreis Fulda: Eduard-Stieler-Schule in Fulda und Landesbildungsamt für den Kreis Fulda: Landesbildungsamt für den Kreis Fulda: die Konrad Zuse- bzw. Fuldaer Hochschule in Fünfeld und das Bundesbildungsamt der Landeshauptstadt Kassel:

Mit dem Diakonischen Aus- und Weiterbildungszentrum in Hofgeismar, dem Staatlichen Schulamt für den Landkreis u. di kt Kassel: Willy-Brandt-Schule in Kassel u. a. sowie mit dem Gesprächsinstitut in Kassel, dem Staatlichen Schulamt für den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg: A. Reichwein-Schule in Limburgu. and a. d. Charlottenburg. VINCIENZ IN CHADAMAR vincienz in chadamar, Landesbildungsamt für den Bezirk Lahn-Dill und den Bezirk Limburg-Weilburg: Käthe-Kollwitz-Schule in Wetzlar und Seniorenschule des Diakoniehauses Königsberg in Wetzlar, Landesbildungsamt für den Bezirk Main-Kinzig: Eugen-Kaiser- und Aus- und Fortbildungseinrichtung in Rhodenbach, Landesbildungsamt des Rheingau-Taunus-Kreises und der Landeshauptstadt Wiesbaden: S: Die Käthe-Kollwitz-Schule in Wittenburg: Käthe-Kollwitz:

Luise Schröder Schul- und Berufsakademie für Pflege und soziale Berufe (EVIM) in Wiesbaden, Landesbildungsamt für den Bezirk Schwalm-Eder und den Bezirk Wallenstein: Hans-Viessmann-Schule in Frankenberg und Seniorenschule der Waldeck-Diakonissen in Bad Arrolsen. Der Kontakt zu den Musterstandorten kann über die teilnehmenden Altenpflegeschulen hergestellt werden. Nähere Angaben zur Altenpflege und den zuständigen Ansprechpartnern sind auf der Website des Regierungspräsidiums der Region Darmsstadt zu erfahren.

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Hauspflege

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