Ambulanter Pflegedienst Gewerbeanmeldung: Der ambulante Pflegedienst Gewerbeanmeldung
Diese können auch kommerziell tätig sein. Sie müssen im Zuge Ihrer Unternehmensgründung nicht zum Handelsbüro gehen. Der ambulante Pflegedienst für ältere Menschen. Es gibt keine Fristen für die Aufnahme eines ambulanten Pflegedienstes. Freiberufliche Tätigkeit in der Altenpflege: Gewerbeanmeldung und Behördengänge.
Pflegeleistungen: Gewerbe ohne Gewerbeertragsteuer
Die ambulanten Dienste sind nicht immer freiberuflich aktiv. Diese können auch kommerziell aktiv sein. Das ist der fall, wenn der pflegerische Leiter eine große Anzahl von Mitarbeitern einsetzt und nicht mehr in jedem Betreuungsfall selbstständig und in leitender Funktion arbeitet. Kommerzialisierung liegt auch vor, wenn ein Partner in einer Pflegedienst-Zivilgesellschaft keine oder eine nicht fachbezogene Ausbildung hat.
Bei der Pflegedienst GmbH bedeutet allein die rechtliche Form, dass das Untenehmen als Unternehmer angesehen wird. Gewerbliche Pflegeleistungen unterliegen in der Regel auch der Gewerbesteuer. Dem können sie sich entziehen, wenn die Kosten der Pflege in wenigstens 40 % der Fälle ganz oder vorwiegend von den gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungen oder Sozialhilfeeinrichtungen übernommen werden.
Für jede in einer Einrichtung betreute Personen müssen die Anforderungen an die Steuerfreiheit dokumentiert und dokumentiert werden. Von der Gewerbesteuer befreit sind jedoch nur Pflegedienstleistungen und damit zusammenhängende Verkäufe, wie die zeitweise Bereitstellung von Pflegekräften. Wenn ein ambulanter Pflegedienst jedoch z.B. mit einem Altersheim einen Arbeitsvertrag abschließt und ihm speziell eingestelltes Personal zur Verfügung stellt, ist der Erlös der Gewerbesteuer unterworfen.
Weil der Pflegedienst wie ein Arbeitsvermittler Dienstleistungen für das Altersheim anbietet, aber keine Pflegedienste für Patienten oder betreuungsbedürftige Person. Es ist für die Gewerbesteuerschuld unerheblich, dass mit dem Pflegepersonal Vorteile für Patienten und hilfsbedürftige Menschen erlangt werden. Diese ist nur für die Dienste der Institution, der das betreffende Personals zugeordnet ist, entscheidend.
Sofern Pflegeleistungen der Gewerbeertragsteuer unterliegen, variieren die Entgelte je nach Ausgestaltung. Privatpersonen und Personenhandelsgesellschaften bekommen einen Steuerfreibetrag von 24.500 Euro pro Jahr, der vom Handelseinkommen abzugsfähig ist. Die die Befreiung übersteigenden Beträge unterliegen der Gewerbeertragsteuer, bei der der Satz von 3,5 % mit einem von der Kommune festgesetzten Veranlagungssatz (z.B. 375 % in Frankfurt/Oder und 490 % in München) zu verrechnen ist.
Die Gewerbeertragsteuer kann jedoch zum Teil mit der Gewerbeertragsteuer verrechnet werden. Körperschaften bekommen keinen Zuschuss und können die Gewerbeertragsteuer nicht auf die Körperschaftssteuer aufrechnen. Pflegedienstleistungen von kommerziellen Pflegediensten sind von der Mehrwertsteuer befreit, auch wenn mehr als 40% des Pflegepersonals in privater Hand sind. Infolgedessen könnte die 40%-Grenze auch für die Gewerbeertragsteuer im Zuge der Rechtsharmonisierung gesenkt werden.