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Amtsvorsteher: Amtsleiterinnen

Der Büroleiter leitet das Komitee. Der Büroleiter leitet das Komitee. Stellvertretender Büroleiter (ehrenamtlich). In seiner ersten Sitzung wählt der Amtsausschuss aus seiner Mitte den Amtsleiter für die Dauer der allgemeinen Wahlperiode der Gemeinderäte. Viele Beispiele für übersetzte Sätze mit „Amtsvorsteher“ – Englisch-Deutsches Wörterbuch und Suchmaschine für englische Übersetzungen.

Amtsvorsteherinnen

Der Amtssitz wird in der jetzigen Stadtverwaltung (wieder) nur in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein genutzt. Der Bezirksvorsitzende in Mecklenburg-Vorpommern ist zugleich der Vorsitzende des Bezirksausschusses. Dies hängt in Schleswig-Holstein von der Fragestellung ab, ob es sich um ein ehrenamtliches oder ein hauptamtliches Büro handeln soll.

Der Bürovorsteher ist gleichzeitig Präsident des Bürokomitees und Verwaltungsleiter. Als Ehrenamtlicher wird er in der administrativen Leitung durch den (hauptamtlichen) Verwaltungsleiter betreut und repräsentiert. Bei einem hauptamtlichen Mandat ist der Mandatsleiter nur der Vorsitzende des Bürokomitees, die administrative Leitung wird von einem vom Bürokomitee ausgewählten Büroleiter übernommen.

Die rund 650 Steuerämter in Deutschland (direkte staatliche Verwaltung) werden ebenfalls von Leitern angeführt. Die grösseren Poststellen (auch Poststellen mit administrativen Dienstleistungen genannt) wurden bei der Post von einer Geschäftsstelle angeführt. Kleine Postfilialen, die von einem Manager verwaltet werden, könnten ebenfalls einem solchen Amt unterworfen sein. Die Telekommunikationsämter, die Fernmeldezentralen, die Postsparkassen und die Postcheckämter (später Post Giroämter genannt) wurden ebenfalls von leitenden Beamten angeführt.

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Büros sind kommunale Zusammenschlüsse in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Eine Geschäftsstelle setzt sich aus mehreren Kommunen zusammen und hat eine einheitliche Administration. Grössere Kommunen mit eigener Administration werden als bürofrei bezeichnet. Schleswig-Holstein verfügt über 85 Büros (Stand per 31. Dezember 2012[1]), 79 Büros in Mecklenburg-Vorpommern und 52 Büros in Brandenburg (Stand per 31. Dezember 2013).

2] Bis zum Wirksamwerden der Gebiets- und Verwaltungsreform 1970 in Rheinland-Pfalz, 1974 im Saarland und 1975 in Nordrhein-Westfalen gab es dort auch Büros. Die Büros wurden für die Staatsverwaltung zunächst in mehreren Gebieten des Mittelalters eingerichtet und sind zum Teil noch heute vorhanden. Außerdem waren die Büros in der Regel auch das niedrigste Gericht.

Die Büros wurden vom Gerichtsvollzieher geleitet. Durch die territoriale Unterteilung in Büros wurde die Mittelalterstruktur der Cent-Höfe abgelöst. Mit der preußischen Landesgemeindeordnung für die Region Westfalen von 1841 wurden die in der französischen Zeit (1806 bis 1813) geschaffenen Bürgermeisterämter mit Wirksamkeit ab 1843 abgelöst. an den Westfälischen Standorten (?). Die Büros waren die niedrigste Verwaltungsbehörde, der örtliche Polizeibezirk und der Zweckverband und wurden zunächst von Regierungsbeamten, später von Bürgermeistern besetzt.

Weltkrieges wurden die Büroleiter als Büroleiter benannt. Die dort verbliebenen Bürgermeisterämter wurden in der Preussischen Rheingrafschaft erst 1928 als Büros benannt. In den Ostpreußen (Sachsen, Brandenburg, Vorpommern, Niederschlesien, Ost- und Westpreußen), die durch die Bezirksordnung von 1872/81 errichtet wurden, waren die Büros oder Bürgermeisterämter in der westfälischen und der rheinischen Provinzverwaltung, die sich aus einer oder mehreren ländlichen Gemeinden zusammensetzten, unterschiedlich.

Lediglich im Gebiet der Herrscherämter (das Domanium) war der (Groß-)Herzog der Herrscher. In Hessen oder der Landesgrafschaft Hessen-Darmstadt, aus der 1806 das Grossherzogtum hervorgegangen ist, waren die Bundesländer Starkenburg und Oberhessen bis zu der Regierungsreform von 1820/1821 in Zuständigkeiten aufgeteilt, die sowohl für die Rechtsprechung als auch für die Administration waren.

Zuerst war das Fürstentum Nassau in 28 Büros aufgeteilt. Bis zum Ende des Fürstentums Oldenburg 1866 gab es diese mit einer kleinen Pause. Im Rahmen mehrerer Reformvorhaben, die zur Zeit des Grossherzogtums Oldenburg begonnen hatten, wurden die Büros zusammengeführt. Im Jahre 1939 wurden die ehemaligen Büros aufgehoben und die dazugehörigen Ortschaften und Kommunen direkt den Verwaltungsbezirken zuerkannt.

Im Landkreis Württemberg wurden nach der Ausweitung im XIV. Jh. Büros als Verwaltungseinheit zwischen der Staatsverwaltung und den Kommunen eingerichtet. Im Jahre 1758 wurde der Name der Büros in Oberflächenamt umbenannt, wodurch ein Oberflächenamt mehrere Nebenämter haben konnte. Jh. eine administrative Umstrukturierung erforderte, liess Friedrich 1806 und 1810 neue höhere Büros errichten und die anderen umbauen.

Zur Schaffung größerer Wohneinheiten wurden 1938 einige Bezirke aufgelassen und die übrigen umstrukturiert. Zu vorpreußischen Zeiten, seit dem fünfzehnten Jh., bilden die hoheitlichen Stellen in Holstein die untere Verwaltungseinheit und verschmelzen mehrere Stadtbezirke. Die Bauernselbstverwaltung wurde in den zum Büro gehörenden Ortschaften durch einen Gerichtsvollzieher garantiert. Die Holsteiner Büros (und ihre schleswiger Amtskollegen) wurden mit der Verabschiedung des Gesetzes 1867 in die jetzigen Bezirke überführt, die 1889 – neben Städte und Großgemeinden – als Verein von kleineren Kommunen aufgeteilt wurden, nachdem die Schleswig-Hardesvogteien und die Holsteiner Kirchenvogteien aufgehoben worden waren.

In preußischer Zeit waren die Büros in Schleswig-Holstein rein lokale Polizeireviere. Mit der Gründung des Bundeslandes Schleswig-Holstein wurden 1948 die Landkreise gelöst und Büros als neue administrative Einheiten für Kommunen mit weniger als 1000 Bewohnern eingerichtet, die jeweils für mind. 2000 Bewohner verantwortlich sind (Verordnung von 1947), später für mind. 3000 Einw. Durch die Verordnung von 1966 sollten die Büros für wenigstens 5000 Bewohner verantwortlich sein, was im Rahmen der Bezirksreform von 1970/74 durchgesetzt wurde.

Ab 2008 soll eine Administration für mind. 8000 Bewohner verantwortlich sein, was zu einer Vielfalt von Fusionen und Verwaltungen führte. Die Struktur der Büros in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein ist in den entsprechenden behördlichen Vorschriften festgelegt. In der Regel bestehen die Büroverwaltungen aus mehreren Fachbüros (z.B. Hauptverwaltung, Amt für öffentliche Ordnung, Gebäudeverwaltung und Kämmerei).

Es handelt sich dabei um ein Kollegialorgan, dessen Vertreter von den lokalen Behörden delegiert werden. Der offizielle Ausschuss in Brandenburg besteht aus den Oberbürgermeistern der amtierenden Kommunen und einem weiteren Stadtrat. Die Leitung des Büros obliegt dem hauptamtlichen Büroleiter (Brandenburg, Schleswig-Holstein) oder dem ehrenamtlichen Büroleiter (Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein).

Die Leiterin der Geschäftsstelle Brandenburg ist die hauptamtliche Leiterin der Geschäftsstelle und Vertreterin der Geschäftsstelle. Bei den Ämtern handelt es sich um Bundesorgane ( 125 Abs. 1 S. 1 S. 1 KV M-V). Ihr gehören die amtierenden Kommunen an. Der gesetzliche Stellvertreter des Büros ist der Leiter des Büros. Kommunen mit weniger als 500 Bewohnern schicken den Oberbürgermeister in das offizielle Komitee. Kommunen mit mehr als 500 bis 1000 Bewohnern schicken ein weiteres Glied.

Kommunen über 1000 bis 2000 Einwohner: zwei. Kommunen über 2000 bis 2500 Einwohner: drei. Kommunen über 2500 bis 3000 Einwohner: vier. Kommunen über 3000 bis 3500 Einwohner: fünf. Kommunen über 3500 Einwohner: sechs. Das Präsidium leitet den Ausschuss ( 138 Abs. 1 KvM-V). Die Leiterin der Geschäftsstelle nimmt auch die Aufgabe des delegierten Tätigkeitsbereiches (z.B. Wohngeld) wahr.

Dies ist besonders für Büros mit verwaltenden Kommunen von Bedeutung ( 138 Abs. 4 M-V). 7 ] Demnach sind die Büros öffentliche Einrichtungen, die der Festigung der kommunalen Eigenverwaltung der zum Amt gehörenden Kommunen dienten. Nach § 9 der Verordnung gehört ihr der Oberbürgermeister der amtierenden Stadtgemeinden an. Die Kommunen schicken also den Oberbürgermeister und darüber hinaus den Bürgermeister:

Kommunen über 1000 bis 2000 Einwohnern 1 Repräsentant, Kommunen über 2000 bis 3000 Einwohnern 2 Repräsentanten, Kommunen über 3000 bis 4000 Einwohnern 3 Repräsentanten, Kommunen über 4000 bis 5000 Einwohnern 4 Repräsentanten, Kommunen über 5000 bis 6000 Einwohnern 5 Repräsentanten, Kommunen über 6000 bis 7000 Einwohnern 6 Repräsentanten, und dann für jede weitere 2000 Einwohnern ein zusätzlicher Repräsentant.

Das Bürokomitee bestimmt den Leiter des Büros. Er ist Präsident des Bürokomitees und Justizvertreter des Büros. Büros mit mehr als 8000 Einwohner können vorsehen, dass die Leitung der Administration von einem hauptberuflichen Büroleiter wahrgenommen wird. Die Büros entstehen durch die zunehmende Verlagerung von Aufgaben der Selbstverwaltung durch die Kommunen auf kommunale Verbände, in diesem Falle aber [….].

Schleswig-Holstein verfügt über zwei Kreisbüros:

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