Angehörige Zuhause Pflegen Pflegegeld: Familienangehörige im häuslichen Pflegegeld
Betreuung von Angehörigen zu Hause . in der häuslichen Pflege. Allerdings ist die Auszahlung der Pflegeleistung an Bedingungen geknüpft. Der Patient erhält das Pflegegeld von der Pflegekas-. Sie nutzen ambulante Pflegedienste zu Hause.
Wichtigste Dienstleistungen der Pflegestufe 4:
Die Pflegestufe 4 ist die stärkste Einschränkung der Selbständigkeit oder der Leistungsfähigkeit. In der Regel heißt das: Rund-um-die-Uhr-Support. Bei der Suche nach den Dienstleistungen der Pflegeversicherung, die den Betreffenden eine bestmögliche Versorgung ermöglichen und auch pflegebedürftige Angehörige unterstützen und entlasten. Wichtigste Dienstleistungen der Pflegestufe 4: Je nachdem, wie und wo die Pflege erfolgen soll, haben Sie in der Pflegestufe 4 folgende Möglichkeiten:
Dabei ist zu berücksichtigen, dass nur das Pflegegeld unmittelbar gezahlt wird und die Leistung mit Ausnahme der in der Übersicht ausgewählten Spezialfälle nicht beliebig kombinierbar ist. Möglicherweise können Sie auch die folgenden Dienstleistungen in Anspruch nehmen, die in erster Linie für Familienmitglieder bestimmt sind, die zu Hause betreut werden: Mehr dazu finden Sie im Artikel zur Pflegestufe 2 oder in den oben genannten Artikeln.
Pflegestufe 4: Ist die häusliche Krankenpflege die optimale Alternative? Die Pflegestufe 4 stellt sehr hohe Anforderungen an das Pflegepersonal und seine Familienangehörigen. Es ist natürlich am besten, wenn der Betroffene aus gesellschaftlicher Perspektive in der Gastfamilie bleibt. Aus Pflegeperspektive ist es aber ebenso bedeutsam, so nah wie möglich an Pflegefachleuten zu wohnen, die bei auftretenden Beschwerden unmittelbar vor Ort sind.
Letztendlich sollten Angehörige in Abstimmung mit einer Beratungseinrichtung, dem Pflegeservice und wenn möglich auch der betreffenden Person selbst darüber befinden, welches Verfahren am besten ist.
Pflegegelder weiterleiten
Betreuungsbedürftige Personen, die noch zu Haus wohnen, bekommen in der Regel Pflegegeld. Diese kann an Verwandte weitergereicht werden. Der meistgenutzte Vorteil der Krankenpflegeversicherung ist das Pflegegeld. Die Patienten übergeben das Bargeld in der Regel ihren Verwandten, die sich um sie kümmern. Im Gegensatz zum Elternurlaub, bei dem der Einkommensverlust eines Elternteiles mindestens zum Teil durch das Erziehungsgeld ausgeglichen wird, ist für den Pflegeurlaub keine Lohnausgleichsleistung vorhanden.
In der Krankenpflegeversicherung gibt es ein „Pflegegeld“. Doch nicht der Angehörige bekommt sie, sondern der betreuungsbedürftige Patient. Dies kann das Pflegegeld aber – das ist vom Gesetzgeber explizit beabsichtigt – als eine Form der Anerkenntnis an den Verwandten weiterleiten, der es unterhält. Die weitergereichte Pflegeleistung ist weder sozialversichert noch steuerlich belastet. Die über das Pflegegeld hinausgehende Vergütung, die der Angehörige bezieht, ist selbstverständlich steuerlich und sozialversicherungsrechtlich abgesichert.
Der Pflegezuschuss wird stufenweise je nach Pflegebedarf ausbezahlt. Seit dem 1. Januar 2015: Pflegestufe:ohne Demenz:mit Demenz: Wie Sie der Übersicht sehen können, ist der Nutzen für Patienten mit einer eingeschränkten Alltagskompetenzen (in der Übersicht gekürzt: „mit Demenz“) in den Pflegestufen 1 und 2 signifikant größer. Die Pflegeleistung wird in voller Höhe ausbezahlt, wenn die Betreuung ohne die Inanspruchnahme von ambulanten Fachdiensten erfolgt.
Aber auch alle zu Haus wohnenden Patienten können seit Beginn des Jahres 2015 eine Tagesstätte aufsuchen, ohne auf andere Sozialleistungen verzichten zu müssen. Für diejenigen, die z.B. neben den Dienstleistungen eines Ambulanzdienstes die Betreuungsstufe 2 haben, werden bis zu 1.144 EUR pro Monat zur Betreuung angeboten. Pflegebedürftige Angehörige können seit Beginn des Jahres 2015 ein Kredit bekommen, der den Rückgang des pflegerischen Einkommens ausgleicht.
Der Kredit kann beim Bundesstelle für Familienangelegenheiten und Zivilgesellschaft (BAFzA) beantragte werden. Der Höchstbetrag entspricht der halben Summe des nicht ausgezahlten Durchschnittsgehalts. Selbst wenn die Betreffenden die Betreuungszeit in Gestalt einer Arbeitsunterbrechung in Anspruch nehmen, gibt es einen Höchstbetrag, der bei einer Verkürzung der Arbeitszeit auf 15 Wochenstunden ausbezahlt wird.
Der Kredit muss in Raten ab dem Ende der Befreiungsphase oder ab dem Ende der Darlehenszahlung getilgt werden. Ein Zahlungsaufschub ist auch dann möglich, wenn sich der Kreditnehmer aufgrund einer unverschuldeten finanziellen Belastung temporär in ernsten finanziellen Engpässen befinden oder wenn zu befürchten ist, dass er durch die Tilgung des Kredits in der beabsichtigten Weise auf solche Engpässe stoßen wird.
In Einzelfällen kann das Kreditverhältnis auch auslaufen. Das ist der Fall, wenn die betreffenden Personen nach Ablauf der Stillzeit für einen Zeitraum von wenigstens zwei Jahren ohne Unterbrechung Arbeitslosenunterstützung oder Grundrente erhalten. Zudem wird die Darlehensverschuldung um bis zu 25 Prozentpunkte reduziert, wenn die (Teil-)Freistellung von der Arbeit über die Pflegedauer oder die Familienpflege zeitweise hinausgeht.