Pflegehilfe für Senioren

Arbeitszeiten Ambulante Pflege: Öffnungszeiten Ambulante Pflege

In der ambulanten Intensivstation. Sicherlich haben Sie einen Arbeitsvertrag, in dem auch die Arbeitszeiten festgelegt werden sollen. Für unsere ambulante Pflege bieten wir Ihnen ungeteilte Arbeitszeiten: Die aktuelle Studie „Pflegesensitive Arbeitszeiten.

Ambulante Pflegearbeitszeiten? Auszubildende und Studenten

lch bin in einem Ambulatorium tätig. Jetzt ist die Wirklichkeit, dass ich 12 Tage hintereinander trainiere und dann zu meinem freien Wochenend. Früher habe ich zu Hause schon mal geschuftet, von dort aus bin ich es gewöhnt, nur 6,5 Std. zu arbeiten, auch 12 Tage am Tag. Momentan denke ich darüber nach, aufzuhören, da ich mit diesen vielen Arbeitsstunden total überarbeitet bin, was meinst du?

Dies sind ganz gewöhnliche Arbeitszeiten in der Pflege. In der ambulanten Intensivstation. Es gibt häufiger 12 Dienststunden und auch lange Marschzeiten von jeweils 10 Tagen, maximal zwei freie Tage, und dann wieder 7 oder 8 Tage durch die Arbeit sind keine Ausnahme. Es handelt sich dabei um Normalarbeitszeiten in Vollzeitbeschäftigung.

Ich bin sicher, Sie hatten die Sechs-Tage-Woche im Altersheim. Daher die täglichen 6,5 Stunden Zeitaufwand. In den 12 Tagen erhalten Sie sicher nicht nur ein WIR kostenlos. Sicher haben Sie noch Tage weg in-between. Töne wie viel Arbeit, wieviele Tage haben Sie nach Ihren 12 freien Tagen?

Ferientage ambulante Pflege Teilzeitarbeit?

Einsatzplanung in der Pflege ambulant

Der “ Home Care “ 04/2017 hat den folgenden Wortlaut im Management-Bereich publiziert. Dies ist eine kurze Aussage vieler Pflegedienstleister, die ihre Tagesplanung vom vorherigen Tag ändern und auf den neuesten Stand bringen müssen, weil mehrere Patientinnen und Patienten kurzzeitig ins Spital kamen oder starben oder Angestellte sich krank gemeldet haben oder einen Arbeitsunfall hatten. Vielmehr ist es die Tagesroutenplanung, die sich bei Abwesenheit nur eines einzelnen Mitarbeiters oder eines einzelnen Mitarbeiters unmittelbar auswirkt.

Selbstverständlich gibt es auch Weisungen aus dem PDL, in denen Arbeitnehmer von der Früh- in die Spät- oder neben der Teilschicht auch noch spät am selben Tag arbeiten müssen. Dies gilt dann für die Einsatzplanung. Dem Wunsch der Patientinnen und Patienten nach zuverlässiger Versorgung und den Vorstellungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von der Einsatzplanung und einem planmäßig eingehaltenen Einsatzplan, in dem auch die freien Tage und Uhrzeiten kostenlos sind, steht eine kurzzeitige Änderung entgegen.

Umstrittene Statements von Mitarbeitern diverser Pflegedienste: „Hallo, ich bin als Pflegehelferin für einen stationären Krankenpflegedienst tätig (50%) und habe immer häufiger ein für mich relevantes Problem. Die Tourpläne für das WE und die folgende Kalenderwoche erhalten Sie allerdings nur dreitägig. Wenn ich zum Beispiel am Montag nach meinem kostenlosen WIR zum späten Dienst kam, war der Zeitplan am Morgen geändert worden und ich war an einem Tag in der Woche früh im Dienst, anstatt zu später Stunde.

Manchmal bin ich 3 wochenlang verspätet, dann wieder eine ganze Wochefrüh dazwischen, dann wieder verspätet, manchmal Teildienst im WE manchmal nicht, etc. Mein erster Job in der Krankenpflege und ich habe keine Möglichkeit zu vergleichen…. ist das gängige Praxis? „Ich bin auch ambulant tätig.“ So funktioniert’s: Die Kolleginnen und Kollegen mit 50% Arbeitsplätzen sind wöchentlich für eine Arbeitswoche – eine freie Zeit.

Wenn sie mehr Stunden als nötig leisten, werden ihnen mehr frei gelassen. Es steht alles auf der Monatsliste, für jeden im Amt ersichtlich. Weil sie wissen, wie oft sie trainieren, können sie ihre Verabredungen etc. in der freien Woche planen.

Alle Mitarbeiter erhalten pünktlich ihren Monatsdienstplan. Er ist verbindlich und darf ohne Ihre Zustimmung nicht verändert werden. Auch der Tourplan für das WE und die nächste Handelswoche wird am kommenden Dienstag veröffentlicht. Aber da Sie bereits wissen, wie Sie arbeiten (früh oder spät) von Ihrem Register, können Sie noch Plan.

Das Management will sich auch dort nicht engagieren, es wird immer gesagt, dass sich immer etwas verändern kann, weil man erkrankt ist oder frei bleibt usw. “ „In meinem Anstellungsvertrag steht „regelmäßige Arbeitszeiten zu jeder Tages- und Nachtzeit“. „Der Pflegealltag in Deutschland. Das Pflegedienstmanagement befindet sich in der alltäglichen Arbeit immer wieder in einem Zwickmühle, weil unvorhersehbare und unerwartete Zustände auftauchen.

Im folgenden Beitrag werden die gesetzlichen Randbedingungen und Erfordernisse sowie einige praxisnahe Praxisbeispiele und Einzelheiten für eine erfolgreiche und arbeitnehmerorientierte Einsatzplanung beschrieben und Anregungen für die eigene Arbeit gegeben. 2 ) Was der Patient erwartet: Die Erwartungen der Patientinnen und Patienten an die Pflegeleistung sind aus unzähligen internen und externen Umfragen bekannt: Das Pflegepersonal sollte rechtzeitig kommen, nett sein, die Privatheit des Kranken und seiner Angehörigen respektieren, es sollte nicht immer andere Angestellte geben, die Pflege und Betreuung sollte zärtlich sein.

Dabei sind die Absprachen einzuhalten, das Pflegepersonal soll Zeit mitnehmen und sich mehr um den Kranken als um die Unterlagen kümmer. 3) Was die Mitarbeiter wollen: Bestätigt werden die Erwartungshaltungen der Mitarbeiter auch durch Mitarbeiterumfragen, die viele Anbieter und Pflegedienstleister regelmässig im Zuge ihres Qualitätsmanagement durchführen: zuverlässige und planbare Einsatzplanung, keine oder nur wenige Mehrarbeitsstunden, keine „Freizeit“ und schon gar nicht aus dem Ferien.

Auf ungeplante Serviceanfragen von Pflegedienstleitern wird in der Regel von der „Generation“ des Pflegepersonals reagiert: Die Generierung von Boomers/Babyboomer (geboren bis ca. 1965, heute ca. 52 – 65 Jahre alt) ist nach wie vor von einem starken „life to work“ geprägt. Ein hohes Maß an Erfüllung der Pflichten gegenüber dem Auftraggeber macht es für die Arbeitnehmer schwierig, auch dann Nein zu erklären, wenn die Leitung des Pflegedienstes zum Beispiel erneut darum bittet, für kranke Arbeitnehmer einsteht.

Genera-tion X (geboren ca. 1965 – 1980, heute ca. 37 – 52 Jahre alt) ist nicht allein durch die Motivation des Geldes motiviert, sondern will trotz ihrer Arbeit ein privates Leben weiterführen. In den Pflegeheimen sind die jungen Menschen die Generationen Y / Millenions (geboren ca. 1980 – 1999, heute 18 bis 36 Jahre).

Statt des Statuts steht die Arbeitsfreude und die Suche nach Sinn im Vordergrund. Der Nachwuchs ist anders zu verstehen: Sie wollen und verlangen regelmäßige Arbeitszeiten, unbeschränkte Arbeitsverträge und klare Arbeitsstrukturen. „Welche Mitarbeiter würden Sie lieber nachfragen, wenn jemand dazu eingreifen müsste?

4 ) 6 No Go’s im Einsatzplan (was kein PDL wirklich tut, oder?): 1) „Da wir den Einsatzplan ohnehin laufend wechseln müssen, habe ich nur für je eine ganze Woche-Nacht geplant. „5 „5) „Wir zahlen nur für die Betreuungszeiten des Pat. Dazwischen kann der Arbeitnehmer die Reisezeiten nicht notieren oder sie werden nicht errechnet.

„6 „6) „Mitarbeiter dürfen ihr Gerät nicht an die Wand stellen oder ausschalten. „a) Einhaltung der Arbeitszeiten in der Ambulanz: Viele ambulante Pflegeleistungen erbringen Pflegeleistungen in der Früh- und Spätversorgung. Je nach Umfang der Leistung und der Zahl der Patientinnen und Patienten und Führungen dauert das oft 5 – 7 Std.

Oftmals gibt es an Sonn- und Feiertagen kombinierte oder gekürzte Reisen, so dass an Sonn- und Feiertagen oft ein Teilservice (früh und spät) auftritt. Eine Betrachtung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) zeigt, wo das Risiko in der Einsatzplanung für ambulante Pflegedienste liegt. Mitarbeiter dürfen maximal 10 Arbeitsstunden pro Tag leisten: 3 Arbeitsstunden der Mitarbeiter: „Die Arbeitsstunden der Mitarbeiter dürfen acht Arbeitsstunden nicht übersteigen.

Er kann nur dann auf bis zu zehn Arbeitsstunden ausgedehnt werden, wenn der durchschnittliche Werktag innerhalb von sechs Monaten oder innerhalb von 24 Kalenderwochen acht Arbeitsstunden nicht überschreitet. „Krankenschwestern werden jedoch oft in der Heimpflege für zwei Leistungen an einem Werktag beschäftigt. Diese Shared Services werden teilweise im Arbeitszeitplan eingeplant, treten aber auch kurzzeitig auf, z.B. durch Krankheit im eigenen Haus, so dass bei einem Shared Service die 5 – 6 Spätschichtstunden später am Werktag zu den 5 – 6 Std. Frühschicht.

Die Krankenschwestern überschreiten damit rasch die obere Grenze von 10 Std. pro Arbeitstag. Verlängert ein Ernstfall die Arbeitszeiten der alten Menschen, wird die Arbeitszeiten weiterverlängert. Ferner ist zu berücksichtigen, dass eine Pause von mind. 30 min nach längstens sechs Arbeitsstunden eingehalten werden muss: 4 Pausen: Die Arbeiten müssen durch vorgegebene Pausen von mind. 30 min für eine Gesamtarbeitszeit von mehr als sechs bis neun und 45 min für eine Gesamtarbeitszeit von mehr als neun stündig unterbrochen werden.

Zu den Ruhezeiten nach Satz 1 können Zeiten von je 15 min eingeteilt werden. Angestellte dürfen nicht mehr als sechs aufeinanderfolgende Arbeitsstunden ohne Unterbrechung haben. In der Pflegedienstleistung unterliegt die Tourneeplanung, d.h. die Gestaltung von Zahl, Typ und Abfolge der Heimbesuche bei hilfsbedürftigen Menschen, einem stetigen Wandel. Zudem haben die Beschäftigten oft kein Verlangen nach einer halbstündigen Unterbrechung kurz vor Ende einer Dienstzeit für Leistungen, die sowieso nur etwa 6 Std. in Anspruch nehmen.

In der Regel müssen nach dem Ende der Tagesarbeit 11 Std. ununterbrochener Ruhepause einhalten werden. Diese kann unter gewissen Voraussetzungen während der Pflege um bis zu einer vollen Stunde gekürzt werden. In der Regel müssen die Mitarbeiter eine kontinuierliche Ruhepause von wenigstens elf Arbeitsstunden nach Ende der Tagesarbeitszeit einlegen.

Die in Absatz 1 genannte Erholungszeit kann in Spitälern und anderen Behandlungs-, Pflege- und Betreuungseinrichtungen um bis zu einer Stunde gekürzt werden, wenn eine Kürzung der Erholungszeit innerhalb eines Monats oder innerhalb von vier Wochen durch eine Ausweitung einer anderen Erholungszeit auf wenigstens zwölf Wochen auszugleichen ist.

Ausnahmsweise kann in Spitälern und anderen Behandlungs-, Pflege- und Betreuungseinrichtungen die Verkürzung der Ruhezeiten durch eine Bereitschaftszeit kompensiert werden, die die halbe Bereitschaftszeit zu anderen Zeitpunkten nicht überschreitet. Betrachtet man die oben angeführten Arbeitszeiten, wird das Problem unmittelbar deutlich: Wenn Sie Ihren Service nach 20.00 Uhr abgeschlossen haben, können Sie unter Beachtung des Arbeitsstundengesetzes nicht um 6.00 Uhr am folgenden Morgen mit dem Service anfangen.

Krankenschwestern und Krankenpfleger in der Ambulanz sind oft über die gesetzlichen Mindestpausen hinaus tätig, versäumen immer wieder die gesetzlichen Mindestruhezeiten und bekommen nicht immer wieder die vorgeschriebene Ruhepause zwischen zwei Arbeitstagen. b) Weitere Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften in der Ambulanz beachten: Es gibt natürlich eine Vielzahl anderer Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften, die sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer beachtet werden müssen, z. B:

Auf diese weiteren Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften wird hier nicht näher eingegangen, da sich dieser Beitrag auf die ambulante Einsatzplanung konzentriert. Ich kann also nicht vor 8:00 Uhr morgens anfangen und möchte um 12:00 Uhr nach Haus gehen, um Mittag zu essen. Wenn ja, dann können alle anderen Mitarbeiter kommen und ihre eigenen Vorstellungen nennen, oder?

Befragen Sie aktive Mitarbeitende, die ihren Arbeitsplatz zunächst aufgeben ( „Mutterschaftsurlaub, Geburts- und Elternzeit“)? Sie müssen alle Angestellten gleichbehandelt werden. Kann ich “ besondere Vereinbarungen für die einzelnen Angestellten “ treffen? AGG-Satzung: I. Angestellte, II. in der Berufsausbildung Beschäftigte, III. aufgrund ihrer ökonomischen Abhängigkeit als arbeitnehmerähnlich zu betrachtende Menschen; dazu zählen auch diejenigen, die von zu Hause aus arbeiten und ihnen gleichgestellt sind.

Bei den Arbeitgebern (Arbeitgebern) im Sinn dieses Abschnittes handelt es sich um unbeschränkt geschäftsfähige und unbeschränkt geschäftsfähige natürliche bzw. juristische Personen sowie Personenhandelsgesellschaften, die Arbeitnehmer im Sinn des Absatzes 1 sind. Wird ein Arbeitnehmer mit der Ausführung von Arbeiten an einen Dritten übertragen, so ist der Dritte auch der Unternehmer im Sinn dieses Unterabschnitts. Bei Heimarbeitern und Gleichaltrigen wird der Dienstherr durch den Kunden oder Vorarbeiter ersetzt.

b) Die Gleichbehandlung nach Abs. 1 durch Arbeitnehmer oder Unternehmer stellt eine Vertragsverletzung dar. Abweichend von 1 wird die Einigung auf eine geringere Entlohnung für gleichartige oder gleichartige Arbeiten aus einem in 1 bezeichneten Grund nicht dadurch begründet, dass aus einem in 1 bezeichneten Grund spezielle Schutzbestimmungen bestehen. Zusammengefasst kann für den pflegerischen Dienst festgestellt werden, dass Diskriminierungen im Allgemeinen in Bezug auf Personen oder Altersgrenzen oder Vergütung nicht zulässig sind.

Hierdurch lernt jeder Mitarbeiter: Meine Arbeitgeberin ist prinzipiell gewillt, mich in meinen Vorstellungen und Plänen im geschäftlichen Bereich zu berücksichtigen. Auch in der pflegerischen Praxis ziehen Pflegeleistungen zusätzliche Arbeitskräfte an und sind als Unternehmer von Interesse, wenn die Unternehmerinnen und Unternehmer gewillt sind, mit den Beschäftigten differenziert Zeitarbeitsverträge abzuschließen und diese offen und offen im Kollektiv zu vermitteln.

Das ist Teil eines arbeitnehmerorientierten Personalmanagements und kennzeichnet die modernen Pflegeleistungen. 7 ) Vorkehrungen für den Dienstplan: Der Arbeitszeitplan selbst ist zudem einer Reihe von gesetzlichen und formellen Vorschriften unterworfen: privatrechtlichen Regelungen wie Tarifverträgen, Betriebs- oder Dienstverträgen und/oder Arbeitsverträgen. Einige Vorschriften des Gesetzes über die Arbeitszeit wurden bereits angesprochen. Zusätzlich können auf den Inhaber bezogene Regelungen aus dem entsprechenden Kollektivvertrag oder aus Werkverträgen hinzugefügt werden, z.B. bis wann der Arbeitszeitplan aufzulegen ist.

Die folgenden Formular- und Formerfordernisse gelten für einen Arbeitszeitplan weiterhin: Die Beschriftung muss auf dem Arbeitsplan stehen, d.h. eine klare Darstellung und Erklärung aller Symbole/Verknüpfungen Der frühe Dienst wird oft mit dem Namen S, der späte Dienst mit S, der teilweise Dienst mit T oder TD usw. bezeichnet und eine arabische Nummer.

C ) Eine gleichartige Symbolisierung (Verwendung von Abkürzungen) innerhalb einer Institution oder bei einer Vereinigung von Einrichtungen mit mehreren Betreuungsdiensten oder -zweigen ist erforderlich, um die Rückverfolgbarkeit auch nach längerer Zeit zu gewährleisten. Zudem wird allen Mitarbeitern das Verständnis des Dienstplans vereinfacht (auch wenn sie z.B. in eine andere Niederlassung wechseln. D) Der Dienstplan ist ein arbeitsrechtliches Schriftstück.

Eingaben und Veränderungen müssen eindeutig verständlich sein: „Neben der Richtigkeit muss das Schriftstück auch eindeutig sein“ E) Veränderungen im Arbeitszeitplan dürfen nicht von Arbeitnehmern, sondern nur von der zuständigen Leitung des Pflegedienstes verständlich erfasst werden. Sie hat sich bewiesen, dass es mindestens drei Linien pro Arbeitnehmer geben sollte. In der ersten Linie für die geplante Leistung (TARGET-Leistung), in der zweiten für alternative Leistungen (bestellte Änderungen) und in der dritten für Planabweichungen (tatsächliche Leistungen, z.B. in Gestalt der geleisteten Zusatzminuten).

Zusätzlich sind immer das Anlegedatum, die Signatur des Erstellers und die Genehmigungssignatur der Pflegeleistungsverwaltung zu nennen, sofern diese die Anlage beauftragt hat. Die endgültigen Unterschriften der beiden erwähnten Funktionäre werden nach Abwicklung des sogenannten Istplans erneut geleistet. Die Dauer der Entsendung des Dienstplans ist nicht generell bindend, kann aber durch einen Kollektivvertrag oder einen Betriebsvertrag festgelegt werden.

Bei vielen Pflegediensten wird wie folgt vorgegangen: a) Einholung der Mitarbeiterwünsche für den folgenden Monat bis zum fünften oder zehnten des laufenden Monates. b) Erstellung des Dienstplans unter Beachtung der behördlichen Auflagen, der bewilligten Urlaubsgesuche und der Mitarbeiterwünsche c) Vorabinformationen ( „Vorankündigung“) bis zum Vormonat.

MdK, der Heimaufsichtsbehörde und anderen Einrichtungen. Dienstplan-Modelle: Dieser Bereich enthält nun Dienstplan-Modelle für ambulante Pflegeleistungen, die oft genutzt werden oder weitere Anregungen zur Weiterentwicklung des eigenen Dienstplan-Designs geben. In den folgenden Dienstplänen sind 5 Angestellte eines Ambulanzdienstes mit unterschiedlichen Stunden pro Kalenderwoche dargestellt.

Es wird auch davon ausgegangen, dass der Pflegeservice eine Anzahl weiterer Mitarbeiter einsetzt und mehrere Früh- und Spätführungen durchführt. Die TARGET Planung kann aufgrund der aktuellen Fahr- und Betreuungszeiten der Betroffenen nur die monatlich festgelegte Zeit einhalten. Überschreitet eine TARGET Dienstplanung immer die festgelegte Zeit, ist dies ein Indiz für zu viele akzeptierte Patientinnen und Patienten mit unzureichend festgelegten Personalstunden und erhöht ständig die Mehrarbeit.

Das wohl gebräuchlichste Beispiel in der Ambulanz ist das Verfahren „every 2nd weekend service“. Das heißt in der Regel eine Verkürzung der täglichen Arbeitszeiten innerhalb der Kalenderwoche aufgrund der frühen und späten Touren und eine häufige Teilzeitarbeit mit einer längeren Gesamtarbeitszeit am Wochende. Im Regelfall arbeitet der Arbeitnehmer 12 Tage in Folge und hat zwei freie Tage.

Model „every 3rd weekend service“ Das Model „every 3rd weekend service“ weicht vom Model 12:2 nur dadurch ab, dass die Angestellten in der Regel nicht jedes zweite Weekend trainieren, sondern aufgrund von etwas längeren Tagesausflügen nur jedes dritte Weekend zur Arbeit kommen müssen. Dies erfordert mehr „Köpfe und Hände“, d.h. mehr Angestellte für alle Tourneen als beim Vorgängermodell.

An dieser Stelle wird bereits deutlich: Mitarbeiter mit mehr als 35 Stunden/Woche müssen teilweise öfter Teilleistungen erbringen, damit die Wochen- oder Monatsarbeitszeit erreicht werden kann. Das in der ambulanten Pflege verwendete Model „7:7“ basiert auf dem Konzept, eine Arbeitswoche zu haben.

Dies ist in der Ambulanz recht rar, wird aber manchmal mit 12-Stunden-Schichten für die Intensivpflege zu Hause genutzt. Das Model kann für Teilzeitbeschäftigte von Interesse sein, die ihre Teilzeitarbeit nicht in 5 Tage zu je 4-5 Std. unterteilen können und wollen, aber dazu vorbereitet sind, mehrere Tage „wie Vollzeit“ zu verbringen und dann mehrere Tage Urlaub zu haben.

39 oder 40 Std. lässt sich das Model kaum mit 7:7 umsetzen; es wird vielmehr zu einem 8:6. Außerdem kann dies in der Ambulanz nur umgesetzt werden, wenn die Wege für die Mitarbeiter nicht weit sind, weil sonst noch mehr Lasten aufkommen. In der Praxis basiert das Wunschfrei-Modell auf vier Prämissen: c) Mitarbeiter sind maximal 10 Tage tätig, in Einzelfällen 11 Tage.

Die Dienstpläne für den folgenden Kalendermonat werden nach folgendem System erstellt: a) Die Angestellten übermitteln ihre freien Wünsche für den folgenden Kalendermonat bis zum Ablauf des fünfzehnten Kalendermonats in einer Notizbox. Wird keine Notiz eingefügt, versichert der Arbeitnehmer, dass es ihm gleichgültig ist, wann er arbeitsfähig ist. b) Bis zum zwanzigsten des Folgemonats bereitet die PDL in Absprache mit den Teamleitern den Arbeitszeitplan für den folgenden Kalendermonat vor und stellt ihn ein.

Das seit Jahren in der betrieblichen Praxis bewährte Konzept wird von der Belegschaft gut angenommen und erlaubt es den Mitarbeitern, ihre Leistungen zufriedenstellend zu erbringen und zugleich Mehrarbeit auf ein Minimum zu beschränken, da nicht jeder einzelne Kalendermonat im Zuge der eigentlichen Tourenplanung oder -durchführung möglich ist. Praktische Ideen: Rentnertour: Sie wissen, wer glücklich ist, wenn er in den Ruhestand gehen kann – und wer tatsächlich weiter (!) arbeiten möchte.

Um so mehr Mitarbeitende zur Auswahl sind, die flexibler agieren können oder wollen, umso früher kann das Pflegedienstmanagement auch auf Krankheiten oder kurzfristige Zusatzanfragen antworten. Rentner innen und Rentner können den Pflegeservice unterstützen, sich weiter geschätzt und geschätzt wissen, verfügen über immense Erfahrungen und sind oft noch ein wichtiges Bindeglied im eigenen Stadtteil.

Im Falle einer angemessenen Leistungsvereinbarung für die Anstellung von Pensionären ist darauf zu achten, dass eine Altersteilzeitvereinbarung abgeschlossen wird, so dass neben der Erwerbstätigkeit auch andere Belange beim Pensionär wahrgenommen werden können, dass eine kürzere Kündigungsfrist für beide Parteien möglich ist und dass prinzipiell eine Frist (z.B. 2 Jahre) festgelegt wird, um auch als Pflegeleistung ein Austrittsszenario haben zu können.

Rundgang während der Elternzeit: Wie viel Potenzial wird verschwendet, weil Mitarbeiter im Mutterschaftsurlaub gehen und während der Elternzeit nicht von den Pflegekräften angegangen werden? Betreut man das Kleinkind, so kann die kleine Mama z.B. 3 abendliche Touren pro Wochentermin mitnehmen. Zugleich zeigt der Pflegeservice sein weiteres Engagement für den Mitarbeiter und sieht sich weiter mit dem Pflegeservice verknüpft.

Dem Pflegedienstmanagement eröffnet dies die Möglichkeit, sowohl unterschiedlich als auch mit den Erwerbstätigen disponieren zu können. Denn viele Pflegedienstleistungen sind heute „Pflege- und Betreuungsleistungen“ und stellen nicht nur examiniertes Pflegepersonal ein, sondern auch Pflegehelfer, Pflegepersonal, z.B. Autofahrer für die eigene Tagesbetreuung oder Mahlzeiten auf Rollen oder einen Behindertentransportdienst, Alltagshelfer etc.

Die Arbeitszeiten unterscheiden sich von denen des untersuchten Pflegepersonals, ein Arbeitszeitplan kann nicht mehr nur aus einem einzigen Muster zusammengesetzt sein, sondern würde unterschiedliche Bestandteile der obigen Ausführungen enthalten. Ausgehend von der Annahme, dass natürlich für viele Pflegeleistungen PatientInnen und KundInnen betreut, gefördert und betreut werden, haben sich folgende Vorgehensweisen entwickelt: a) Frühe Erhebung des „Haupturlaubswunsches“, z.B. im November/Dezember für das folgende Jahr, so dass Ferienwünsche und -ansprüche auch über das Jahr hinweg planbar sind b) Erhebung der MitarbeiterInnenwünsche für den Arbeitszeitplan für den Folgemonat bis zum zehnten eines jeden Monates.

c ) Verwendung von zertifizierten Krankenschwestern mit der Möglichkeit jedes zweite oder dritte Wochenendservice. d) Verwendung von Betreuern / Alltagshelfern während der gesamten Wochenzeit nach Absprache. e) Offener Austausch mit den Mitarbeitern über (befristete) Verträge und Vorschriften. Das PDL soll sich erläutern und legitimieren können, sich aber nicht legitimieren müssen. f) Ein Austausch innerhalb des Monats ist im Normalfall zwischen zwei Mitarbeitern möglich, muss aber vom Supervisor angefordert und von ihm bewilligt werden (Änderung des Dienstplans).

g ) Nur die Vorgesetzten dürfen Veränderungen am Arbeitszeitplan vornehmen, nicht die Angestellten. i) Die PDL schenkt allen Angestellten die gleiche Aufmerksamkeit. Schlussfolgerung: Wie lange, glauben Sie, wird die anfangs zitierte allein erziehende Mutter in ihrem Pflegeservice sein? Bedauerlicherweise ist die Einsatzplanung in der Ambulanz komplex und mit einer Vielzahl von Belastungen für das Pflegedienstmanagement verbunden.

Zugleich ist die Einsatzplanung aber neben anderen Management-Modulen ein wichtiges Werkzeug, mit dem der PDL oder der Betreiber des Pflegeservice sein Wissen über das Personalmanagement und den Umgang mit seinen Beschäftigten verdeutlichen kann.

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