Behandlungspflege Katalog: Pflegekatalog
Zurück zur Übersicht Auch die Behandlung erfolgt nach ärztlicher Verordnung. Pflege der Behandlung Die Pflege der Behandlung wird am häufigsten von den Patienten verlangt. Ziel ist es, die medizinische Versorgung sicherzustellen. Auszug aus dem Katalog der Krankenkassen zu den Behandlungsmöglichkeiten im ambulanten Bereich:. ambulante Versorgung und lokale Krankenkassen basieren auf diesem Katalog.
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Montags, also am Sonntag, den 24. Juli, wird die DSB in Frankfurt am Main wegen einer Mitarbeiterversammlung nicht vor 13.00 Uhr für die Nutzung freigegeben? In der Zeit von 9.00 bis 21.30 Uhr ist die Exposition des Exil-Archivs zu sehen. Wegen einer Mitarbeiterversammlung wird die Bibliothek in Leipzig am Donnerstag, 24. Juli, erst um 12.00 Uhr für die Nutzung freigegeben.
Das Deutsche Buch- und Schriftmuseum ist von 10 bis 18 Uhr für Sie da. Unser Katalog wird weiterentwickelt.
Rundbrief Invaliditätshilfe July 2015
Nochmal: Kompetente Behandlung in Eingliederungseinrichtungen. In unserem Mitteilungsblatt vom 25. Februar 2015 hatten wir Sie bereits darauf aufmerksam gemacht, dass das BAG am 25. Februar 2015 beschlossen hat, dass Integrationshilfen ein „sonst geeignetes Ort“ im Sinn von 37 SGB V sein können, so dass den Bewohnern unter gewissen Bedingungen ein Recht auf ambulante Pflegeleistungen zusteht.
Auf der Grundlage des Urteils unterscheidet das BSSG weiterhin zwischen einfach ster und qualifiziert ärztlicher Versorgung. Die Dienstleistungen der reinen ärztlichen Versorgung sollen aus gerichtlicher Perspektive von Mitarbeitern der Einrichtungen der ambulanten Integrationsunterstützung erbringt werden. Laut SPA kann eine unkomplizierte ärztliche Versorgung durch Laie gewährleistet werden.
Solche Dienstleistungen müssen von Verwandten zu Hause angeboten werden, wenn sie verfügbar sind, und können nur dann von Pflegeleistungen auf Kosten der Krankenversicherung übernommen werden, wenn eine Laienbetreuung nicht möglich ist. Die SPA bewertet Mitarbeiter in Institutionen der Integrationshilfe, die nicht über die entsprechenden beruflichen Qualifikationen als Laie verfügten.
Anmerkung: Das BAG hat in seinen Entscheidungen nun präzisiert, dass die Aufwendungen für die qualifizierten Pflegeleistungen auch von den GKV in ambulanten Integrationshilfen übernommen werden müssen, sofern sich die Pflegeeinrichtungen nicht in ihren Wohn- und Pflegeverträgen zur Bereitstellung von qualifizierten Pflegeleistungen verpflichten. Einfaches medizinisches Angebot ist von den Institutionen selbst zu leisten oder die Aufwendungen für aktive Pflegeleistungen sind von den Institutionen selbst zu bezahlen.
In den nächsten Jahren dürften verschiedene rechtliche Auseinandersetzungen über die Unterscheidung zwischen einer einfachen und einer qualifizierten Behandlung entstehen. Über die Zweckmäßigkeit einer Ausbildungsbeihilfe musste das Bundesarbeitsgericht (BAG) befinden. Die Klägerin hatte zwischen 2008 und 2012 dort eine abgeschlossene Berufsausbildung und erhielt dafür eine Ausbildungsbeihilfe, die rund 45 Prozent unter der tariflichen Ausbildungsbeihilfe liegt.
Der BAG hat beschlossen, dass es sich um eine zu geringe Ausbildungsbeihilfe handelt. Nach § 17 Abs. 1 S. 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) sollen die Praktikanten eine entsprechende Entlohnung erhalten. Nach Ansicht des Gerichts sind entsprechende Tarifvereinbarungen ein wichtiges Entscheidungskriterium für eine entsprechende Ausbildungsbeihilfe. Nach Ansicht des BAG ist eine Ausbildungszulage in der regel nicht mehr sinnvoll, wenn sie um mehr als 20% unter der tariflichen Entschädigung liegt.
Die karitative Stellung allein rechtfertigte nicht, dass der ausbildende Betrieb nur 55% des entsprechenden Tarifvertrags bezahlte. Allerdings wird klargestellt, dass das bloße Unterlaufen des entsprechenden Tarifvertrags von mehr als 20% die Ausbildungsbeihilfe nicht unangebracht macht. Die Angeklagte hätte spezielle Sachverhalte vorbringen können, die eine geringere Ausbildungsbeihilfe hätten gerechtfertigt sein können.
In der Regel ist es nicht mehr möglich, dass Mitarbeiter weniger als 8,50 ? pro Stunde erhalten. Wenn kein entsprechender Kollektivvertrag existiert, prüft das System, welche Vergütungen am Standort üblich sind. Nach den vom BAG festgelegten Vorgaben wird es schwierig sein, eine Unterdeckung von mehr als 20% einer lokalen Ausbildungsbeihilfe zu rechtfertigen.
Der Bundessozialausschuss hatte zu klären, ob eine weitere Nachtschicht in einer Station der Integrationshilfe von der Sozialeinrichtung gesondert bezahlt werden sollte. Bei den Klägern handelt es sich um fast taube und intelligent beeinträchtigte Zwillinge, die in einer behindertengerechten Anstalt unterkommen. Neben den Unterkunfts-, Verpflegungs- und Betreuungskosten aus dem Wohn- und Pflegevertrag im Zusammenhang mit dem Dienstleistungs- und Vergütungsabkommen übernahm das verantwortliche Sozialamt jahrelang auch die Finanzierung einer Nachtwächterin, die dafür gesorgt hat, dass die Zwillinge in der Nacht ihr Quartier nicht verlassen mussten, um zur Mitbewohnerin zu gehen.
Das Sozialamt stoppte nach einigen Jahren diese Vorgehensweise und wies darauf hin, dass es sich nicht um einen Integrationsdienst handele, da die Nachtwächter die anderen Einwohner und nicht die Beteiligung der Zwillinge an der Gemeinschaft schützten. Nach Ansicht des Bundessozialgerichtes gab es jedoch keine vertragliche Basis zwischen den Beschwerdeführern und ihren Wohneinrichtungen hinsichtlich einer separaten Nachtaufsicht.
Zwischen den Anwohnern und der Anlage gab es keine weitere Abmachung, nach der sie die separate Bewachung bezahlen mussten. Ob eine solche Einigung neben dem Wohn- und Pflegevertrag gesetzlich erlaubt ist, blieb jedoch explizit offen. Die SPA hat auch festgestellt, dass der Wohn- und Pflegevertrag keine Bestimmungen enthält, die eine Zusatzvergütung für die Bewachung rechtfertigen würden.
Im konkreten Falle kam das Landgericht zudem zu dem Schluss, dass die Nachtwächter bereits durch die genehmigte Dienstart und die genehmigte Hilfsbedürftigkeitsgruppe gedeckt sind, da die „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ inklusive Nachtdienst und Nachtwächter im Anhang zum Rahmenabkommen enthalten sind. Die überdurchschnittlichen Aufwendungen im Einzelnen werden somit nach Ansicht des SPA im Wege einer pauschalen und anonymen Berechnung kompensiert.
Hinweis: Wenn im einzelnen Fall weitere Pflege erforderlich ist, sollte eine ergänzende Absprache zum Wohn- und Pflegevertrag mit der betreffenden Person erfolgen. Obwohl das SPA offen läßt, ob es eine solche Übereinkunft für legal erachtet, macht es absolut deutlich, daß die betreffende Person niemals Anspruch auf Erstattung von Zusatzleistungen der Sozialhilfeeinrichtung hat, wenn keine vertraglichen Grundlagen dafür bestehen.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass Zusatzleistungen wirklich zu erbringen und zu dokumentieren sind, die sich von den bereits bezahlten Dienstleistungen durch die regelmäßigen Kostentarife unterscheiden müssen. Grundsätzlich wird den Institutionen empfohlen, die Preise für besonders pflegebedürftige Personen in den Vergütungssätzen, z.B. in Gestalt eines Zuschlags oder einer Zusatzleistungsgruppe, während der Vergütungsverhandlungen mit dem Versicherer auszuhandeln.