Pflegehilfe für Senioren

Betreuungsgesetz 87b: Pflegegesetz 87b

ein erheblicher allgemeiner Unterstützungsbedarf nach § 87b SGB XI. Stets gut informiert – wir bieten Ihnen aktuelle News, Rechtsprechung und Termine rund um das Pflegerecht und angrenzende Themen. Obligatorische Weiterbildung zur Pflegeassistentin 87b SGB XI Ernährung bei Demenz. Das Weiterbildungsangebot entspricht den Qualitätsstandards nach S 87b Abs. 3 SGB XI. Umsetzungskonzept nach § 87b SGB XI.

Betreuerrichtlinien nach 87b StGB II

2008 wurde die gesetzliche Pflegeversicherungsleistung für Menschen mit demenziell bedingten Behinderungen, geistigen Behinderungen oder Geisteskrankheiten im Zuge des Pflegeentwicklungsgesetzes erweitert. Unter anderem wurde vorgesehen, dass in vollstationären Betreuungseinrichtungen für Menschen, die einen wesentlichen allgemeinen Pflegebedarf im Sinn von Paragraph 45 a Abs. 1 Satz 1 Satz 1 SGB II haben, zusätzliches Pflegepersonal zur Versorgung und Freischaltung eingestellt werden darf.

Für die Durchführung des 87b StGB hat der Zentralverband der Krankenkassen (GKV) im Juli 2008 Leitlinien für die Ausbildung und Aufgabe von Pflegekräften in Pflegeeinrichtungen verabschiedet. Sie beinhalten die Prinzipien der Arbeiten sowie die konkrete Aufgabenstellung der Hilfskräfte. Darüber hinaus werden die Voraussetzungen für die personelle Tauglichkeit von Menschen, die eine Pflegetätigkeit durchführen wollen, sowie deren erforderliche Qualifikationen ermittelt.

Mit dem Neuorientierungsgesetz wurde die Verordnung über zusätzliches Pflegepersonal nun auch auf Tageseinrichtungen ausdehnt. Das entsprechende Gesetz ist seit dem 31. Dezember 2013 in Kraft und die einschlägigen Leitlinien mussten zur Umsetzung des Gesetzes umgestellt werden. Zu diesem Zweck hat der Zentralverband der Gütegemeinschaft Deutscher Pflegekräfte (GKV) anfangs April 2008 einen Gesetzentwurf eingereicht und das Kommentierungsverfahren zur Angleichung der Betreuungsrichtlinien gemäß 87b Abs. 3 Satz 3 StGB II vom 19.08.2008 vorgenommen.

Mittlerweile ist die vom GKV-Spitzenverband revidierte und vom Bundesverband am 04.06.2013 verabschiedete Leitlinie nach 87b Absatz 3 SV Nr. 1 in der Version vom 06.05.2013 auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes verfügbar. Im § 2 Absatz 4 wird nun präzisiert, dass zusätzliches Pflegepersonal nicht regelmässig in die Grundversorgung und Behandlung sowie in die Hausarbeit einbezogen werden darf.

Zudem hat der GKV-Zentralverband die Übergangsbestimmungen gemäß 6 aus den Betreuungsrichtlinien gestrichen. Hier geht es zur Kinderbetreuungsrichtlinie in der Version vom 06.05.2013.

Konzeption zur Durchführung des 87b StGB II

Einer der Schwerpunkte in diesem Zusammenhang ist die Demenzpflege. Im Mittelpunkt der Anwendung des 87b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 steht die Qualität der Versorgung von Menschen mit Demenz, die fachgerechte Ausführung und die Einhaltung des Gesamtstundengeldes zugunsten der zu versorgenden Person ist ein zentrales Thema aller Mitverantwortlichen. Damit haben Sie die Chance, Ihren Bewohnern, deren Familienangehörigen und Ihren Beschäftigten eine Qualitätsverbesserung in Ihrer Institution im Hinblick auf die Implementierung der Sozialfürsorge nach 87b StGB II zu bieten.

Der effiziente Personaleinsatz und die höchstmögliche Qualität im Pflege- und Arbeitsalltag sollen für alle Betroffenen gewährleistet sein. Der Bedarf und die Forderung nach Offenheit im Pflegealltag werden immer laut. Offenheit erzeugt Sicherheit bei der Implementierung von Eigenschaften. Die zügige, vollständige und übersichtliche Durchführung und Dokumentierung ist vor allem für die visuelle Einhaltung der Gesamtstundenzahl von großer Wichtigkeit.

Jedes Objekt beeinflusst die Wohnqualität seiner Einwohner durch die Raumgestaltung, alltägliche Prozesse und zwischenmenschliche Bindungen. Es geht darum, den Bewohnerinnen und Bewohnern eine “ MEHR “ Wohnqualität durch mehr persönliches Verständnis und eine Tagesgestaltung zu vermitteln, in der sie sich geborgen und geborgen fühlen. Aufgrund der optimalen Aufteilung der Gesamtstundenzahl im Gesamtkonzept erfolgt die Pflege an zwei farbcodierten Tagen der Woche und an den anderen Tagen entsprechend den Anforderungen der Versicherungsnehmer.

Der § 87b BGB Nr. 6 erläutert sich ohne lange Wörter, ohne lange nachdenken zu müssen, durch den Gebrauch der farbigen Orientierungshilfe, erzeugt also Klarheit in der Ausführung und gibt Sicherheit in ihrer Ausführung. Basis ist die Erlebnis- und Blickwelt der Demenzkranken. Eine alltägliche Strukturierung erlebt der Bewohnte mit eingeschränkter alltäglicher Kompetenz.

Das Farbdesign vereinfacht die Ausrichtung und vermeidet Reizüberlastungen. Es fügt sich harmonisch in den Lebensalltag ein und erzeugt eine unmittelbare Lebensqualität, in der sich der Demenzkranke geborgen, akzeptiert und betreut fühlen kann. Durch die farbkodierte Darstellung wird die Wahrnehmbarkeit der einzelnen Entwicklungsstufen im klinischen Bild des Patienten verbessert und eine zielgerichtete Bewertung der entsprechenden Informationen möglich.

Das Konzept ermöglicht eine signifikante Steigerung der Wohnqualität durch einen gegliederten Tages- und Wochenplan. So erhält jeder Einwohner die nötige Zuwendung, die zu seinem psychologischen „Wohlbefinden“ beitragen kann. Die monatlichen Pflegeansprüche sind wirksam anwendbar und schaffen im Tätigkeitsschlüssel des Pflegepersonals Mittel, die als Zusatzpflege oder als Krankheits- und Urlaubsvertretung für andere Mitarbeiter verwendet werden.

Damit machen wir einen großen und bedeutenden Beitrag zur Verbesserung der Wohnqualität für verrückte Einheimische.

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Betreuungskraft

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