Beurlaubung wegen Pflege: Freistellung durch Pflege
Ein Grund für die Beantragung einer Beurlaubung ist die Pflege von Angehörigen. Freistellung wegen Pflege pflegebedürftiger Angehöriger eines Kindes; Zeiten wegen Pflege eines oder eines nahen pflegebedürftigen Angehörigen e) Duales Studium f) Pflege eines nahen Angehörigen g) Andere Gründe. aus körperlichen, geistigen oder seelischen Gründen bis hin zu. Das Reglement gilt für die Pflege naher Angehöriger.
Freistellung
Anträge auf Beurlaubung können für das Sommerhalbjahr bis längstens per Stichtag für das WS bis zum Stichtag des Wintersemesters (Stichtag*) gestellt werden. Damit Sie keine Erinnerung an eine fehlende Neuanmeldung bekommen, empfiehlt es sich, die Beurlaubung vor Ablauf der Rückmeldungsfrist für das betreffende Fachsemester zu beantragen oder im Zweifelsfalle den Studienbeitrag zu entrichten und die Beurlaubung nachzureichen.
Bei Beantragung einer Beurlaubung innerhalb der vorgenannten Fristen ist eine Erstattung des bereits bezahlten Semesterbeitrages möglich, sofern die Beurlaubung frei von Semestergebühren ist. Die Beurlaubung kann für mehrere Studiensemester im Vorfeld erfolgen, sofern die gewünschte Studiendauer aus den vorgelegten Belegen ersichtlich ist. Davon nicht betroffen ist die Betreuung und Betreuung von Kinder im Sinn von 25 Abs. 5 des BFHG.
Die Beurlaubung ist in der Regel nicht im ersten Semester, sondern erst ab dem zweiten Semester möglich. Eine Beurlaubung aus einem anderen Grund ist kostenpflichtig. Der restriktive Effekt auf Studien muss mit den anderen Tatsachen verglichen werden, die eine Beurlaubung rechtfertigen. Wenn Sie rechtzeitig Ihren Urlaub beantragen und genehmigen, müssen Sie den Beitrag für den Urlaub aus folgendem Grund nicht bezahlen: Bezahlen Sie den Beitrag für das Rückmeldesemester rechtzeitig, um sich nach Ende des Semesters oder des semesterfreien Urlaubssemesters ordentlich zurückmelden zu können.
Die UCCard wird während einer semesterfreien Beurlaubung blockiert, so dass Ihr NRW-Ticket auf Ihrer UCCard (nach Zahlung des Semesterbeitrags) neu codiert werden muss, siehe UCCard Support-Seite. Gemäß des Hochschulgesetzes (HG 48 Abs. 5) sind beurlaubte Studenten in der Regel nicht teilnahmeberechtigt.
Ausnahmeregelungen: Die Beurlaubung wird aufgrund der Betreuung und Betreuung von Kinder im Sinn von 25 Abs. 5 des Ausbildungsförderungsgesetzes und/oder aufgrund der Betreuung des Ehepartners, eingetragener Lebenspartner oder eines Angehörigen in linearer oder erster Ordnung gewährt. Liegt das Ende der Nachfrist auf einen Sonn- oder gesetzlichen Tag, so wird die Nachfrist in Abweichung von den Vorschriften des BGB ( 31 Abs. 3 S. 2 des Verwaltungsverfahrensrechts des Landes Nordrhein-Westfalen – VwVfG NRW) nicht bis zum Ende des folgenden Arbeitstages hinausgezögert.