Eine 24h-Pflege privat zu organisieren, stellt die betroffenen Angehörigen vor große …
Ganztagspflege zu Hause
Pflege in der eigenen WohnungMängel in 60 % der Heime

Trotz guter Testnoten durch die Prüfer der Krankenkassen fallen in bis zu 60 % der stationären Pflegeeinrichtungen Missstände auf. Und dabei geht es nicht um Kleinigkeiten, sondern um Kernbereiche der Pflege: Essen, Trinken, medizinische Behandlung. Sehen Angehörige nicht nach dem Rechten und können sich Pflegebedürftige nicht selbst bemerkbar machen, kann das ernste gesundheitliche Folgen haben. Zu Hause haben Verwandte und andere nahestehende Menschen viel besser einen Blick auf die Qualität der Pflege. Sie müssen aber darauf achten, nicht selbst überfordert zu werden. Pflege ist physisch und psychisch anstrengend und oft nicht mit den Verpflichtungen gegenüber der eigenen Familie und im Beruf überein zu bringen. Eine sinnvolle Aufgabenverteilung zwischen Angehörigen, ambulanten Pflegediensten sowie Haushalts- und Pflegehilfen ist deshalb eine wichtige Organisationsaufgabe nach Eintritt eines Pflegefalls.
Beratung von der Caritas und anderen Pflegeagenturen
Eine gute erste Anlaufstelle sind Pflegeagenturen, zu denen auch die bundesweit vertretenen Caritas-Stationen zählen. Sie beraten über den Umfang der einzukaufenden Dienstleistungen, nennen Preise und Finanzierungsmöglichkeiten unter Einbeziehung der Leistungen von der Pflegekasse. Pflegevermittler mit Kontakten nach Osteuropa besorgen zuverlässiges Personal, formulieren Verträge, sind Ansprechpartner in deutscher Sprache und helfen auch ganz praktisch bei simplen Fragen wie Abholen der Pflegekraft vom Bahnhof oder Fernbus, Unterbringung im Haushalt und Urlaubsvertretung. In Tagessätze für eine Ganztagspflege zu Hause ab 60 Euro ist das Vermittlungsentgelt meist schon einkalkuliert. Die Haushalts- und Pflegehilfen sind üblicherweise bei einem Arbeitgeber in ihrer Heimat angestellt und werden von dort in den deutschen Haushalt entsendet. Das ist nach EU-Recht völlig legal und problemlos, die Pflegerin genießt sogar den vollen Arbeitnehmerschutz. Für den Auftraggeber in Deutschland bedeutet die Entsendung einerseits die Entbindung von den lästigen Pflichten eines Arbeitgebers, andererseits werden langwierige juristische Auseinandersetzungen um eine mögliche Scheinselbstständigkeit vermieden.
Ausnahme vom Arbeitszeitgesetz
Die Osteuropäerinnen übernehmen nicht nur die Hauswirtschaft, sondern bei Bedarf auch die Grundpflege in den Bereichen Körperhygiene, Nahrungsaufnahme und Mobilität. Das bedeutet lange Arbeits- und Bereitschaftszeiten. Möglicherweise wird die Nachtruhe unterbrochen. Solche Modelle sind in der Regel nicht mit dem Arbeitsrecht in Deutschland vereinbar. Um einen aufwändigen Schichtbetrieb zu umgehen, gibt es aber eine Ausnahme: Höchstarbeitszeiten gelten nicht, wenn die Pflegerin in häuslicher Gemeinschaft mit dem Gepflegten wohnt. Dennoch darf keine Überlastung eintreten, so dass bei der Planung auf eine sinnvolle Abwechslung mit ambulanten Pflegediensten und der Betreuung durch die Verwandten zu achten ist.