Großeltern Pflegegeld für enkel: Grosseltern pflegen Geld für Enkelkinder
Die Großmutter hat Anspruch auf Pflegegeld für die Vollzeitpflege ihrer beiden Enkelkinder. Beantragung von Pflegegeld und Zuschüssen für Pflegeeltern. Pflegegeld auch für Großeltern, die ihre Enkelkinder großziehen. Grosseltern als Hüter und Betreuer ihrer Enkelkinder. Der Enkel zwischen Eltern und Großeltern.
Großeltern: Pflegegeld für die Vollzeitbetreuung von Enkelkindern
Die Großeltern haben auch Anrecht auf Erstattung der Kosten für die Vollzeitbetreuung von Enkeln aus der Jugendhilfeeinrichtung, wenn sie dem Jugendämter zuvor nicht ernstlich mit der Aufgabe der Vollzeitbetreuung gedroht haben, wenn ihnen kein Pflegegeld zuerkannt wird. Grossmutter und Klage hatten ihre beiden Grosskinder untergebracht, weil die alleinerziehende Kindermutter, die Klagetochter, nicht für ihre Aufzucht gesorgt hatte.
Mit der elterlichen Verantwortung für die betroffenen Personen beauftragte das zuständige Gericht den Antragsteller. In der Folge stellte sie einen Antrag beim Jugendämter der Beklagtenstadt, um die Ausgaben für die Vollzeitbetreuung der betroffenen Waisenkinder zu erstatten. Die Jugendämter lehnten dies mit der Begruendung ab, dass es kein Recht auf Erziehungshilfe gebe, da die Waisenkinder bei der Klaegerin bereits gut aufgehoben seien.
Dies widerspricht dem Wohl des Kindes und der seit 2005 gültigen Rechtsvorschrift, die der Vollzeitbetreuung durch pflegebedürftige Angehörige und damit auch der Erteilung von Pflegegeld gegenüber der Unterkunft in einem Haushalt oder in einer ausländischen Pflegestelle den Vorzug gibt. Diese Priorität des verfassungsmäßig gesicherten Verhältnisses zwischen Großeltern und Enkeln und seine Wichtigkeit für die Weiterentwicklung von Enkeln hat auch das BVerfG in seinem Urteil vom 24. 6. 2014 – 1 BvR 2926/13 hervorgehoben.
Sind Großeltern berechtigt, Unterhaltsvorschüsse für lebendes Kind zu erhalten?
Die Großeltern können nach dem BGB verpflichtet sein, ihre Enkel zu unterstützen, sind aber nicht verpflichtet, sie zu erziehen. Gemäß dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) steht ein Recht auf Vollzeitbetreuung außerhalb des Hauses der Eltern zu, wenn eine Kindererziehung im besten Interesse des Kindes unterbleibt. Wohnen Enkel nur im Haus ihrer Großeltern und werden sie dort gepflegt, betreut und erzogen, so ist die Erziehungshilfe sowie die Unterhaltsbeihilfe („Pflegegeld“) nach den §§ 33 ff.
Insofern ist der Lebensunterhalt des Kindes bereits durch staatliche Mittel abgesichert, so dass nach dem Unterhaltsvorauszahlungsgesetz keine weiteren Unterhaltszahlungen erforderlich sind.