Pflegehilfe für Senioren

Häusliche Betreuung 124: Haushaltspflege 124

Der Leistungsumfang der häuslichen Pflege ist in § 124 SGB XI definiert als:. 124 SGB XI Übergangsregelung: häusliche Pflege. nach § 124 SGB XI umfasst die häusliche Pflege und Betreuung die Behaglichkeit des Pflegebedürftigen. PERFORMANCE COMPLEX 20 Häusliche Pflege nach § 124 SGB XI 5,26 Euro. die Vereinbarung nach g 89 SGB XI über die Vergütung von häuslichen Pflegeleistungen.

Hauskrankenpflege (§124 StGB XI)

Per Pflege-Neuordnungsgesetz – PNG-Haushaltshilfe ( 124 StGB XI) wurde als Errungenschaft – neben der Grundversorgung und der Haushaltsführung – in den Leistungsumfang der Pflegeversicherung übernommen. Diese Dienstleistungen (Home Care) können Sie über das German Medical Computing Center verrechnen. Abhängig davon, unter welchem Namen der Servicekomplex (SC) in Ihrem Kontrakt abgelegt wurde, werden Sie bei der Erfassung geeigneter Einträge (Schnellerfassung) unterstüzt.

Unser Kontraktservice macht Ihnen den Einstieg sehr leicht.

LLK 12 a – häusliche Pflege nach 124 SVB II

Hilfe und Betreuung in den Gebieten Kommunikationsfähigkeit, Verhalten und psychische Probleme, z.B: Kommunikationshilfen, seelische Betreuung, Hilfsmittel zur Vermeidung oder Verminderung von Gefahren, Orientierungshilfe, kognitive Unterstützungsmaßnahmen, Dieser Servicekomplex kann nicht gleichzeitig mit dem Servicekomplex 12 abrechnet werden. In einem Arbeitsgang kann der Servicekomplex mehrmals abrechnet werden.

Die “ Krankenpflege “ als „neues“ Dienstleistungsangebot / Hauspflege-Blog / Info-Pool

Ein Sachbezug im Sinne des Übergangsparagrafen 124 des Sozialgesetzbuches (SGB) wird ab Jänner 2017 zu einem Sachbezug der Krankenpflegeversicherung (§ 36). Das, was bisher kaum als häusliche Pflege nach 124 StGB XXI geboten wurde, kann sich ab 2017 zu einer großen Möglichkeit für Pflege- und Betreuungsleistungen ausweiten. Dies ist nicht notwendigerweise 1:1 auf die Lage in allen anderen BundeslÃ?ndern Ã?bertragbar, aber in der Regel kann die pflegerische Betreuung auch dort in die regulÃ?ren PflegeeinsÃ?tze eingebracht werden.

Der Blogeintrag ist die Nr. 04 von 12 in einer kleinen regulären Serie von mir bis Ende 2016, ein anderer wichtiger Teil dessen, was für 2017 vorzubereiten ist. Erst seit dem 1. Oktober 2016 gibt es in Nordrhein-Westfalen einen häuslichen Pflegedienst. Bereits ab dem 01.01.2017 wird sie als Pflege, dann aber als Sacheinlage gleichberechtigt mit „körperbezogenen Pflegemaßnahmen“ und „Unterstützung bei der Haushaltsführung“ fortgeführt.

Die Besonderheit dabei ist, dass sie über den neuen Servicekomplex 31 abrechnet wird. Darüber hinaus sind die Laufzeiten für einzelne Leistungen und Versorgungskomplexe in den vergangenen 21 Jahren seit Beginn der Krankenpflegeversicherung so deutlich verkürzt worden, dass in vielen Fällen – sowohl für Arbeitnehmer als auch für Patienten – das Empfinden einer minutengenauen Dienstleistung aufkommt.

„Eine der “ Schuldigen “ dafür sind ungelehrte Entschädigungsverhandlungen, die angeblich zu einer Wende bei der einzig möglichen Verschraubung führten, und zwar den Uhrzeiten pro Servicekomplex. Merkwürdigerweise ist die Dienstleistung Hauswirtschaft/Pflege in Nordrhein-Westfalen als Dienstleistungskomplex (LK 31) bezeichnet, wird aber im Zeitablauf auf die Minute genau berechnet, so dass sie zu den Aufträgen pro Minute hinzugefügt werden kann:

Auch die Pflegetätigkeit kann mit dem Gerät unterbunden und dann fortgesetzt werden. Selbstverständlich kann der Service auch als Einzeldienstleistung (z.B. für Wanderungen, Supervision, etc.) angeboten werden. Grundvoraussetzung für die Bereitstellung und Verrechnung von Pflegeleistungen, und das sollte viele Pflegeleistungen vor große Probleme bringen, ist, dass die dafür aufgewendete Zeit akribisch von den Pflegeaktivitäten getrennt und erfasst wird und letztendlich nicht dazu beiträgt, potenziell verlustbringende Aufgaben aufzufrischen.

Dies ist übrigens ohne bewegliche Dateneingabe nicht mehr möglich, denn die Zeit für die Pflege muss genau und sorgfältig von den pflegerischen Leistungen (Leistungskomplexen) getrennt, erfaßt und abrechnet werden. Das Problem ist natürlich etwas komplexer, als hier kurz erklärt werden kann, aber das spielt keine Rolle. Bei der bisher ungenutzten oder wenig benutzten Serviceart der häuslichen Pflege kann die Zeit etwas zurückgedreht und die Einsatzzeit verlängert werden.

Weiterführende Artikel dieser Reihe mit BLOG-Beiträgen zur Zeitvorbereitung mit der neuen Version ab 2017:

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Häusliche Betreuung

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