Die Erweiterungen der Europäischen Union nach Osten in den Jahren 2004 und 2007 haben für …
Häusliche Pflege 24 Stunden
Private Vollzeitpflege ist bezahlbarUnterschiedliche Leistungen fair vergüten

Selbstverständlich sind die Leistungen der Hilfskräfte nicht gleichzusetzen mit den medizinisch geprägten Tätigkeiten, die ambulante Pflegedienste verrichten. Qualifizierte Arbeiten erfordern Fachpersonal, und das ist teuer. Für Putzen, Waschen, Einkaufen und Kochen muss man aber keinen examinierten Pfleger bezahlen – das geht auch billiger. Neben der Haushaltsführung setzt auch die sogenannte Grundpflege keine besonderen Kenntnisse und einen anerkannten Abschluss in einem Pflegeberuf voraus. Vielmehr kommt es an auf Fingerspitzengefühl im Umgang mit dem Pflegebedürftigen, Warmherzigkeit und vor allem ausreichend Zeit. Im Normalfall nimmt allein die Grundpflege – Körperhygiene, Mobilitätsunterstützung, Nahrungsaufnahme – etwa drei bis sechs Stunden Zeit in Anspruch, jeden Tag, auch am Sonntag, auch an Weihnachten. Pflegehilfen aus Osteuropa scheuen die schwere Arbeit nicht. Sie bringen die nötigen Fähigkeiten mit, und die Bezahlung in der Regel auf dem Niveau des gesetzlichen Mindestlohns ist aus ihrer Sicht mehr als nur auskömmlich. Die Hilfskräfte wohnen meist zwei bis drei Monate am Stück im Haushalt des Auftraggebers bei freier Kost und Logis. Sie geben also kaum Geld in Deutschland aus, und wenn sie dann Heimaturlaub nehmen und ihren Lohn mitnehmen, profitieren sie vom niedrigen Preisniveau dort. Für den deutschen Haushalt fallen Kosten ab etwa 2.000 Euro im Monat für die Vollzeitpflege an.
Rechtliche Hürden sind sehr gering
Innerhalb der Europäischen Union gibt es verschiedene legale Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Beschäftigung. Pflegeagenturen vor Ort haben die nötigen Kontakte nach Osteuropa und erklären deutschsprachig die jeweiligen Vor- und Nachteile. Die meisten Haushalte wählen die Arbeitnehmer-Entsendung. Sie ist im Vergleich zur Beschäftigung einer freiberuflichen Pflegerin sehr rechtssicher und trotzdem unkompliziert. Arbeitgeber der Pflegehilfe ist ein Dienstleister in ihrer Heimat. Er entsendet seine Mitarbeiterin auftragsbezogen nach Deutschland. Da kein direktes Vertragsverhältnis zwischen Pflegerin und Auftraggeber besteht, hat dieser auch keine Verpflichtungen als Arbeitgeber. Mit Vorlage der sogenannten A1-Bescheinigung beweist das ausländische Unternehmen die korrekte Anmeldung zum Sozialsystem des Herkunftslandes. Deutscher Arbeitnehmerschutz gilt trotzdem, insbesondere das Arbeitszeitgesetz. Damit eine häusliche Pflege über 24 Stunden möglich ist, bedarf es eines kleinen Kniffs: Die Pflegerin muss, wie bereits erwähnt, im Haushalt des Gepflegten wohnen. Bei häuslicher Gemeinschaft ist das Gesetz nämlich nicht anwendbar, da während der Betreuung rund um die Uhr Arbeitszeiten, Bereitschaft oder Rufbereitschaft und Ruhephasen fließend ineinander übergehen.