Haushaltshilfe Berechnung Verdienstausfall: häusliche Hilfe bei der Berechnung des Verdienstausfalls
die Berechnung des Haushaltsführungsverlustes kann normativ sein. Es gibt keine einheitlichen Regeln für die Berechnung des Verdienstausfalls, sondern nur die Erstattung von Reisekosten und Verdienstausfall. Kostenübernahme der notwendigen Haushaltshilfe. Im Ernstfall wird die Haushaltshilfe als Verlust der Haushaltsführung bezahlt.
Was kann der Verletzte bei einem Verkehrsunfall durchsetzen?
Den Geschädigten trifft die Nachweispflicht für den eingetretenen Schaden. Prinzipiell müssen alle durch den Unfallfall verursachten medizinischen und therapeutischen Aufwendungen erstattet werden. Allerdings gibt es auch solche Aufwendungen, die nicht von der staatlichen oder der Privatversicherung erstattet werden. Gleiches trifft zu, wenn der Verletzte einen schwerwiegenden bleibenden Schaden hat.
Teilweise erhalten Sie aber auch eine lebenslängliche Pension, die in der Regel nicht über eine Einmalzahlung hinausgeht. Wenn sich der Schaden für den Verletzten auf dem Weg zum oder vom Arbeitsplatz ereignete, handelt es sich zugleich um einen Betriebsunfall im Sinn von 550 VVO.
Verdienstausfall: a. Lohnausfall für Mitarbeiter: Sie haben ein Anrecht auf den Ihnen entstehenden Lohnausfall. Lohnausfall für Selbständige: Für Selbständige ist die Berechnung des Verdienstausfalls viel komplizierter und kostspieliger. Ein Schadenersatzanspruch des Arbeitnehmers durch den Schadensfall besteht nicht. Nur wenn man durch den Verlust von Arbeitskräften einen Verlust erleiden muss, hat man ein Anrecht auf Verdienstausfall.
Hierbei werden vor allem die Reduzierung des sonst durch die Berufstätigkeit erwirtschafteten Gewinnes oder die Aufwendungen für einen tatsächlichen Ersatz berücksichtigt. Nachteil im Einkauf sind alle ökonomischen Einbußen, die der Geschädigte dadurch erleiden muss, dass und soweit er seine Arbeit aufgrund von Verletzungen nicht einsetzen kann. Der Geschädigte hat im Zuge des Erwerbs alle aus dem vorübergehenden Ausfall der Arbeitskräfte des Verletzten resultierenden Schäden zu erstatten.
Wie sich der entstandene Sachschaden im Detail zusammensetzt, ist in der Regel auch abhängig vom Zustand des Verletzten. Der Verlust wird während der Gehaltsfortzahlung nach der Bruttolohn-Methode ermittelt, da auch der Dienstgeber nur einen reduzierten Betrag an Sozialversicherungsbeiträgen zahlt. Der Verunglückte bekommt nach Ablauf der Lohnfortzahlung von seiner Krankenkasse eine Krankenversicherung.
Die Schadensberechnung erfolgt nach Ablauf der Lohnfortzahlung nach der Nettolohnmethode oder der geänderten Bruttolohn-Methode, da die Krankenkasse die Beiträge zur Sozialversicherung nach dem zuletzt gezahlten Bruttolohn zahlt. Schäden, die durch einen vermiedenen oder verzögerten Berufseinstieg entstehen würden, sind zu erstatten. Leiter des Haushalts-/Haushaltsschadens: Entschädigung für den Verlust des Haushaltsvorstandes Beton oder Ersatzkostenabrechnung.
Der Verdienstausfall eines Mitarbeiters wird als Einkommensunterschied berechnet. Ein nach dem Arbeitsunfall verbleibender Arbeitnehmer muss immer zur Reduzierung des Verdienstausfalls herangezogen werden (BGH VersR 55, 38). Verursacht der Arbeitsunfall den Wegfall des Arbeitsverhältnisses oder die Aufgabe des Betriebes, ist der Verletzte im angemessenen Umfang zur Arbeitssuche oder zur Gründung eines anderen Unternehmens gezwungen (BGH Nr. 67, 2053), auch wenn dies mit einem Wohnortwechsel (BGHZ 10, 21) oder mit einer für den Berufswechsel notwendigen Umqualifizierung ( (BGH Nr. 61, 1018) zusammenhängt.
Es werden auch psychische Schädigungen (z.B. Depressionen – Unfallneurose) kompensiert. b. Neurotic processing of existing mental accident consequences (OLG Frankfurt/M., VerseR 95, 796). Man sollte bei jedem tödlichen Unfall berücksichtigen, ob der Verletzte einen Anspruch auf Schmerzensgeld bis zum Zeitpunkt des Ablebens erlangt hat.
Schockschaden: In der Regel werden Unfallschäden an Dritte (= keine unmittelbaren Unfallteilnehmer – z.B. Verwandte etc.) nicht erstattet. In Ausnahmefällen werden jedoch „Schockschäden“ kompensiert. Ein solcher Schock entsteht, wenn nahe Verwandte (Mutter, Mutter, Kind, Oma oder Großvater ) über den Schaden (Verletzung, Todesfall, etc.) informiert werden.
Die dabei erlittenen Schocks gehen oft über das „normale Maß“ weit hinaus und werden daher abgelöst. Besuchsgebühren für nahe Angehörige: In der Regel wird der Verletzte während eines Krankenhausaufenthaltes von seinen Verwandten, Freunden etc. aufsucht. Dies verursacht für die Besucherinnen und Besucher erhebliche Mehrkosten. Bei diesen Aufwendungen handelt es sich in der Regel nicht um ersatzpflichtige Schäden Dritter. Wenn der Verletzte von Verwandten aufgesucht wird und dieser Aufenthalt „medizinisch notwendig“ ist, um die durch den Schaden entstandene „psychische Beeinträchtigung“ des Verletzten zu mildern, sind die dadurch entstehenden Mehrkosten vom Verletzten zu ersetzen.
Nach § 843 Bürgerliches Gesetzbuch hat der Betroffene bei erhöhtem Bedarf ein Anrecht auf eine Geldleistung. Hat sich der Verletzte in einen dauerhaften Pflegefall verwandelt, hat er Anrecht auf Ersatz der Pflegekosten. Bestattungskosten: War der bei dem Unglück verstorbene Dritte (z.B. Ehepartner oder Kinder) rechtlich zur Unterhaltszahlung gezwungen, muss der Verletzer diese Pflicht einhalten.
veraner Urlaub: Die Aufwendungen der Berufsausbildung für einen ökonomisch und sozial gleichwertigen Arbeitsplatz sind vom Verletzten zu erstatten, wenn sie angemessen und ökonomisch vertretbar sind, wenn ihre Erfolgschancen und ihr Verhältnis zur voraussichtlichen Schadenshöhe angemessen eingeschätzt werden (BGH Nr. 82, 1638.232). Das Umschulungsprogramm ist nur dann schuldig, wenn es sinnvoll ist, nicht aber in der Regel, wenn es allen fachlichen Vorlieben und Fähigkeiten des Verletzten zuwiderläuft.
Die aus der Fortbildung resultierenden Ertragssteigerungen können nicht als Vorteile verrechnet werden. Wenn ein Geschädigter aufgrund einer Verletzung seinen früheren Berufsstand nicht mehr wahrnehmen kann, nimmt er einen anderen an und verursacht dadurch erhöhte Aufwendungen, z.B. für eine jetzt erforderliche Höherversicherung, gilt dies als progressiver Schaden (OLG Karlsruhe 94, 396).
Der Geschädigte oder die Gegenpartei muss Ihnen diese Aufwendungen im Schadenfall erstatten: a. Instandsetzungskosten: aa. Der Versicherer hat die Instandsetzungskosten nur bis zur Höhe des sogenannten „Wiederbeschaffungswertes“ des Fahrzeugs zu erstatten. Liegen die Instandsetzungskosten über dem Neuwert des Fahrzeugs, entsteht ein sogenannter „wirtschaftlicher Totalschaden“.
Sie erhalten in diesem Fall nur den Wiederbeschaffungspreis. Gemäß der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) kann der Verletzte von dem Geschädigten und seiner Krankenkasse Ersatz für die veranschlagten erforderlichen Instandsetzungskosten fordern, sofern diese 130 % des Wiederbeschaffungswertes des geschädigten Fahrzeugs nicht übersteigen. ab. Dem Geschädigten steht es frei, zwischen der Fiktion (auf Gutachtenbasis) und der Konkretisierung des Schadens zu entscheiden.
Allerdings muss sich der Antragsteller an die einmal gewählte Verrechnungsart halten. Im Regelfall weiss nur ein Experte ganz konkret, was und in welcher Menge Sie ausgetauscht werden. b. Instandsetzungskosten unter 512 EUR (1.000 DEM): Sind die geschätzten Instandsetzungskosten unter die sogenannte Untergrenze von 512 EUR (1.000 DEM) gesunken, kann die Erstattung der Kosten des Sachverständigen wegen Verstoßes gegen die Schadenminderungspflicht nicht verweigert werden.
Ein Schaden würde nur entstehen, wenn die Aufwendungen des Sachverständigen in keinem angemessenen Verhältnis zu den Reparaturaufwendungen stehen. Fahrzeugreparaturen zwischen 512 – 767 EUR (1.000 DEM – 1.500 DEM) oder über 755 EUR (1.500 DEM): ua. Der Ersatz der Gutachterkosten kann nicht mit der Begruendung verweigert werden, dass die sogenannte geringe Reparaturkostengrenze von 512 â?
Ab einem Materialschaden von 767 EUR (1.500 DM) erhält man immer die Sachverständigenkosten erstattet, das hat der Oberste Gerichtshof beschlossen. Der Experte ist nach oberster Gerichtsentscheidung nicht „Erfüllungsgehilfe“ des Verletzten, so dass das Fehleinschätzungsrisiko vom Verletzten und seiner Krankenkasse getragen wird. Anwaltshonorare: Die angefallenen Anwaltshonorare sind Teil des vom Verletzer oder von der Gegenseite zu ersetzenden Schadenersatzes. de.
Abschleppkosten: Die Abschlepp- und Bergekosten sind in voller Höhe zu erstatten und können nicht auf die für den Transport des Fahrzeuges zur nächstgelegenen Werkstätte anfallenden Beträge beschränkt werden. e. Ein Leihwagen kann für die Dauer des Verlustes des durch den Unfall beschädigten Fahrzeuges in Anspruch genommen werden; die Verpflichtung zur Erstattung der dafür anfallenden Aufwendungen ist in der Regel unbestritten.
In Zweifelsfällen muss der Verletzte erklären, dass er durch den Defekt seines Fahrzeuges an der tatsächlichen Verwendung verhindert ist oder war, d.h. dass er einen wirtschaftlichen Schaden erlitten hat. Gegen eine Autovermietung spricht z.B.: Kurzstrecke, nur gelegentlicher Gebrauch, Zweitfahrzeug, Auto wird nur von Familienangehörigen benutzt, die verletzte Person wird an der Benutzung des Fahrzeuges durch Krankheiten verhindert, etc. e).
Der Nutzungsausfall wird prinzipiell nur für den Zeitpunkt des zufälligen Versagens, d.h. für den Zeitpunkt der Reparatur oder der notwendigen Ersatzbeschaffung des Fahrzeugs, wiederhergestellt. Derzeit von 26 – 100 EUR (51,00 bis 195,00 DEM). Allerdings ist die Rechenmethode für eine solche merkantile Reduktion sehr kontrovers. h.
Allgemeines Pauschale: Eine Erstattung von Pauschalspesen (für telefonische Spesen, Porti, Reisekosten etc.) wird grundsätzlich bis zu einem Wert von 26 EUR (50 DM) ohne weiteren Beweis angenommen. d. h. Sonstige Sachschäden: Kleidung, Brille, Stiefelinhalt etc. alias. Natürlich können diese Artikel auch ausgetauscht werden. Diese werden jedoch von der Versicherungsgesellschaft nur bis zur Höhe des sogenannten Ersatzwertes entschädigt.
Im Regelfall erstattet die Krankenkasse die Kosten für die Reparatur der durch den Unfall beschädigten Objekte nur gegen Quittung.