Alte Menschen zu pflegen war im früheren Mehrgenerationenhaushalt eine Selbstverständlichkeit. …
Haushaltshilfe Rumänien
Häusliche Gemeinschaft mit dem GepflegtenSchlusslichter sind die zuletzt beigetretenen Staaten Rumänien und Bulgarien. Die durchschnittlichen Arbeitskosten – einschließlich Sozialabgaben – sind dort nur etwas mehr als halb so hoch wie der Mindestlohn bei uns. Das Lohngefälle macht eine Arbeit in Deutschland für Menschen aus Osteuropa so attraktiv. Als freiberufliche Kräfte, für die das Mindestlohngesetz nicht gilt, können sie extrem niedrige Preise für Dienstleistungen im Haushalt und in der Pflege anbieten. Angestellte Kräfte profitieren vom umfassenden Arbeitnehmerschutz in Deutschland.
Grenzüberschreitende Arbeit ist legal und unbürokratisch

Rechtlich einwandfrei ist die Arbeit in einem anderen EU-Land, seit die Beschränkungen für den Arbeitsmarkt weggefallen sind. Für Haushaltshilfen aus Rumänien und Bulgarien ist das seit 2014 der Fall. Zwar gehören beide Staaten bereits seit 2007 der EU an, aber wegen des befürchteten Lohndumpings hat Deutschland auf einer siebenjährigen Übergangsfrist bestanden, die nun schon lange abgelaufen ist. Rumänen und Bulgaren sind also gemeinsam mit EU-Bürgern aus Polen, Tschechien, Ungarn, Lettland und vielen anderen Ländern auf dem deutschen Arbeitsmarkt präsent und auch gern gesehen. Der Markt funktioniert, weil beide Seiten Vorteile haben. Kann ein Familienmitglied nicht mehr allein gelassen werden, erhalten deutsche Haushalte sogar eine Versorgung rund um die Uhr zu Tagessätzen ab 60 Euro. Aber nicht nur die Bezahlung ist entscheidend. Die Hilfskräfte bekommen gute Kritiken für ihre fleißige, warmherzige Art. Der deutsche Arbeitnehmerschutz mit Urlaubsanspruch und Höchstarbeitszeiten sowie die guten Lebensbedingungen bei uns kommen den ausländischen Arbeitnehmern zugute.
Häusliche Gemeinschaft mit dem Gepflegten
Offenbar hat Deutschland hier einiges zu bieten, denn sonst würden die Frauen und Männer nicht ihre Heimat und ihre Familie für jeweils zwei bis drei Monate verlassen und nur für kurze Urlaubsphasen zurückkehren. Sie wohnen dann bei ihrem Klienten. Das spart ihnen viel Geld, außerdem besteht für die Pflege in häuslicher Gemeinschaft eine Ausnahme von den Höchstarbeitszeiten. Für die einfache Abwicklung bietet sich das Modell der Arbeitnehmer-Entsendung an. Hier ist ein Pflegedienst in der osteuropäischen Heimat formal der Arbeitgeber und hat auch alle diesbezüglichen Pflichten zu erfüllen. Insbesondere muss er dem deutschen Auftraggeber die A1-Bescheinigung ausstellen, die die Anmeldung zur Sozialversicherung belegt. Kontakt zu den ausländischen Anbietern organisieren Pflegevermittler vor Ort in Deutschland.