Heimentgelt: Betreuungsgebühr
Vor dem Einzug in ein Heim stellt sich die Frage nach den Wohnungsgebühren und der Finanzierung. Betreuungskosten = Heimpflegegebühr pro Monat pro Tag pro Tag pro Tag pro Tag pro Tag pro Tag. Die Wohnheimgebühr ist die Summe der Kosten, die dem Bewohner in Rechnung gestellt werden. Der tägliche Pflegeheimbeitrag richtet sich nach dem Pflegebedarf des Bewohners. Die Heimgebühr ist die Summe der Kosten, die den Bewohnern eines Alten-/Pflegeheims in Rechnung gestellt wird.
Erhältlich wieder:: Prospekt „Die Heimpflegegebühr in NRW“.
Die Heimgebühren für alle Heimbewohner haben sich seit Jahresbeginn geändert. Der Prospekt unterstützt die Bewohner von Pflegeheimen und deren Angehörige dabei, die Folgen der Veränderungen für sie besser zu erfassen und zu managen. Viele Bewohner werden derzeit von ihren Betrieben darauf hingewiesen, dass sich ihr Hausanteil geändert hat.
„Der Prospekt soll dem individuellen Konsumenten das nötige Wissen vermitteln, um diese Briefe zu verstehen und zu bewerten. Sie bündelt die am meisten gestellten Fragestellungen aus dieser Beratungstätigkeit und gibt kompakte und klare Antworten. Der Prospekt kann als PDF-Dokument heruntergeladen oder im Shop bestellt werden.
Betreuungsgebühr
Vor dem Einzug in ein Heim stellen sich die Fragen nach den Wohnungsgebühren und der Wohnfinanzierung. Dabei ist es von Bedeutung, vorab zu klären, welche Ausgaben im Heim anfallen und welche Finanzierungsmöglichkeiten es gibt. Der Pflegestatus hat den grössten Einfluss auf die Pflegestufe, da bei einem erhöhten Pflegestatus das Heim auch einen erhöhten Pflegestatus annehmen muss, die Pflegekosten für das Heim steigen mit dem Pflegestatus.
Die häusliche Pflegegebühr für die ambulante Versorgung besteht aus drei Komponenten, der Pflegegebühr, den Übernachtungs- und Verpflegungskosten sowie den Kapitaleinsatz. Mehrkosten für ein einzelnes Zimmer oder die gewünschten Komfort-Dienstleistungen sind ebenfalls eine Selbstverständlichkeit. Dieser Pauschalbetrag umfasst die Aufwendungen für den Pflegebeitrag, der sich aus der erbrachten Leistung, der ärztlichen Behandlung und der sozialen Versorgung ergibt.
Betrag der Pflegeversicherungsleistungen pro Monat: Neben dem Pflegebeitrag gelten für den Bewohners auch die Übernachtungs- (Raummiete) und Verpflegungskosten sowie die Kapitalanlage. Sie können von Institution zu Institution sehr unterschiedlich sein, z.B. aufgrund der räumlichen Gegebenheiten und der Ausrüstung des Altenheims. Wenn der Einwohner nicht in der Lage ist, seinen eigenen Beitrag zu zahlen, prüft das System, ob die nächsten Angehörigen die Ausgaben übernehmen können.
Sollte auch dies nicht möglich sein, trägt das Sozialversicherungsamt unter gewissen Bedingungen die Auslagen.