Pflegehilfe für Senioren

Hilfe zur Pflege: Hilfe bei der Pflege von Angehörigen

Mit einer gut organisierten Hilfe zur Pflege kann der Umzug in ein Heim oft verhindert oder zumindest lange hinausgeschoben werden. Osteuropäisches Personal darf zwar keine medizinischen Tätigkeiten verrichten, sorgt aber für eine gravierende Entlastung der Angehörigen, die eine Betreuung beinahe rund um die Uhr einfach nicht leisten können, ohne ihre eigene Familie zu vernachlässigen und den Beruf aufzugeben.

Ansprüche aus dem Pflegezeitgesetz reichen nicht

Schon seit 2008 haben Arbeitnehmer nach dem Pflegezeitgesetz einen Rechtsanspruch darauf, bis zu zehn Tage der Arbeit fernzubleiben und für bis zu sechs Monate von der Arbeit freigestellt zu werden, um Angehörige zu pflegen. Seit 2015 gibt es dafür sogar Pflegeunterstützungsgeld aus der Pflegekasse. Aber wegen der zeitlichen Befristung kann das nur eine Übergangslösung sein. Wird ein Elternteil auf nicht absehbare Zeit pflegebedürftig, bedarf es einer anderen Organisation, wenn der Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung verhindert werden soll.

Eine Chance für Frauen in Osteuropa

Die Möglichkeit der Arbeitnehmer-Entsendung innerhalb der EU bietet Frauen in Osteuropa eine Chance auf einen attraktiven Arbeitsplatz in Deutschland, auch ohne anerkanntes Examen als Pflegefachkraft. Beschäftigt ist sie bei einem Unternehmen in ihrem Heimatland, das sich um Vertragsgestaltung, Entlohnung, Steuern und Sozialabgaben kümmert. Mit einer sogenannten A1-Bescheinigung weist der Arbeitgeber nach, dass er die Anmeldung in seinem Sitzland ordnungsgemäß vorgenommen hat. Der deutsche Haushalt, in den die Arbeitnehmerin entsendet wird, muss keine Meldung an die Sozialversicherung machen. Die Entsendung bedeutet eine echte Win-win-Situation, denn für deutsche Verhältnisse erbringt die Betreuungskraft ihre Leistungen zu einem günstigen Preis. Deutsche Gesetze und Sozialstandards sorgen dafür, dass keine Ausbeutung billiger Arbeitskräfte stattfinden kann. Mindestlohn, Mindesturlaub und Höchstarbeitszeiten gelten für die osteuropäische Pflegekraft exakt so wie für jeden Arbeitnehmer im Inland, egal welcher Nationalität und egal, ob der Arbeitgeber seinen Sitz in Deutschland oder woanders hat.

Viele Tätigkeiten sind erlaubt

Manche Pflegeleistungen sind staatlich geprüften Kräften vorbehalten. Es ist sinnvoll, Wundversorgung und das Setzen von Spritzen dem Pflegepersonal zu überlassen, das dafür ausgebildet ist. Ausländische Abschlüsse sind, wenn überhaupt vorhanden, in Deutschland meist nicht anerkannt. Aber Osteuropäerinnen können mit einer Vielzahl von Handreichungen wirksame Hilfe zur Pflege leisten. Dabei geht es um viel mehr als die Tätigkeit einer Hauswirtschafterin wie Einkaufen oder Sauberhalten der Wohnung. Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen, bei der Bewegung in der Wohnung und, wenn möglich, bei Spaziergängen gehören ebenso dazu wie intime Vorgänge wie Körperpflege und Versorgung bei Inkontinenz. Nach dem Umfang der erforderlichen Hilfe richtet sich auch der Preis für eine Pflegekraft aus Osteuropa. Entscheidend sind zudem die deutschen Sprachkenntnisse – eine Betreuerin, die fließend Deutsch spricht, weiß um den Wert ihrer Arbeitskraft und ist nicht zum gesetzlichen Mindestlohn zu haben.

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