Pflegehilfe für Senioren

Intensivpflegedienst: Intensivpflegedienst

Mit unserem Intensiv-Service stehen wir Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite. Die Häuser mit Servicewohnen bieten sicheres Wohnen für Patienten mit Atemwegserkrankungen und Intensivpflege. Die “ Schau Intensive Care Service “ ist ein Pflegedienst der besonderen Art. Wir sind ein ambulanter Intensivpflegedienst der Pflegeheimgemeinschaften. Für intensiv pflegebedürftige Kinder betreuen wir zu Hause und in unseren medizinischen Wohngruppen.

Sicherlich gut gewartet

Unser Betrieb mit den Standorten Göttingen und Fribourg gehört zu den größten privatwirtschaftlichen Pflegediensten in der Freiburger Raum. Durch hohe fachliche Kompetenz und Zuverlässigkeit, verbunden mit einer konsequenten Ausrichtung auf den jeweiligen Bedarf, sind wir für unsere Kundinnen und Kunden ein idealer Weggefährte. Wir können als Vertragspartei aller Pflegeversicherungen mit ihnen überregional abgerechnet werden. Award für Mitarbeiterbindung.

Intensivpflege Service für Melita

Unsere Qualitätsansprüche: Bereitstellung folgender Diagnosen: Was wir für Sie tun können: Bei uns werden Sie unterstützt: Betreuungsmöglichkeiten – Hauswirtschaft oder Wohngemeinschaft: Wir betreuen Sie rund um die Uhr. Dabei berücksichtigen wir Ihre eigenen Mittel und individuelle Bedürfnisse und gewährleisten eine…. Kinderbetreuung: Außerdem haben Sie die Gelegenheit, Ihr Baby sowohl zu Hause als auch in unserer Wohngemeinschaft intensiv zu betreuen.

Sollten Sie weitere Informationen zur Intensivmedizin wünschen, kontaktieren Sie uns bitte unter +49381210101051725 oder per E-Mail.

Intensivpflegeservice für SIPs – Home

Wilkommen auf der Webseite des SIP-Intensivdienstes. Informieren Sie sich hier über unseren Intensiv-Service, der Sie und Ihre Familienangehörigen in allen Lebenssituationen begleitet. Es ist nicht nur im hohen Lebensalter, dass eine fürsorgliche Haltung immer mehr an Bedeutung gewinnt. Selbst bei unerwarteten Schicksalen oder plötzlichem Pflegebedarf ist es wichtig, jemanden zu haben, der Sie unterstützen kann.

Informieren Sie sich über unsere Dienstleistungen und finden Sie heraus, wie wir Ihnen im täglichen Leben helfen können.

Startseite – Intensivstation Lebens(t)raum

Ab 2017 haben auf dieser Basis alle betreuungsbedürftigen Personen gleichen Anspruch auf Pflegeversicherungsleistungen, egal ob sie von physischen, mentalen oder seelischen Behinderungen betroffen sind. Durch das neue Beurteilungsinstrument kann die persönliche Betreuung und Lebenslage von Personen, die Pflegeversicherungsleistungen beantragt haben, künftig besser erfaßt werden.

Damit ist die neue Regelung die tiefgreifendste seit Bestehen der Krankenpflegeversicherung, da sie das Versorgungssystem für die Pflegebedürftigen, die Angehörigen und das Pflegepersonal grundsätzlich ändert und ausbaut. Für die Refinanzierung dieser Massnahmen wird der Beitrag zur Krankenpflegeversicherung zum Stichtag des Jahres 2017 wieder um 0,2 %-Punkte anheben.

Diejenigen, die bereits Pflegeversicherungsleistungen in Anspruch nehmen, werden per Gesetz in das neue Pflegesystem übernommen. Grundsätzlich gilt: Alle, die bereits eine Leistung aus der Krankenpflegeversicherung bekommen, bleiben in zumindest gleicher Höhe bestehen – in den meisten Fällen noch wesentlich mehr. Einfaches Übergangsrecht für Personen, die bis Ende 2016 Pflege beantragt haben und daher noch nach dem vorherigen Bewertungsverfahren klassifiziert wurden.

Personen mit ausschliesslich körperlicher Behinderung werden auf die nächsthöhere Versorgungsstufe versetzt: Personen mit Behandlungsstufe 1 werden der Behandlungsstufe 2, mit der Behandlungsstufe 2 der Behandlungsstufe 3, mit der Behandlungsstufe 3 der Behandlungsstufe 4 und mit der Behandlungsstufe 3 der Behandlungsstufe 5 zugeordnet. Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen – zum Beispiel durch Demenz – oder geistigen Beeinträchtigungen, für die daher bis Ende 2016 eine signifikante Einschränkung der Alltagskompetenzen ermittelt wurde, werden in die übernächste Versorgungsstufe eingeordnet: Menschen mit der so genannten „Versorgungsstufe 0″* werden in die Versorgungsstufe 2, mit der Versorgungsstufe 1 in die Versorgungsstufe 3, mit der Versorgungsstufe 2 in die Versorgungsstufe 4 und mit der Versorgungsstufe 3 (mit und ohne Härtefallregelung) in die Versorgungsstufe 5 einordnet.

Zukünftig übernimmt die Krankenpflegeversicherung für alle Pflegenden, die eine Person pflegebedürftig betreuen oder für eine Person mit Pflegebedürftigkeit in den Stufen 2 bis 5 zu Haus – wenn sie dies für einen Zeitraum von wenigstens zehn Wochenstunden, die sich über einen Zeitraum von wenigstens zwei Tagen erstrecken, tun, einen Rentenbeitrag. Es ist auch möglich, die Stillzeiten von zwei oder mehr Patienten zu addieren.

Mit steigendem Pflegebedarf erhöhen sich die Beiträge der Krankenpflegeversicherung für die Krankenpflege. Pflegebedürftige, die in Zukunft einen Verwandten oder einen Verwandten mit außergewöhnlich hoher Behinderung (Pflegestufe 5) betreuen, erhalten bis zu 25 Prozentpunkte höher. Wie in der Vergangenheit werden jedoch keine Beiträge für die Altersrente entrichtet, wenn der Betreuer bereits eine volle Rente erhält oder mehr als 30 Wochenstunden beschäftigt ist.

Bei Pflegekräften, die den Berufsstand verlassen, um eine betreuungsbedürftige Personen mit Pflegestufe 2 zu betreuen, zahlt die Krankenpflegeversicherung zukünftig die Beitragszahlungen an die Arbeitslosigkeitsversicherung für die ganze Zeit der pflegerischen Tätigkeit – ungeachtet der Beanspruchung einer Pflegeperiode nach dem Pflegeperiodengesetz. Eine weitere Grundvoraussetzung ist, dass die Pflegekraft einen Patienten für einen Zeitraum von zehn Wochenstunden, die sich auf zwei Tage pro Tag verteilen, betreut.

Es ist auch möglich, die Stillzeiten von zwei oder mehr Patienten zu addieren. Krankenschwestern und Krankenpfleger haben somit ein Anrecht auf Arbeitslosenunterstützung und aktive Beschäftigungsförderung, wenn sie nach dem Ende ihrer Laufbahn nicht nahtlos in den Beruf einsteigen können. Ein gesonderter Förderantrag für Hilfs- und Pflegemittel muss ab dem 1. Jänner 2017 nicht mehr eingereicht werden, wenn der MDK-Experte diese ausdrücklich anregt.

Wenn der Betreffende seine Zustimmung gegeben hat, wird der Gesuch eingereicht – die Stiftung führt dann in der Regel keine weiteren Prüfungen mehr durch. Der Betrag für Pflegebeihilfe und Sachleistungen erhöht sich um 4%, d.h. je nachdem, für welche Leistungen Sie sich entscheiden, haben Sie zukünftig Anspruch auf folgende Beträge:

Die Pflegeberechtigung wird erweitert, d.h. „in Zukunft erhält jeder, der eine Pflege-Stufe hat, einen Zusatzbetrag von bis zu 104 pro Jahr. Sie können diese neuen Dienstleistungen für weitere Unterstützungs- und Hilfsleistungen unserer Mitarbeitenden nutzen. Weil Sie in Zukunft einen eigenen Beitrag aus der Krankenpflegeversicherung für Ihren Krippenbesuch haben werden.

Dies entspricht den Sachleistungen für die stationäre Versorgung (Übersicht: Neue Beiträge für Sachleistungen und Pflegegeld). Die neue Regelung ist auch für Pflegebedürftige der Versorgungsstufe 0 gültig! Der Nutzen von Kurzzeit- und Präventivpflege wird erweitert und kann besser verbunden werden, d.h. „zu Gunsten der Präventivpflege können Sie bis zu 50% des jährlichen Betrages der Kurzbetreuung für eine Zeitdauer von bis zu 6 Wochen in Anspruch nehmen.

Wenn Sie mit mehreren hilfsbedürftigen Personen zusammenleben, kann ein Beitrag von bis zu 16.000 ? verwendet werden. Ihre Krankenpflegeversicherung bezahlt Ihnen 40 statt 31 für Pflegehelfer. Es wird hier in Zukunft Abhilfe schaffen. Weil der Gesetzgeber entschieden hat, dass die Krankenpflegeversicherung ab 2015 ein Pflegegeld als Lohnfortzahlung für einen zehntägigen bezahlten Urlaub von der Arbeit für die Betreuung eines Verwandten auszahlen wird.

Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Um die Sachbezüge der Krankenpflegeversicherung auch auf der Grundlage einer reinen Zeitvergütung (d.h. nach Stundensätzen) erbringen zu können, sind vom Gesetzgeber angemessene Absprachen über den Inhalt der Leistungen und die Vergütungen mit den Krankenkassen und den Sozialversicherungsträgern vorgeschrieben.

Daher sind wir noch nicht in der Lage, die Dienstleistungen der Heimpflege und der Stundensätze anzubieten. Wenn wir mit den Krankenkassen und Sozialversicherungsträgern eine den neuen rechtlichen Anforderungen angepasste Einigung erzielt haben, bieten wir Ihnen natürlich im Zuge der Pflegeversicherungsleistungen einen neuen Betreuungsvertrag an, der es Ihnen erlaubt, sowohl die Dienstleistungen der Heimpflege als auch die neue geplante Vergütungsform in Anspruch zu nehmen.

Natürlich werden wir bis dahin weiterhin die Dienstleistungen anbieten, für die Sie uns gemäß dem zwischen uns abgeschlossenen Wartungsvertrag beauftragen. Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Die Arbeitsgemeinschaft für Intensivmedizin in Mecklenburg-Vorpommern e. V. stellt zum Gesuch der CDU/SPD (6/1046) „Qualitätssicherung in der Intensivmedizin “ auf der laufenden Landtagsversammlung fest: „Der jetzt von der Union und der Sozialdemokratischen Partei eingereichte Gesuch stellt den Weichen für eine gute und konsensfähige Auseinandersetzung um eine hochwertige Intensivmedizin.

Nun hat der Landesparlament die Pflicht, die besonderen Merkmale der stationären Intensivmedizin auch in der Landespflege hinreichend zu berücksichtigen. Dies bedeutet ganz konkret die bindende Definition eines Pflegeschlüssels für Intensiv-Patienten durch das Pflegefachpersonal und die stärkere Differenzierung der Lebensformen mit Intensiv-Patienten von anderen Versorgungsformen. Vor dem Hintergrund des derzeitigen Streit um die Kostenerstattung in der Heimpflege darf insbesondere die Ambulanz -Intensivversorgung nicht auch von den Kassen unter Druck gesetzt werden.

Gerade vor dem Hintergund der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen trägt die stationäre Intensivmedizin dazu bei, die integrative Beteiligung von Heimkranken zu gewährleisten. In der ambulanten Intensivmedizin gelten die Qualitätsnormen der S2-Richtlinie der DAV. Ein Krankenpflegeservice muss auch in Mecklenburg-Vorpommern Fachkräfte zur Verfügung stellen, die neben einer 3-jährigen Ausbildung über ein Jahr Berufserfahrung in der Intensivmedizin sowie eine anerkannter theoretischer und praktischer Weiterbildung verfügen.

„Intensivmedizin “ bedeutet daher, dass der zu Hause atmende Mensch ausschliesslich von qualifiziertem Personal betreut wird.

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