Pflegehilfe für Senioren

Kündigungsschreiben Ambulanter Pflegedienst: Beendigungsschreiben des ambulanten Pflegedienstes

Prüfliste „Beendigung des Pflegevertrages“ (ambulant). Die Gründe, warum ein Pflegevertrag endet, sind vielfältig: eine ambulante Pflegedienstleistung in Anspruch zu nehmen. Der Arbeitgeber war in diesem Fall ein ambulanter Pflegedienst. Die Kündigung musste von einem Pflegedienst an einige Kunden übergeben werden.

Kündigung eines Pflegevertrags durch den Pflegedienst

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben einen Pflegevertrag mit einem sozialen Dienst für unsere allein lebende und an Altersschwäche leidende Frau geschlossen. Er kümmerte sich um die Medikamentenlieferung, das Futter auf Rädern und machte ab und zu ein paar Besuche, um unserer Mama beizustehen. Es gab vor einigen Wochen Gespräche mit dem Pflegedienst, weil wir seine Abrechnung nicht nachvollzogen haben.

Dienstleistungen, die sich nicht auf unsere Mütter berufen können (z.B. Unterstützung beim Toilettengang), werden in Rechnung gestellt. Darüber hinaus haben wir um zusätzliche Dienstleistungen im Bereich der Haushaltshilfe (z.B. Abfallentsorgung) ersucht, die der Pflegedienst nicht erbracht hat. Nach einer erneuten Anfrage an den Pflegedienst wurde uns am 10.01.2013 eine Kündigung zugestellt.

Der Pflegevertrag soll so schnell wie möglich gekündigt werden (das wäre der 30. April 2013), aber nach ärztlicher Vorschrift würden sie die Lieferung der Arzneimittel an unsere Mütter nur bis zum 28. Februar 2013 fortführen und wir sollten uns um einen neuen Pflegedienst bemühen. Dem Pflegedienst haben wir erwidert, dass wir die Kündigungsfrist bis zum 30. April für legal halten und bis dahin einen weiteren sozialen Dienst übernehmen würden.

Doch der Pflegedienst erwiderte, dass er die „Zusatzleistungen der ärztlichen Verschreibung….fristgerecht zum 28. Februar 2013“ aufgeben wird. Es ist uns unverständlich, warum der Pflegedienst einen Unterscheid zwischen dem Versorgungsvertrag und der Lieferung der Arzneimittel nach ärztlicher Vorschrift macht und dafür zwei unterschiedliche Kündigungsfristen setzt. Daher haben wir angenommen, dass die Medikamentenlieferung in diesem einen Versorgungsvertrag mit einer Kündigungsfrist bis zum 30. April enthalten ist.

Seit dem 01.03.2013 haben wir keinen festen Wohnsitz in einem anderen sozialen Dienst mehr und wir nächsten Angehörigen leben alle weit weg, haben wir ein kleines Ärgernis. Können Sie uns sagen, ob sich der Pflegedienst mit der Kündigungsfrist bis zum 28.02. rechtmäßig verhält? Weitere Informationen zum Thema: Diese Auskunft ist vom 22.02.2013 und kann auslaufen.

Lieber Frager, anhand der Angaben möchte ich Ihre Frage wie folgt antworten: Das Vorgehen des Pflegerdienstes ist nicht zumutbar. Ein Kündigungsschreiben auf Rückfrage zu den eingerichteten Betreuungsleistungen zu senden, ist mehr als nur ungewöhnlich und gibt Anlass zu der Furcht, dass hier wirklich Errungenschaften verbucht wurden, die nicht geliefert wurden.

Bezüglich Ihrer Fragestellung zur Kündigung der Medikamentenabgabe gibt es das Problem, dass der Gesetzgeber zwischen so genannten Behandlungsleistungen und Pflegeleistungen der Krankenpflegeversicherung unterscheidet. Auch die Behandlung, zu der auch die Verabreichung von Medikamenten gehört, wird von der GKV übernommen. Sachleistungen werden der Krankenpflegekasse in Rechnung gestellt. Die Pflegeleistung verrechnet die Leistung unmittelbar mit der Kasse.

Inwiefern dies bei Ihrer Frau der Fall ist, sollten Sie noch klären. Aus den Äußerungen des Krankenpflegedienstes gehe ich jedoch davon aus, dass ein solcher Auftrag derzeit nicht besteht. Ein solcher Kontrakt kann auch andere Fristen haben als der Kontrakt für Sachleistungen. Die entsprechenden Modellverträge beinhalten oft eine vierwöchige Vorlaufzeit.

Sofern es keine entsprechenden Vertragsbestimmungen gibt, sollte es daher keine rechtlichen Einwände gegen die Kündigung der Arzneimittelabgabe zum 28. Februar 2013 geben. Angesichts der Not Ihrer Mütter würde ich den Pflegedienst abermals bitten, die Medikamente bis zum Ende der Behandlung aufgrund der Misere zu verabreichen.

Schließlich, wenn Ihre Mütter eine gesetzliche Krankenversicherung haben, kann ich Ihnen raten, sich sofort an die Krankenversicherung zu wenden und sich über den Ablauf des Krankenpflegedienstes zu beklagen und die Krankenversicherung zu ersuchen, dafür zu sorgen, dass das Medikament ab dem 1. März 2013 verabreicht wird.

Hier sollte es der Krankenversicherung möglich sein, für einen kurzen Zeitraum eine entsprechende Pflegeleistung in Auftrag zu geben. Falls der Pflegedienst Dienstleistungen in Rechnung gestellt hat, ohne sie wirklich zu leisten, kann ich Sie auch darauf aufmerksam machen, dass es sich, wenn der Pflegedienst dies absichtlich getan hat, um einen Schwindel im kriminellen Sinn handelt.

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Privater Pflegedienst

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