Neues Pflegegesetz: Das neue Pflegegesetz
Neue Pflegeverordnung: Jetzt noch schneller Antrag stellen. Pflegestufen sind zu Pflegestufen geworden, und es gibt viele weitere Innovationen. In Zukunft soll der tatsächliche Bedarf an Unterstützung für pflegebedürftige Menschen besser verstanden werden. Hierfür gibt es ein neues Bewertungssystem. Die neue Pflegegesetzgebung in Deutschland.
Neue Pflegegesetzgebung: Mehr Leistung, mehr Beitrag
Berlins (dpa) – Das Angebot für Menschen mit Pflegebedürftigkeit wird erheblich ausgebaut und kommt erstmalig auch vollumfänglich dementen Menschen zu Gute. Darüber hinaus sind die Betreuer besser durch die Pensions- und Arbeitslosigkeitsversicherung gedeckt, so dass die Pflegebedürftigen so lange wie möglich zuhause gepflegt werden können. Dies sind die Kernpunkte der zweiten Etappe der Gesundheitsreform von Bundesgesundheitsminister Dr. med. Hermann Gröshe (CDU), die der Deutsche Bund am vergangenen Wochenende beschlossen hat.
Umstritten war, ob die Pflegebedürftigen nach der Einführung des neuen Systems ab 2017 weniger Unterstützung erhalten werden. Mit dem zweiten Pflegeverstärkungsgesetz wird der Pflegebedarf neu definiert. Demenzkranke, d.h. geistig schwächer werdende Menschen haben den selben Anspruch auf Versorgung wie körperbehinderte Menschen.
Dabei sollen die bestehenden drei Versorgungsstufen auf fünf Versorgungsstufen ausgeweitet werden. Dadurch sei es möglich, die Beurteilung des Pflegebedarfs individuell zu gestalten, so Größen. Pflegebedürftigen Patienten kann auch früher geholfen werden – zum Beispiel beim Ausbau einer behindertengerechten Wohn- oder Badezimmereinrichtung. Beim Aufwerten im Rahmen einer Neubeurteilung brauchen die Patienten laut Größen keine Angst vor einem erhöhten Selbstbehalt haben.
Kernziel der Neuregelung sei es, die Fähigkeit der Betreuungsbedürftigen zu verbessern, um ihnen ein selbst bestimmtes und langes Überleben zu sichern, erklärte er. Gleichzeitig forderte er attraktivere Rahmenbedingungen in der Krankenpflege, um mehr Mitarbeiter zu bekommen. Die Krankenkassen sind dazu angehalten, pflegebedürftige Patienten und deren Angehörige über ihre Wahlmöglichkeiten zu informieren.
Zu Beginn des Berichtsjahres trat das erste Pflegeverstärkungsgesetz in Kraft. 2. Damit werden die Beitragssätze zur Krankenpflegeversicherung ab 2017 von 2,05 auf 2,55% angehoben. Bis 2022 geht die Firma Größen davon aus, dass der Anteil dann nicht mehr aufgestockt werden muss. Laut Deutscher Patientenschutzstiftung werden neue Bewerber, die in Pflegeheime gehen müssen, ab 2017 wesentlich weniger Mittel aus dem Pflegefonds ausgeben.
Laut Berechnung von Stiftungsdirektor Dr. med. Eugen Brytsch, erhält der Bewohner eines Pflegeheims mit dem Pflegestatus 1.064 EUR. Zukünftige Bewohnerinnen und Bewohner sollen dann nur noch 770 EUR in der neuen Betreuungsstufe 2 haben. „Ich kenn keinen Krankenpflegeexperten, der das teilt.“ Unterstützt wurde er von der nordrhein-westfälischen Ministerin für Gesundheit, Frau Dr. med. Barbara Steinfens (Grüne). „Der Gesetzgeber trifft nur auf Menschen zu, die bereits Ende 2016 in einem Haus leben“, sagte sie und ergänzte: „Eine der nachteiligen Konsequenzen (der Reform) ist, dass die Pflegebedürftigen ab 2017 weniger Mittel aus der Langzeitpflegeversicherung beziehen werden als heute, wenn sie in ein pflegebedürftiges Haus ziehen.
Ähnlich wie für die Firma Bruysch hat sie berechnet und erklärt, dass sich ihr eigener Beitrag zu den Lebenshaltungskosten in einem Haus dementsprechend erhöhen würde. Wenn die Patienten und ihre Angehörigen die Ausgaben nicht allein übernehmen können, ist es die Stadt.