In den meisten Fällen altersbedingter Beschwerden kann eine Betreuung von Senioren zu Hause in …
Pflege Polin Legal
Pflegekräfte aus dem Ausland rechtssicher beschäftigenOsterweiterungen der EU wirkt sich positiv aus

Die beiden Erweiterungen der EU auf viele osteuropäische Staaten in den Jahren 2004 und zuletzt 2007 wirkt sich heute sehr positiv aus, wenn es darum geht, den wachsenden Bedarf an Pflegekräften in Deutschland zu decken. Zwar galten zunächst Übergangsfristen, aber seit 2011 bzw. 2014 für Rumänien und Bulgarien ist der deutsche Arbeitsmarkt für alle Arbeitssuchenden in der EU frei zugänglich. Das sehr unterschiedliche Niveau von Arbeitskosten und Preisen bewirkt Vorteile auf beiden Seiten: Während der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland kaum zum Leben reicht, liegt er doppelt so hoch wie die durchschnittlichen Arbeitskosten einschließlich Sozialabgaben in Bulgarien und Rumänien. Zudem gilt für Arbeitnehmer in Deutschland der hiesige Arbeitnehmerschutz, unabhängig von der Nationalität und dem Sitz des Arbeitgebers. Die ausländischen Hilfskräfte schätzen diesen hohen deutschen Standard ebenso wie die aus ihrer Sicht gute Bezahlung. Für den Auftraggeber sind Tagessätze ab etwa 60 Euro für eine 24-Stunden-Betreuung durchaus erschwinglich, zumal gegebenenfalls Pflegegeld zur Finanzierung verwendet werden kann und Steuervorteile winken.
Drei verbreitete Vertragsmodelle
Wer für die Pflege eine Polin legal beschäftigen möchte, hat in der EU die Wahl zwischen drei Vertragskonstruktionen: Eine selbstständige Pflegekraft wird aufgrund eines Dienstleistungsvertrages beschäftigt. Das ist günstig, weil kein Arbeitnehmerschutz gilt, also zum Beispiel auch kein Mindestlohn gezahlt werden muss. Diese Form der Beschäftigung birgt aber das Risiko, dass eine Scheinselbstständigkeit festgestellt wird. Wer deshalb lieber auf die rechtssichere abhängige Beschäftigung setzt, kann entweder selbst Arbeitgeber sein (Arbeitnehmer-Freizügigkeit) oder einen ausländischen Arbeitgeber zwischenschalten (Arbeitnehmer-Entsendung). Wer selbst Arbeitgeber ist, hat ein direktes Weisungsrecht, muss aber auch eine Menge Pflichten erfüllen. So einfach wie bei einer Haushaltshilfe auf 450-Euro-Basis geht es dann leider nicht. Deshalb entscheiden sich die meisten Familien für die Entsendung einer Pflegekraft durch einen Pflegedienst mit Sitz in ihrer Heimat. Dieser übernimmt alle Pflichten, zum Beispiel die Anmeldung zur Sozialversicherung. Mit einem in Europa einheitlichen Formular, der sogenannten A1-Bescheinigung, wird belegt, dass alles korrekt gelaufen ist.
Beratung durch Pflegeagenturen
Agenturen in Deutschland beraten Familien bei Pflegefällen und vermitteln Personal aus Osteuropa. Ein wesentlicher Punkt ist die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes. Entweder müssen sich hier Angehörige, ambulante Pflegedienste, ehrenamtliche Seniorenbetreuer und Pflegehilfen flexibel abwechseln, oder die Pflegekraft wohnt im Haushalt des Gepflegten. Bei dieser Konstruktion gehen Arbeit, Bereitschaft und Ruhezeiten so ineinander über, dass das Gesetz nicht anwendbar ist. Allerdings entstehen durch die Unterbringung der Pflegerin geringe Nebenkosten.