Pflegehilfe für Senioren

Pflege Rentenpunkte: Betreuung der Rentenpunkte

Wenn der Betreuer nicht professionell pflegt, hat er seinen Wohnsitz in Deutschland. Auch für Zeiten, in denen Sie wenig oder gar nichts verdienen oder keine eigenen Beiträge leisten, können Sie Rentenpunkte sammeln. Künftig erhalten mehr Kinder drei Rentenpunkte pro Kind (bisher zwei), genau wie jüngere Mütter. Dies entspricht einem Rentenpunkt pro Jahr und Kind.

Pensionspunkte für die Pflege?

Die Ehefrau betreut ihre 91-jährige Tochter mit P.S. 1 + Altersdemenz und geht in Teilzeit 22h/Woche ein. Jetzt hat uns jemand gesagt, dass Sie auch Rentenpunkte für die Pflege haben. Gemäß 3 Abs. 1 Nr. 1a SGB 6 sind Menschen pflichtversichert, wenn sie eine Person in ihrem Wohnumfeld mindestens 14 Wochenstunden betreuen (pflegebedürftige Menschen ohne Erwerbstätigkeit), wenn die Person mit Pflegebedürftigkeit Ansprüche auf Sozialleistungen oder private Pflegeversicherungsleistungen hat; dies auch dann, wenn die Mindestzahl der Arbeitsstunden nur durch die Pflege von mehreren Pflegenden errreicht wird.

Die Entrichtung der Pflichtbeiträge muss bei der Pflegeversicherung Ihrer Mutter einreichen. Ich hoffe, Sie haben bei der Stiftung Pflegebeihilfe angemeldet (siehe oben). Sie müssen mit der Pflegeversicherung abklären, ob die Wochenarbeitszeit von 22 h im Widerspruch zur Rentenversicherungspflicht steht. Bei wöchentlichem Betreuungseinsatz von (7 x 2 oder 3 Stunden) 14 – 21 Std. kann es jedoch zu einer Versicherungsverpflichtung kommen.

Von wem wird die Zahl der Pflegezeiten bestimmt? Sie müssen mit der Pflegeversicherung abklären, ob die 22 Stunden wöchentlicher Arbeitsstunden mit der Versicherungsverpflichtung in der obligatorischen Altersvorsorge kollidieren können. Von wem wird die Zahl der Pflegezeiten bestimmt?

Bei der Festlegung der Pflegeintensität wird auch die Anzahl der erforderlichen Stunden mitbestimmt. Für eine abschließende Abklärung wenden Sie sich morgen an die Pflegeversicherung. Guten Tag Wolfgang Wenzel, für pflegebedürftige Menschen werden die obligatorischen Rentenversicherungsbeiträge von der Pflegeversicherung ausbezahlt. Pflegebedürftigkeit muss mind. 14 Stunden pro Woche betragen, damit je nach Versorgungsgrad ein Beitrag zur Pensionsversicherung zugunsten des Pflegedienstleisters geleistet werden kann.

Der Betreuer darf nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten. Der Versorgungsgrad wird von der Pflegeversicherung (MdK) festgelegt. Abhängig von der Größe dieser Versorgungsstufe werden die Beitragszahlungen von der Pflegeversicherung übernommen. Wenn die Pflegeversicherung noch keine Beitragszahlungen an die Pensionsversicherung Ihrer Ehefrau geleistet hat, empfiehlt es sich, sich umgehend an die Pflegeversicherung zu wenden.

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