Die gesetzliche Pflegeversicherung kommt nicht für eine voll- oder teilstationäre Versorgung auf …
Pflegedienst aus Polen
Professionelle Pflegeagenturen & PflegediensteFür Pflege ist das Geld knapp

Polinnen sind in Deutschland gern gesehen. Pflegebedürftige Menschen haben meist nicht viel Geld, entsprechend schlecht bezahlt sind Haushalts- und Pflegehilfen für unsere Verhältnisse. Der inländische Arbeitsmarkt deckt bei Weitem nicht den Bedarf ab. Für die Osteuropäerinnen sind die Arbeitsbedingungen in Deutschland dagegen attraktiv. Sind sie als Arbeitnehmerinnen abhängig beschäftigt, haben sie dieselben Rechte wie jede andere Kraft, unabhängig von der Nationalität. Ihnen steht der gesetzliche Mindestlohn als Untergrenze der Bezahlung zu, sie haben einen Anspruch auf Mindesturlaub, und die Höchstarbeitszeiten sind im deutschen Arbeitszeitgesetz geregelt. Ist der deutsche Haushalt direkt Arbeitgeber, meldet er seine Hilfskraft hier zur Sozialversicherung an. Meist wird aber ein Pflegedienst aus Polen bzw. dem Heimatland der Pflegerin zwischengeschaltet. Dieser stellt die sogenannte A1-Bescheinigung aus und belegt so, dass die Sozialstandards in der Heimat beachtet werden.
Arbeiten als Haushalts- und Pflegehilfe
Während die medizinische Behandlungspflege den ambulanten Pflegediensten vorbehalten ist, kümmern sich die osteuropäischen Hilfen um das breite Spektrum der Haushaltsführung und der Grundpflege. Das umfasst Putzen, Waschen und Kochen, ebenso aber auch die Hilfe bei der Körperhygiene, dem Essen, dem Toilettengang und ganz allgemein bei der Mobilität vom Aufstehen über Spaziergang und Arztbesuch bis zum Zubettgehen. Angehörige, deren zeitliche und örtliche Verfügbarkeit oft eingeschränkt ist, werden dadurch gravierend entlastet.
Hilfestellung durch Pflegevermittler
Der Eintritt eines Pflegefalls stellt die betroffene Familie vor große und nicht alltägliche Herausforderungen. Pflegeagenturen helfen bei der Bedarfsanalyse, beraten bezüglich der richtigen Verteilung von Arbeiten zwischen professionellem Pflegepersonal für die medizinische Behandlungspflege und Hilfskräften für die Grundpflege. Sie wissen auch, wie man 24-Stunden-Betreuung und deutsches Arbeitszeitrecht in Einklang bringt. Für ihre Tätigkeit erhalten sie eine Vergütung, die entweder separat erhoben oder in die Tagessätze der Pflegerin eingerechnet ist. Ab 60 Euro pro Tag ist eine Vollzeitbetreuung realisierbar. Das Vermittlungsentgelt ist gut angelegt, hat man doch so einen deutschsprachigen Service vor Ort und die Gewähr, nicht auf schwarze Schafe auf dem millionenschweren Markt für Pflegeleistungen hereinzufallen.