Mit dem Pflegegeld bei häuslicher Pflege lassen sich Ausgaben für Hilfskräfte finanzieren, die …
Pflegegeld bei Häuslicher Pflege
Die Pflegekasse zahlt nicht nur für ProfisDas alles sind keine extremen Zeitfresser. Ambulante Pflegedienste kommen deswegen nur stundenweise ins Haus. Vielleicht reicht sogar ein Besuch an jedem zweiten Tag. Die Leistungskataloge und Abrechnungsmodalitäten sind zwischen Pflegediensten und Kassen festgelegt. Manche Dienste werden pauschal vergütet, es gibt aber auch Kataloge mit definierten Richtzeiten für bestimmte Tätigkeiten. Der Pflegebedürftige hat mit der finanziellen Seite wenig zu tun, Pflegekasse und Dienstleister rechnen bei einem anerkannten Pflegegrad direkt miteinander ab. Der Topf, aus dem die Leistungen erfolgen, heißt Sachleistungs-Budget.
Haushaltsführung und Grundpflege bestimmen den Alltag

Der im Vergleich mit der Behandlungspflege wesentlich größere Zeitaufwand ist die Versorgung des Haushalts und die sogenannte Grundpflege. Darunter versteht man insbesondere Unterstützung bei Körperpflege, Nahrungsaufnahme und Mobilität. Inwieweit eine Grundpflege erforderlich ist, hängt von der verbliebenen Alltagskompetenz des Pflegebedürftigen ab. Vielleicht reichen Aufsicht und Anleitung, zum Beispiel bei körperlichen wenig beeinträchtigten Demenz-Patienten. Weder für die Grundpflege noch zum Putzen, Waschen, Einkaufen und Kochen braucht man eine Pflege-Fachkraft. Haushaltshilfen, oft legal und kostengünstig aus Osteuropa entsendet, können diese Arbeiten mit den Kenntnissen und dem Engagement einer guten Hausfrau problemlos übernehmen. Sachleistungen der Pflegekasse gibt es dafür zwar nicht, aber das Pflegegeld wird bei häuslicher Pflege zur freien Verfügung gezahlt und kann dafür verwendet werden.
Kombileistungen sind oft sinnvoll
Von den verbesserten Leistungen nach dem Pflegestärkungsgesetz profitieren besonders Demenzkranke. Die bisherige Pflegestufe wird normalerweise um eins erhöht, das ist der neue Pflegegrad. Kommen kognitive Einschränkungen hinzu, werden zwei Grade addiert – aus Pflegestufe II wird dann beispielsweise der Pflegegrad 4. In der Praxis erfolgt die Betreuung von Senioren und Kranken oft in Zusammenarbeit von Pflegediensten und Hilfskräften. Dazu können auch Sachleistungen und Pflegegeld kombiniert werden. Die Berechnung erfolgt prozentual. Sind beispielsweise 20 % der Sachleistungen ausgeschöpft, gibt es noch 80 % des Pflegegeldes. Die unterschiedlichen absoluten Beträge spielen bei der Kombination dagegen keine Rolle.