Pflegegeld Steuererklärung wo Eintragen: Steuererklärung für Pflegeleistungen, wo Sie sich anmelden müssen
Ist das Finanzamt dafür steuerpflichtig? können die Kosten in der Steuererklärung erfasst werden. Steueramt“ zusammen mit der bisherigen Steuernummer. “ Nichts ist so sicher wie Tod und Steuern.“ Muß ich diese auch in meine Steuererklärung eintragen?
Linie 67/14 Pflegegeld ist steuerbefreit.
Bei der Betreuung von Verwandten ergibt sich die Fragestellung, ob das Pflegegeld besteuert werden muss. Es ist klar: Pflegegeld ist in jeder Beziehung zollfrei. Pflegebedürftigen der Pflegestufen 2, 4, 5 oder 4 steht ein Pflegegeld in gleicher Höhe zu.
Die Pflegebedürftigen müssen keine Steuern auf das erhaltene Pflegegeld und keine Steuern auf das an Verwandte gezahlte Pflegegeld zahlen. Falls Sie sich um Ihre Kinder kümmern, können sie dafür Pflegeleistungen in Anspruch nehmen. Wenn Ihnen Ihre Erziehungsberechtigten das Pflegegeld als Ausgleich für die Betreuung weitergeben, sind diese Leistungen für Sie als Verwandte zollfrei.
Der Pflegezuschuss ist aber auch dann steuerbefreit, wenn Sie sich moralisch dazu gezwungen sehen, die Betreuung zu übernehmen (§ 3 Nr. 36 EStG). Diese moralische Verpflichtung kann regelmässig übernommen werden, wenn die Pflegekraft nur für einen Patienten arbeitet. Wer kann für Sie umsatzsteuerfrei sein? Betreuen Sie nicht Ihre Erziehungsberechtigten oder Ihr eigenes Baby, sondern andere Verwandte im Sinne des 15 AO, sind die Leistungen ebenso zollfrei.
Zu den Verwandten gehören die Verwandten wie Ihre Brüder, Schwestern, Tanten oder Onkels. Aber es geht noch weiter: Zu den Verwandten gehören auch Geschwistern und Geschwistern (Kinder der Geschwister), Ehepartnern oder Lebenspartnern der Ehepartner oder Lebenspartnern, auch Menschen, die durch eine langfristige Pflegebeziehung mit der häuslichen Gemeinde wie z. B. Kindern und Verwandten (Pflegeeltern und Pflegekindern) miteinbezogen sind.
Allerdings sind nur Auszahlungen bis zur Summe des dem Patienten eingeräumten Betreuungsgeldes mehrwertsteuerfrei. Auszahlungen an die Pflegekraft sind auch dann steuerbefreit, wenn der Betreute statt des Betreuungsgeldes nach SGB II eine private Krankenpflegeversicherung nach SGB II oder ein Pauschalbetrag nach den Vorschriften über staatliche Beihilfen hat.
Die Steuerfreiheit muss in der Steuererklärung nicht genannt werden. Umgekehrt: Das Pflegegeld ist zu versteuern, wenn es an Menschen ausgezahlt wird, die weder verwandt noch dazu gesetzlich oder ethisch gezwungen sind. Krankenpflege kann im Arbeitsverhältnis oder im Zuge eines kaufmännischen Krankenpflegedienstes erfolgen.