In den meisten Fällen altersbedingter Beschwerden kann eine Betreuung von Senioren zu Hause in …
Pflegekräfte aus Osteuropa
Osteuropäische Pflegekräfte für die häusliche PflegePflegekräfte aus Osteuropa legal beschäftigen

Seit der EU-Osterweiterung ist es für osteuropäische Haushaltshilfen und Pflegekräfte grundsätzlich möglich, legal in Deutschland zu arbeiten. Deshalb sollte niemand das Risiko eingehen, häusliches Pflegepersonal schwarz zu beschäftigen. Allerdings sollte jeder, der Pflegekräfte aus Tschechien oder Polen engagieren möchte, gewissen Rahmenbedingungen beachten. So lässt es sich vermeiden, in eine rechtliche Grauzone zu geraten.
Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Arten der legalen Beschäftigung von osteuropäischem Pflegepersonal. Wenn die Pflegerin auf selbständiger Basis arbeitet, schließen die Angehörigen des Pflegebedürftigen oder dieser selbst mit ihr einen Dienstleistungsvertrag. Dies ist das unsicherste Beschäftigungsmodell, da es als Scheinselbständigkeit gewertet und juristisch verfolgt werden kann. Die ausländische Altenpflegekraft kann auch mittels eines Arbeitsvertrags direkt angestellt werden. Im Normalfall ist dieses Beschäftigungsmodell rechtlich unbedenklich. Es bringt allerdings sehr viele Formalitäten und Behördengänge mit sich. Am einfachsten gestaltet sich die häusliche Pflege, wenn eine Vermittlungsagentur in Anspruch genommen wird, die eine im Ausland festangestellte und nach Deutschland entsendete Betreuungskraft vermittelt. Seriöse Pflegeagenturen garantieren die legale Beschäftigung und übernehmen alle notwendigen Verwaltungsaufgaben.
Deutsche Vermittlungsagenturen
Die Vorteile der Vermittlung einer Pflegekraft durch eine Agentur liegen auf der Hand. Die oft ohnehin schon emotional und zeitlich sehr belasteten Angehörigen eines pflegebedürftigen Senioren müssen sich nicht auf die mitunter sehr aufwändige Suche nach einer passenden Kraft machen. Bei der Entsendung wird das Pflegepersonal in dem jeweiligen Heimatland per Festvertrag beschäftigt und dann auf Grundlage des Entsendegesetzes nach Deutschland vermittelt.
In Abstimmung mit den Auftraggebern suchen Pflegeagenturen das passende Personal, das auf die jeweiligen individuellen Bedürfnisse eingehen kann. In der Regel macht die Agentur den Familien mehrere Personalvorschläge inklusive Kostenvoranschlag. Bei Fragen, Unklarheiten oder Problemen können sich die Angehörigen des Pflegebedürftigen an die Agentur wenden. Wer sich im Vorfeld über die Seriosität einer bestimmten Vermittlungsagentur informieren möchte, sollte im Internet nach Test- und Erfahrungsberichten zum gewählten Anbieter suchen.
Kosten der häuslichen Pflege
Welche Kosten für die häusliche Pflege entstehen, ist abhängig von den vorliegenden Erkrankungen, den notwendigen Pflegeleistungen und dem jeweiligen Beschäftigungsmodell. Auch die Notwendigkeit eines Führerscheins und Nachtarbeit haben Auswirkungen auf die Kosten, ebenso vorhandene Deutschkenntnisse. Grundsätzlich ist die Beschäftigung von ausgebildeten Pflegekräften aus Deutschland am kostenintensivesten, während osteuropäische Betreuerinnen, die auf selbständiger Basis arbeiten, am kostengünstigsten sind. Entsendete Arbeitskräfte liegen preislich im mittleren Bereich.
Zu beachten ist, dass auch für entsendete Arbeitnehmer die in Deutschland geltenden Vorgaben für Mindestlohn, Urlaub und Arbeitszeit gelten. D.h. dass auch für sie ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde zu zahlen ist und sie bei einer maximal erlaubten Arbeitszeit von 8 Stunden an 6 Tagen pro Woche einen Urlaubsanspruch von 24 Tagen haben. Dennoch sind entsendete Betreuungskräfte günstiger als deutsches Fachpersonal, denn bei der Entsendung ist das ausländische Unternehmen, bei dem die Kraft angestellt ist, dafür zuständig, Steuern und Sozialabgaben zu bezahlen. Dass diese Zahlungen vom ausländischen Arbeitgeber geleistet werden, belegt das Dokument "A1", das jedem Haushalt, in dem entsendetes Personal arbeitet, bei Ankunft des Personals unbedingt vorliegen sollte.
Hinzu kommen Kosten für Essen, An- und Abreise der Betreuungskräfte sowie gegebenenfalls Kosten für Telefonate und Internetanschluss, denn ohne Kontakt in die Heimat möchte kaum eine Kraft aus dem Ausland lange im Haushalt verbleiben.
Leistungen der Pflegekasse ab der Pflegestufe 0 können nur mit offiziell von der Pflegekasse zugelassenen Pflegediensten abgerechnet werden. Da entsendete Betreuer/innen in der Regel keine offizielle Zulassung als Pflegekraft in Deutschland haben, kann für sie nur das niedrigere Pflegegeld verwendet werden.
Aufgaben der Pflegekraft
Welche Pflegeleistungen in der häuslichen Pflege jeweils anfallen, sind natürlich abhängig von der Art und dem Schweregrad der jeweiligen Krankheit und der vorhandenen körperlichen Einschränkungen. Sie können aber generell alle Tätigkeiten umfassen, die in den engeren Bereich der Seniorenpflege fallen. Dazu gehört die Hilfe beim Waschen und Anziehen ebenso wie die Unterstützung beim Essen und die Überwachung der Medikamenteneinnahme. Auch einfache Haushaltstätigkeiten wie Kochen und Einkaufen können von einer haushaltsnahe Pflegehilfe übernommen werden. Medizinische Tätigkeiten wie das Verabreichen von Spritzen oder das Wechseln von Verbänden dürfen die Betreuerinnen nicht übernehmen. Dafür muss gegebenenfalls zusätzlich ein Pflegedienst ins Haus kommen.
Der wichtigste Faktor bei der Beschäftigung einer Pflegerin aus Polen oder einem anderen osteuropäischen Land ist jedoch, dass sie rund um die Uhr zur Verfügung steht. So kann sie dem Pflegebedürftigen auch nachts und am Wochenende zur Seite stehen. Auch während des Alltags kommt ihr durch ihre bloße Anwesenheit eine wichtige Funktion zu. Sie ist nicht nur für die eigentliche Pflege zuständig, sondern leistet dem Pflegebedürftigen auch Gesellschaft. Insbesondere bei Demenzkranken, die ihren Lebensabend im häuslichen Umfeld verbringen, ist es wichtig, dass stets ein Ansprechpartner zur Verfügung steht. Dadurch wird gewährleistet, dass Unfälle vermieden werden können und im Notfall rasch Hilfe geholt wird. So können die Angehörigen ihren Alltagsaufgaben nachgehen und sich darauf verlassen, dass das pflegebedürftige Familienmitglied gut versorgt ist.