Im Pflegefall ist für eine Betreuung zu Hause mit Kosten zu rechnen, die meist unter denen einer …
Pflegekraft Anmelden
Arbeitnehmer-Entsendung befreit von ArbeitgeberpflichtenVon der Arbeitsagentur bis zum Einwohnermeldeamt

Minijobs in einem Privathaushalt mit einem Monatseinkommen bis zu 450 Euro oder einer Beschäftigungsdauer bis zu drei Monaten bzw. siebzig Arbeitstagen können sehr unbürokratisch über die Minijob-Zentrale angemeldet werden, die sich dann um alles Weitere kümmert. Ansonsten führt auch den privaten Arbeitsgeber sein erster Weg zur Agentur für Arbeit, genauer gesagt zum Betriebsnummern-Service in Saarbrücken. Dort muss er eine Betriebsnummer beantragen. Das entsprechende Formular gibt es auch online zum Download. Beim Finanzamt melden Sie sich ebenfalls als privater Arbeitgeber an, und bei der Krankenkasse müssen Sie die Pflegekraft anmelden wegen der verschiedenen Zweige der Sozialversicherung. Die Krankenkasse koordiniert die Weitergabe der Daten an die jeweiligen Träger. Beschäftigen Sie eine ausländische Pflegekraft, sollten Sie ihr im deutschen Bürokratie-Dschungel behilflich sein. Sie muss sich nämlich auch beim Einwohnermeldeamt registrieren. Darauf sollten Sie achten, vor allem, wenn sie in Ihrem Haushalt lebt. Mit den einmaligen Anmeldungen sind Ihre Arbeitgeber-Pflichten aber noch nicht erledigt. Die Lohnabrechnung, die Lohnsteueranmeldung und die Sozialversicherungsanmeldung müssen beispielsweise monatlich erfolgen.
Pflegeagenturen mit Arbeitgeber-Service
Pflegende Angehörige sind zeitlich sehr belastet. Wollen Sie Zeit gewinnen für den Pflegebedürftigen, nehmen Ihnen Pflegeagenturen Ihre Pflichten als Arbeitgeber teilweise ab. Einige Formalitäten können aus rechtlichen Gründen nicht delegiert werden. Das sind die einmalige Anmeldung beim Finanzamt, die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung sowie der Gang zur örtlichen Meldebehörde. Ist das erledigt, wird die Pflegeagentur für Sie tätig und sorgt für pünktliche und korrekte Abgabe aller Meldungen, Monat für Monat. Bei manchen Agenturen ist der Arbeitgeber-Service Bestandteil des Vermittlungspakets, einige bieten die Dienstleistung aber auch separat gegen eine Monatsgebühr von zum Beispiel 35 Euro an.
Arbeitnehmer-Entsendung befreit von Arbeitgeberpflichten
Eine häufig genutzte Alternative ist die Beschäftigung osteuropäischer Pflegekräfte bei einem Arbeitgeber in ihrer Heimat. Die Arbeitnehmer-Entsendung nach Deutschland ist nach EU-Recht legal und unproblematisch möglich. Wenn ausländische Arbeitgeber ihre Pflegekraft anmelden, erstellen sie darüber die zweisprachige A1-Bescheinigung. Lassen Sie sich dieses Dokument in jedem Fall aushändigen, wenn Sie eine Haushalts- und Pflegehilfe nach dem Entsende-Modell in Ihrem Haushalt beschäftigen. Sie beweist, dass die Anmeldung im Heimatland korrekt erfolgt ist und Sie von weiteren Verpflichtungen befreit sind.