Eine häusliche Pflege 24 Stunden am Tag klingt nach Luxus. Das ist sie auch ein Stück weit, denn …
Pflegekraft Einstellen
Arbeitnehmer-Entsendung mit vielen VorteilenArbeitgeberservice kostet Geld

Viele Pflegevermittler in Deutschland übernehmen gegen ein zusätzliches Entgelt Aufgaben, die Sie sonst als Arbeitgeber zu erfüllen hätten. Dazu gehören das Beantragen einer Betriebsnummer, die Lohnabrechnung einschließlich Dokumentation der Arbeitszeiten wegen des Mindestlohns und der Höchstarbeitszeiten, die Abführung von Lohnsteuer und die monatlichen Meldungen an die Krankenkasse, die dann auch die Renten- und Arbeitslosenversicherung umfasst. Der Service hat aber Grenzen: Um eine Anmeldung beim Finanzamt, bei der gesetzlichen Unfallversicherung, und – soweit erforderlich – beim Einwohnermeldeamt müssen Sie sich in jedem Fall selbst kümmern.
Osteuropäische Pflegedienste erleichtern die Formalitäten
Das ist Ihnen alles zu kompliziert? Es gibt auch einfachere Möglichkeiten. Sie könnten eine selbstständige Pflegekraft einstellen. Davon raten Experten jedoch ab. Freiberufliche Pflegerinnen sind nicht weisungsgebunden, was zum Beispiel Zeit, Ort und Umfang ihrer Arbeit angeht. Erteilen Sie als Auftraggeber dennoch Weisungen, arbeitet Ihre Pflegekraft scheinselbstständig – und das hat böse Konsequenzen, von der Nachzahlung der Mindestlöhne, Steuern und Sozialabgaben bis hin zu einer möglichen Strafverfolgung. Die Zwischenschaltung eines Pflegedienstes, der formal als Arbeitgeber auftritt, vereint die Vorteile aus Arbeitnehmereigenschaft und Entlastung von formalen Pflichten. Um private Pflege in Deutschland zu einem günstigen Preis zu ermöglichen, sitzen die Pflegedienste meist in Osteuropa, den Heimatländern der Haushalts- und Pflegehilfen. Sie stellen dort Personal ein und melden es zur örtlichen Sozialversicherung an. Innerhalb der EU gilt die sogenannte A1-Bescheinigung als Nachweis für die korrekte Anmeldung. Halten Sie als Auftraggeber diese Bescheinigung in Händen, brauchen Sie sich um weiter nichts zu kümmern.
Der Pflegedienst muss für Ersatz sorgen
Das geschilderte Modell der Arbeitnehmer-Entsendung aus dem EU-Ausland nach Deutschland ist nach europäischem Recht völlig legal. Neben der Vermeidung bürokratischer Verpflichtungen für den Auftraggeber hat es weitere handfeste Vorteile: Wird die Pflegerin krank oder nimmt Urlaub, müssten Sie sich als Arbeitgeber selbst um Ersatz kümmern – auf Ihre Kosten, denn Lohnfortzahlung gehört zum Arbeitnehmerschutz. Bei der Entsendung ist es dagegen Aufgabe des Pflegedienstes, den mit Ihnen geschlossenen Vertrag zu erfüllen und eine Vertretung zu schicken. Kostenmäßig ist die Arbeitnehmer-Entsendung wegen der geringeren Lohnnebenkosten in Osteuropa sogar noch etwas günstiger als die direkte Anstellung der Pflegehilfe im Haushalt. Für eine Vollzeit-Betreuung müssen Sie mit etwa 2.000 Euro im Monat rechnen.