
Pflegekraft für zu Hause
Zu Hause PflegenPflege durch Angehörige muss Grenzen haben

Zwar gibt es gesetzliche Regelungen für Auszeiten vom Beruf, wenn Kinder ihre Eltern pflegen müssen. Praxistauglich sind diese Möglichkeiten aber nur bei vorübergehenden Erkrankungen oder zur Überbrückung der Zeit zwischen Krankenhausaufenthalt und einer dauerhaften Lösung – in der Regel also einem Heimplatz. Die permanente Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger ist neben einem Vollzeitjob nicht realisierbar, selbst wenn räumliche Nähe gegeben ist. Und auch ohne Berücksichtigung der beruflichen Belastung wird das Familienleben gravierend beeinträchtigt – Spannungen zwischen Pflegendem und der eigenen Familie, aber auch im Verhältnis zum Gepflegten sind an der Tagesordnung. Häufigeres Auftreten von krankhaften Erschöpfungszuständen und Depressionen, aber auch von Rückenleiden durch die schwere körperliche Belastung sind die Folge.
Pflegehilfen aus Osteuropa bringen Entlastung
Eine Pflegekraft für zu Hause kommt häufig aus Polen, Rumänien, oder anderen EU-Ländern in Osteuropa. Das ist nach europäischem Recht völlig legal und auch ohne großen Verwaltungsaufwand möglich. Selbstständige Kräfte arbeiten sehr günstig auf Basis eines Dienstleistungsvertrags. Die monatlichen Kosten für eine Vollzeitpflege beginnen bei etwa 1.700 Euro im Monat. Um nicht das Risiko langwieriger Auseinandersetzungen über eine mögliche Scheinselbstständigkeit einzugehen, wählen die meisten Haushalte aber die etwas teurere Beschäftigung als Arbeitnehmerin. Gängig ist die Beschäftigung bei einer Pflegeagentur in der Heimat und die Entsendung nach Deutschland. Das spart Lohnnebenkosten. Die Preise beginnen bei etwa 2.000 Euro im Monat, wenn ausländische Kräfte in Vollzeit pflegen und im Haushalt des Auftraggebers wohnen.
Deutscher Arbeitnehmerschutz greift
Die Hilfe einer ausländischen Pflegerin kann man zu diesem Preis ohne schlechtes Gewissen annehmen. Es gilt deutsches Arbeitsrecht, und das bedeutet den gesetzlichen Mindestlohn als Untergrenze, Urlaubsanspruch und Höchstarbeitszeiten. Eine 24-Stunden-Betreuung lässt sich trotzdem regeln, wenn Arbeits-, Bereitschafts- und Ruhezeiten sinnvoll abwechseln. Über die Anmeldung zur Sozialversicherung stellt der ausländische Arbeitgeber die sogenannte A1-Bescheinigung aus. Der deutsche Haushalt hat dann keine weiteren Verpflichtungen in dieser Richtung. Professionelle Vermittlungsdienste erklären die Vertragsmodelle und unterstützen die praktische Durchführung einer liebevollen Pflege zu Hause.