Die Erweiterungen der Europäischen Union nach Osten in den Jahren 2004 und 2007 haben für …
Pflegekraft Gesucht
Pflegehilfe/Pflegerin/Pflegepersonal/Altenpflegerin aus Polen und OsteuropaBreites Tätigkeitsfeld auch ohne Examen

Die Gründe, warum ein Mensch betreut werden muss, sind vielfältig. Krankheit, körperliche Einschränkungen und altersbedingter Kräfteverfall treten häufig zusammen mit einer verminderten geistigen Leistungsfähigkeit auf. Demente Menschen kommen rein physisch oft noch sehr gut zurecht, können sich selbstständig waschen und ankleiden, wenn ihnen nur jemand zur Seite steht, der den Tagesablauf strukturiert und im Notfall eingreifen kann. Während der Demenzkranke sich beim Verlassen der Wohnung allein unweigerlich verlaufen würde, sind geführte Spaziergänge körperlich kein Problem und eine Bereicherung seines Alltags. Im Gegensatz zu medizinisch geprägten Tätigkeiten wie Wundversorgung oder Verabreichung von Medikamenten bedarf es hierfür keiner besonderen Ausbildung, sondern nur eines einfühlsamen, warmherzigen Umgangs mit dem Senior. Seine Eigenheiten werden respektiert, seine Selbstständigkeit so gut es geht gefördert. Genau hier liegen die Stärken der polnischen, tschechischen oder slowakischen Pflegerinnen.
Dienstleistung über deutsche Agenturen
Wird eine osteuropäische Pflegekraft gesucht, übernehmen meist Agenturen in Deutschland die Vermittlung. Die Beschäftigung einer Kranken oder Altenpflegerin in einem deutschen Haushalt durch Entsendung von einem Arbeitgeber in ihrer Heimat ist legal und auch seriös. Die Pflegeagentur sorgt für eine Vorauswahl zuverlässiger Unternehmen und kümmert sich um die Formalitäten, also die Regelung von Vertragsinhalten und vor allem um die wichtige A1-Bescheinigung. Liegt diese vor, muss der deutsche Auftraggeber sich nicht mehr um eine Anmeldung zur Sozialversicherung kümmern, denn das hat der Arbeitgeber der Pflegerin schon in seinem Sitzland erledigt.
Pflegegeld und Steuervorteile nutzen
Eine polnische Pflegehilfe ersetzt nicht die Tätigkeiten eines ambulanten Pflegedienstes. Bestimmte Aufgaben, die den medizinischen Bereich tangieren, dürfen wie oben erläutert nur examinierte Pflegekräfte ausführen, und nur dafür gibt es auch Sachleistungen der Pflegekasse. Allgemeine persönliche und Hilfestellungen und Tätigkeiten im Haushalt werden zwar oft von Angehörigen übernommen, aber das hat seine Grenzen – zeitlich und auch hinsichtlich der körperlichen und emotionalen Belastung. Das Pflegegeld wird zur freien Verfügung gezahlt und kann deshalb zur Finanzierung von Pflegepersonal auch ohne anerkannten Berufsabschluss verwendet werden. Kombinationen aus Sachleistung und Pflegegeld sind ausdrücklich erlaubt und in vielen Fällen sehr sinnvoll. Verbleibende Eigenanteile können je nach Einkommenssituation steuerlich geltend gemacht werden.