Pflegehilfe für Senioren

Pflegestufe 3 Leistungen: Betreuungsstufe 3 Dienstleistungen

Was sind die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der Pflegestufe 3 und welche Leistungen sind zu erwarten? Die von uns vermittelten Dienstleistungen fallen ebenfalls in diesen Bereich. Bis Ende 2016 war die Pflegestufe 3 die höchste Stufe des Pflegesystems. Allgemein lässt sich sagen, dass jeder Pflegebedürftige seit 2017 besser gestellt ist, d.h. mehr Leistung erhält. auf Pflegestufe III – 2.278 Euro.

Grundvoraussetzungen und Grundkenntnisse für die Pflegestufe 3

Werden die Anforderungen der Pflegestufe 3 erreicht und besteht ein außerordentlich großer oder gar starker Pflegebedarf, kann die Härtefallverordnung beantragt werden. Zur Ermittlung eines außerordentlich großen Pflegeaufwandes im Sinn der Härtefallordnung ist es notwendig, dass: die Grundversorgung (Körperpflege, Nahrung oder Mobilität) für mind. sechs Tagesstunden, mind. drei Mal pro Abend, mithelfen kann.

Auch bei Patienten in stationären Einrichtungen muss die langfristige ärztliche Versorgung berücksichtigt werden, auch in der Nacht kann die Grundversorgung des Patienten nur durch mehrere Pflegekräfte gleichzeitig erfolgen. Zumindest am Tag und in der Nacht muss neben einer weiteren Krankenschwester, die nicht bei einem Pflegeservice angestellt sein muss (z.B. Angehörige), eine weitere Berufsschwester eingestellt werden.

Ziel dieser Definition ist es, dass nicht mehrere Pflegende eines pflegerischen Dienstes hier arbeiten müssen. Zudem ist permanente häusliche Pflege notwendig. Beide Eigenschaften erfüllen bereits heute die Voraussetzung für einen Pflegeaufwand, der weit über die gewohnte Stufe 3 in Qualität und Quantität hinausgeht.

1, 2, 3 und Härtefallregelungen

Pflegebedürftige Fälle werden von der Krankenpflegeversicherung gefördert, wenn sie aufgrund ihrer pflegebedürftigen Situation in eine der drei Versorgungsstufen einstufbar sind. Eine Klassifikation wird durch den Ärztlichen Service der Krankenkasse (MDK) vorgenommen. In jeder Pflegestufe entstehen verschiedene Ansprüche auf Leistungen und eventuelle Mehrleistungen zur Deckung der Unterhaltskosten. Man unterscheidet zwischen häuslicher Krankenpflege durch einen pflegerischen Service oder durch Angehörige oder stationäre Betreuung.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen genügen jedoch in der Regel nicht, um eine bestmögliche Versorgung zu garantieren. Der Finanzunterschied wird als Versorgungslücke betrachtet. Die Größe der Kluft variiert von Pflegestufe zu Pflegestufe. Die Versorgungslücke kann durch eine weitere privatwirtschaftliche Krankenpflegeversicherung ausgeglichen werden. Oft genügen schon kleine Monatsbeiträge, um die Finanzprodukte wirkungsvoll zu steigern.

Im Jahr 2017 wurden die Versorgungsstufen aufgehoben. Seither sind die neuen Pflegeebenen gültig. Gleicher Zugang: In Zukunft werden physische, mentale und psychologische Restriktionen gleichberechtigt miteinbezogen. Wechsel von Pflegestufe zu Pflegestufe: Der Selbständigkeitsgrad wird in sechs unterschiedlichen Gebieten ermittelt. Dies führt zur Einordnung in eine Pflegestufe. Diejenigen, die bereits Leistungen der Krankenpflegeversicherung erhalten, werden in das neue Pflegesystem übernommen.

Kein Leistungsabfall: Alle diejenigen, die bereits Pflegeversicherungsleistungen beziehen, bekommen diese in zumindest gleicher Höhe, die meisten davon gar nicht mehr. Solange der neue Begriff „Pflegebedürftigkeit“ nicht ab 2017 eingeführt ist, werden die Leistungen der gesetzlich vorgeschriebenen Krankenpflegeversicherung nach den drei Versorgungsstufen gezahlt. Wenn Sie bis dahin Leistungen in Anspruch nehmen wollen, sollten Sie den Leistungsumfang und eventuelle Zusatzleistungen kennen.

Informieren Sie sich hier, wie das System der gesetzlichen Pflege derzeit in der Bundesrepublik arbeitet, welche Leistungen wann und in welchem Ausmaß erbracht werden und wie Sie diese korrekt einfordern. Diejenigen, die sich nicht mehr voll und ganz selbst pflegen können und für den Alltag Unterstützung benötigen, können vom Ärztlichen Service der Krankenkasse (MDK) eine Pflegestufe (seit 2017: eine Pflegestufe) erhalten.

Der Entscheid richtet sich nach dem Ausmaß der Versorgungsbedürftigkeit, deren Festlegung im Krankenpflegeversicherungsgesetz 14 Abs. 1 Satz 1 ist. Pflegebedürftige Menschen, die wegen einer physischen, psychischen oder psychischen Erkrankung oder Invalidität eine erhebliche oder größere Unterstützung für die normalen und regelmässig anfallenden Aufgaben des Alltags benötigen, wahrscheinlich für einen Zeitraum von einem Jahr.

Aus den drei Versorgungsstufen 1 bis 3, denen Menschen zugeordnet werden können, resultieren die Ansprüche der Pflegebedürftigen gegen die gesetzliche Pflegeversicherung: Sachleistungen sind Geldmittel, die für die berufliche Heimpflege verwendet werden können. Die Betreuung wird in der Regel durch eine ambulante Pflegedienstleistung erbracht. Der anfallende Aufwand kann von der Krankenkasse je nach Umfang der Leistungen auf der entsprechenden Pflegestufe vergütet werden.

Der Pflegezuschuss wird gezahlt, wenn die Heimpflege nicht von einem Pflegeservice, sondern z.B. von Angehörigen erbracht wird. Pflegeleistungen sind eine Alternative zu Naturalleistungen und werden viel niedriger eingeschätzt. Erhält man eine Summe aus beiden Leistungen, werden beide Beiträge pro rata temporis angerechnet – zum Beispiel: 50 vom Hundert der Sachbezüge und 50 von der höchstmöglichen Pflegebeihilfe.

Bei stationärer Betreuung einer Patientin werden die Leistungen der häuslichen Versorgung durch Mittel der stationären Versorgung abgelöst. Wie hoch die Leistungen sind, richtet sich nach der Pflegestufe. Wenn die Heimpflege seit mehr als sechs Monaten von einer Privatperson erbracht wird, kann die so genannte Präventionspflege in Anspruch genommen werden. Dies sind die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung für die Ersatzversorgung bei Krankheit oder Reise.

Pflegemittel können auf allen Versorgungsebenen eingesetzt werden. Die Leistungen sind pauschal 31 EUR pro Kalendermonat, was auf allen Ebenen gleich ist. Die Gelder sind für Verbrauchsmaterialien bestimmt, die für die Wartung notwendig sind. Um das Lebensumfeld an die Bedürfnisse eines Pflegebedürftigen anzupassen, können auf jeder Pflegestufe Leistungen zur Optimierung des persönlichen Lebensumfeldes in Anspruch genommen werden.

Zu den “ üblichen “ Versorgungsstufen 1 bis 3 kommen weitere Leistungen und spezielle Klassifizierungen hinzu. Wenn Sie z.B. an Altersdemenz oder ähnlichen Krankheiten leiden, eine begrenzte alltägliche Kompetenz haben und Unterstützung benötigen, können Sie sich für weitere Pflegeleistungen bewerben. Die Leistungen können sowohl in Anspruch genommen werden, wenn die betreffende Person bereits einer Pflegestufe zugewiesen wurde, als auch wenn für die Pflegestufe 1 noch kein hinreichender Versorgungsbedarf vorlag.

Die Zusatzleistungen erhöhen zwar die Leistungen in den Versorgungsstufen, führen aber seit der Pflege-Reform 2008 zu Leistungsansprüchen für nicht klassifizierte Fälle der Pflege mit begrenzter Alltagstauglichkeit, die auch als Pflegestufe 0 gekennzeichnet sind. Die Leistungen der Ebene 0 werden seit dem 01.01.2013 auch in Form von Pflegeleistungen und Sachleistungen erbracht, so dass seitdem auch in der nicht-offiziellen Pflegestufe 0 Leistungen zur Wohnumfeldverbesserung, Pflegehilfen oder Vorsorgeleistungen in Anspruch genommen werden können.

Die nachfolgenden Tabelle und Absätze zeigen, wie hoch die individuellen Leistungen in den entsprechenden Versorgungsstufen sind: 0 bis 3, jedoch genügen die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen in der Regel nicht, um den finanziellen Bedarf für eine umfassende und qualitativ hochwertige Versorgung auszugleichen. Falls eine Einzelperson ihre Betreuungskosten nicht unabhängig von den Leistungen und dem Erwerb seinkommen selbst tragen kann, können Familienangehörige dazu gezwungen sein, sich an den Ausgaben zu beteiligen. 2.

Jeder, der dafür sorgen will, dass bei eigenem Pflegebedarf genügend Mittel für eine bestmögliche Versorgung zur Verfügung stehen und damit die eigenen vier Wände nicht belasten, kann die finanzielle Lücke durch den Abschluss einer zusätzlichen privaten Betreuungsversicherung schliessen. Durch den demographischen Wandel wird davon auszugehen sein, dass die Leistungen der Pflegekassen auch in Zukunft weiter nachlassen werden.

In den kommenden Jahren dürfte daher die Bedeutung der privaten Krankenpflegeversicherung zunehmen. Pflegestufe 0 ist keine amtliche Pflegestufe und wird von den Krankenkassen in der Regel nicht benutzt. Richtig bezeichnet wird dieser Leistungsanspruch als „zusätzliche Pflegeleistungen für Menschen mit begrenzter Alltagskompetenz“ und bezieht sich auf Menschen mit psychischen Störungen oder vergleichbaren Vorerkrankungen.

Diese Zusatzleistungen können von Personen mit und ohne Einordnung in eine Pflegestufe in Anspruch genommen werden. Personen, die für den Medizinischen Service der Krankenkasse (MDK) physisch ausreichend leistungsfähig sind, um sie nicht in eine Pflegestufe einzuordnen, die aber aufgrund von Demenzen oder ähnlichen Gründen betreut werden müssen und Pflegebedürftigkeit haben, können ebenfalls Anspruch auf Leistungen haben.

Die so bewerteten Fälle werden unter der Überschrift Pflegestufe 0 zusammengefaßt. In der Pflegestufe 0 haben die Menschen oft mit den niedrigen Leistungen der gesetzlich vorgeschriebenen Krankenpflegeversicherung zu tun. Demenzpatienten, die nicht pflegebedürftig sind, steht pro Monat nur eine Summe von rund 231 EUR an Sachleistungen zur Verfuegung. Die Pflegeleistung kann bis zu 123 EUR in Anspruch genommen werden.

Eine gute Betreuung von dementen Patienten kann laut „Finanztest“ jedoch bis zu 530 EUR betragen. Diese Versorgungslücke kann durch eine weitere Pflegezusatzversicherung wirksam verringert oder sogar ganz aufgelöst werden. Beispielsweise kann ein Pflegetaggeld aus der Privatvorsorge ab 20 EUR bereits genügen, um die von „Finanztest“ berechnete Versorgungslücke zu schliessen.

Die Pflegestufe 1 umfasst Personen, bei denen ein erheblicher Pflegebedarf nachweisbar ist. Die Einordnung in die Pflegestufe 1 führt zu wesentlich umfangreicheren Leistungsansprüchen aus der gesetzlich vorgeschriebenen Pflegestufe 0. Die Sachleistungen betragen 468 EUR (bei zusätzlichem Demenzrisiko: 689 EUR) und das Pflegebeihilfegeld 244 EUR.

Bei stationärer Versorgung zahlt die Krankenkasse bis zu 1.064 EUR. Laut den Kalkulationen von „Finanztest“ ergibt sich ein mittlerer Finanzbedarf von rund 530 EUR pro Monat für eine hinreichende Pflegestufe 1. In geringerem Maße kann auch hier eine weitere Privatpflegeversicherung genügen, um die Versorgungslücke zu schliessen und Angehörige vor der Kostenübernahme zu bewahren.

Auf Pflegestufe 2 wird entschieden, ob ein hoher Pflegebedarf vorliegt und daher für die Grundversorgung zumindest drei Mal täglich geholfen werden muss und die Hilfen nicht rechtzeitig verknüpft werden können. Außerdem muss die betreffende Person bei der Verwaltung ihrer häuslichen Betreuung mehrfach pro Woche Hilfe brauchen. Wenn für die notwendige Betreuung ein Minimum von drei Arbeitsstunden pro Tag ermittelt werden kann, von denen im Durchschnitt zwei Arbeitsstunden für die Grundversorgung aufgewendet werden, steht die Pflegestufe 2 zur Verfügung.

Bei der Pflegestufe 2 betragen die Sachleistungen der GKV 1.144 EUR (1.298 EUR für zusätzliche Demenz). Die Pflegeleistung beträgt bis zu 458 EUR. Bei stationärer Versorgung werden 1.330 EUR pro Kalendermonat aus den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen zur Verfuegung gestellt. Der von “ Finanzztest “ festgestellte finanzielle Bedarf für Fälle der Pflegestufe 2 liegt mit 1.270 EUR pro Kalendermonat nahezu auf dem derzeitigen gesetzlich festgelegten Niveau.

Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Kosten für die Pflege in absehbarer Zeit ansteigen werden und sich die Versorgungslücke auf mittlere Sicht ausweiten kann. Die private Krankenpflegeversicherung kann dieser Situation mit guten Perspektiven entgegenwirken. Die Pflegestufe 3 umfasst alle Personen, die laut Medizinischer Dienst die höchste Pflegebedürftigkeit aufweisen. Die Betroffenen müssen auch mehrmals wöchentlich auf häusliche Pflege in Anspruch genommen werden, um für die Pflegestufe 3 in Frage zu kommen.

In der Gesamtbetrachtung geht der Medizinische Dienst davon aus, dass die betroffene Personen im Durchschnitt täglich für mind. 300 min. betreut werden müssen, davon 240 min. für die Grundversorgung. Bei den Leistungen der Krankenpflegeversicherung handelt es sich um Sachleistungen in einer Höhe von 1.612 EUR und einem möglichen Pflegezuschuss von höchstens 728 EUR pro Kalendermonat.

Auf dieser Ebene werden keine zusätzlichen Supportleistungen mehr angeboten. In der obersten Pflegestufe werden 1.612 EUR für die stationäre Versorgung zur Verfügung gestellt. Bei der Pflegestufe 3 fallen laut „Finanztest“ ca. 2.320 EUR an, wenn die Versorgung flächendeckend und von hoher Qualität sein soll.

Danach reicht die gesetzliche Leistung von höchstens 1.612 EUR bereits nicht mehr aus, um eine gute Versorgung zu garantieren. Jeder, der im hohen Lebensalter zum Pflegestufe 3 wird und keine private Krankenpflegeversicherung abgeschlossen hat, muss entsprechende Kürzungen bei einigen Pflegegeldern in Kauf nehmen oder Familienangehörige müssen einen Teil der Kosten für die Krankenpflege aufbringen.

Allerdings könnte bereits ein Pflegegeld von rund 35 EUR genügen, um die Versorgungslücke signifikant zu verringern. Liegt der Tagesaufwand für die Grundversorgung einer in Pflegestufe 3 klassifizierten Personen im Durchschnitt bei mehr als 360 min und sind pro Übernachtung zumindest drei Aufgaben notwendig, kann ein Notfall gestellt werden. Im Falle der Genehmigung des Antrags können erhöhte Sachleistungen bis zu einem Gesamtbetrag von 1.995 EUR bewilligt werden.

Der erweiterte Leistungsumfang kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn die Betreuung nur von mehreren Menschen bei Tag und Nacht möglich ist. Wenn Leistungen aus der gesetzlich vorgeschriebenen Krankenpflegeversicherung bezogen werden sollen, müssen diese angefordert werden. Die Krankenkasse prüft dann, ob ein hinreichender Versorgungsbedarf für die Einordnung in eine Pflegestufe besteht.

Eine weitere Bedingung für den Anspruch auf Leistungen ist, dass die Versicherten die bisherige Versicherungsdauer von zwei Jahren erfüllen. Damit können Leistungen aus der gesetzlich vorgeschriebenen Krankenpflegeversicherung bezogen werden, wenn die betroffene Person über einen Zeitraum von wenigstens zwei Jahren Beitragszahlungen geleistet hat. Als Familienangehöriger sollten Sie daher im Vorfeld mit dem betreffenden Familienangehörigen erörtern, was von einer wahren Repräsentation abhängig ist, damit die Einordnung nicht zu niedrig ist.

Vor der Beantragung von Betreuungsstufen sollte der Auftrag gut vorzubereiten sein. Zuerst sollte die betreffende Person zusammen mit den Verwandten darüber befinden, ob ein offenkundiger Pflegebedürftigkeit liegt. Es können auch Erkenntnisse, Röntgenaufnahmen, Gutachten, ärztliche Bescheide und andere Unterlagen zum Nachweis der Pflegebedürftigkeit erstellt werden. Vervollständigen Sie den Gesuch für eine Pflegestufe.

Oftmals bietet der Pflegedienst seine professionelle Betreuung für das Bewerbungsverfahren an. Führe zunächst ein Krankenpflegetagebuch, in dem die erbrachten Leistungen so detailliert wie möglich dargestellt werden. Dieser Terminkalender trägt wesentlich zum Beweis der Pflegebedürftigkeit bei. Nach der Beauftragung des Medizinischen Dienstes durch die Krankenkassen mit der Antragsbearbeitung und den darin gemachten Angaben zu einem eventuellen Versorgungsbedarf gibt der MPK einen Bewertungstermin bekannt.

Neben der betroffenen Personen sollten Verwandte und Pflegepersonal bei diesem Treffen zugegen sein, um dem Geschäftsführer weitere Auskünfte erteilen zu können. Im Anschluss an die Beurteilung übergibt der Medizinische Dienst den Pflegebericht an die Pflegeversicherung, wo über die letzte Pflegestufe beschlossen wird. Hinweis: Im Falle einer Ablehnung einer Pflegestufe oder einer offensichtlich falschen Einstufung haben Sie 4 Monate Zeit, einen schriftlichen Einspruch zu erheben.

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Demenzkranke zu Hause Pflegen

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