Pflegestufe 3 Leistungen 2016: Betreuungsstufe 3 Leistungen 2016
als zweckgebundene Leistung zur Deckung zusätzlicher Kosten durch die Pflege. Für die meisten Betroffenen verspricht die Bundesregierung deutlich bessere Leistungen. Sachleistungen für die Pflegestufe 3 monatlich 1298 Euro für das Jahr 2016. Seite 5. Inhaltsverzeichnis. Dies ist eine unverzichtbare Leistungsvoraussetzung für die Pflegestufe III. 4. 4. Pflegedienste.
Behindertenhilfe, Pensionär Hartz II. – Empfängsberechtigte und andere
Welche Neuerungen gibt es in der Betreuung ab 01.01.2017? Neue Dienstleistungen in den fünf Versorgungsebenen…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………. Eine Übersicht über die Veränderungen ab 2017 haben wir hier für Sie zusammengestellt. Ab 2017: Der Terminus „Pflegebedürftigkeit“ wird komplett umdefiniert. Entscheidend für die Existenz von Pflegeabhängigkeit sind Störungen der Selbstständigkeit oder Leistungsstörungen in den folgenden sechs Gebieten (Modulen): Die bisherigen zeitlichen Orientierungswerte sind nicht mehr relevant.
Die oben erwähnten Bausteine werden bei der Bestimmung des Wartungsgrades in unterschiedlichen Werten oder Prozentangaben berücksichtigt. Unser Excel Pflegestufenrechner für Groß und Klein hilft Ihnen auch bei der Bestimmung zukünftiger Pflegestufen. Sie können eine kostenfreie Demoversion des Pflegestufenrechners (Berechnung für Erwachsenen, MS-Excel, Format . xlsm) hier downloaden. Für die Bestimmung des Betreuungsgrades werden die bei der Bewertung ermittelten Punkte in jedem einzelnen Baustein aufsummiert und – anders bewertet – in der Gesamtzahl der Punkte angezeigt.
Die Gesamtpunktzahl gibt die Zuweisung zur jeweiligen Wartungsebene an. Die Ermittlung des Versorgungsgrades erfolgt mit einem pflegewissenschaftlichen Bewertungsinstrument. Pflegebedürftigen mit besonderem Pflegebedarf kann aus pflegerischen Erwägungen die Pflegestufe 5 zugewiesen werden, auch wenn ihre Gesamtpunktzahl unter 90 liegt. In seinen Leitlinien hat der Zentralverband der Pflegeversicherungen festgeschrieben, dass diese spezielle Anforderungskonstellation vorliegt, wenn beide Hände und beide Füße nicht benutzt werden können.
Der Ellenbogenträger kann den Rollstuhl noch betätigen, oder es gibt nur noch unkontrollierte Griffreflexe. Für betreuungsbedürftige Kleinkinder wird der Versorgungsgrad durch den Abgleich der Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit und ihrer Fähigkeitsstörung mit altersgemäß entwickeltem Kind errechnet. Abhängige Kleinkinder bis 18 Monate werden in Abweichung von den oben angeführten Punkten wie nachfolgend beschrieben klassifiziert:
- von 12, 50 bis unter 27 Gesamtpunkte in Pflegestufe 2, – von 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte in Pflegestufe 3, – von 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte in Pflegestufe 4, – von 70 bis 100 Gesamtpunkte in Pflegestufe 4.
Für die Bestimmung des Bestehens von Betreuungsbedarf oder einer wesentlich eingeschränkteren alltäglichen Kompetenz nach der bis zum Stichtag gültigen Version wird in jedem Fall das zum Anwendungszeitpunkt geltende Recht zugrunde gelegt. Für den Anspruch auf Leistungen der Krankenpflegeversicherung gilt zusätzlich das zum Antragszeitpunkt geltende Recht.
Für die bis längstens bis 31. 12. 2016 alle Anforderungen für einen Leistungsanspruch auf eine regelmässig wiederkehrende Pflegeleistung erfüllt sind, wird mit Wirksamkeit ab 01. 12. 2017 ohne Neuantrag und ohne Neubeurteilung eine Pflegestufe zugewiesen. Folgende Zuordnungsregeln gelten: a) von Pflegestufe I zu Pflegestufe II, b) von Pflegestufe II zu Pflegestufe 3, a) ohne Simultanpflege = Pflegestufe II, b) bei gleichzeitiger Anwesenheit von Pflegestufe I = Pflegestufe 3, c) bei gleichzeitiger Anwesenheit von Pflegestufe II = Pflegestufe 4 ist die übertragene Pflegestufe dauerhaft intakt.
Sollte in absehbarer Zeit ein höheres Versorgungsniveau ermittelt werden, so ist dies der Fall, sobald sich die tatsächliche Situation ändert. Wenn eine niedrigere Pflegestufe ermittelt wird, bleibt der Patient in der verlegten Pflegestufe. Stellt sich heraus, dass kein Pflegebedarf im Sinne der 14, 15 in der ab dem 1. Januar 2017 (mehr) gültigen Version besteht, werden die Leistungen der Krankenpflegeversicherung für die Dauer von fünf Jahren eingestellt.
Überwiesene Personen haben Anspruch auf die ihnen direkt vor dem Stichtag 31. Dezember 2017 zustehende regelmäßige häusliche Pflegeleistung (§ 141 SGB XI). Dieser Schutz wird jedoch in der Regel nicht angewendet, da ab 2017 in nahezu allen bestehenden Fällen ein höherer Leistungsanspruch auftritt.
Bezüglich eines Anspruches auf den Erhöhungsbetrag nach 45b SGB II (208 EUR) soll ein Fortsetzungsschutz bestehen, wenn die – im Zusammenhang mit der Betreuungsreform stehenden – Leistungen nicht ausreichend sind, um die bisher geförderten Leistungen mit dem Erhöhungsbetrag nach 45b SGB II zu verrechnen. Erhöht sich die Leistung nicht um wenigstens 83 Euro pro Monat, besteht dieses Schutzniveau.
Die Patientin bekommt dann – wie alle anderen auch – 125 EUR + seinen Schutz von 83 EUR (insgesamt wieder 208 EUR). Hierzu muss die Pflegeversicherung angemessene Informationen bereitstellen. Allerdings gilt diese Vorschrift nur für Menschen, die bisher als Härtefälle in der Pflegestufe III mit erhöhter begrenzter Alltagstauglichkeit anerkannt wurden.
Anmerkung: Unsere Excel-Pflegeleistungsübersicht 2017 ermöglicht Ihnen einen Einzelvergleich aller alter und neuer Fälle, inklusive der Umstellung der Pflegestufe auf die Pflegestufe. Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt sollte die Einordnung in eine eventuell gehobene Pflegestufe nicht zu einer Erhöhung des eigenen Anteils der Krankenversicherten oder Verwandten in den bestehenden Fällen führen.
In diesen Faellen zahlt die Pflegeversicherung stattdessen einen Zuschuss zu den neuen Pflegediensten (vgl. Hinweise zu 43 SGB XI), um einen etwaigen hoeheren Eigenbeitrag ab dem 1. Januar 2017 im Verhaeltnis zum fristl. Weitere Steigerungen, z.B. durch Steigerung des Pflegeanteils, werden jedoch auch in Zukunft von den Versicherungsnehmern getragen.
Das bedeutet, dass – ungeachtet des Versorgungsgrades – alle Patienten, die in der Station pflegebedürftig sind, einen gleichbleibenden Selbstbehalt zahlen. Zukünftige Steigerungen des Versorgungsniveaus werden sich dann nicht mehr auf die zu zahlenden Eigenbeiträge auswirken; diese werden dann unverändert beibehalten. Damit wird der Eigenbeitrag der einzelnen Einrichtungen zum „Preisschild“ für die Einrichtungen.
Die Mehrzahl der Bewerber, die bisher von der Krankenkasse vollständig abgelehnt wurden, dürften der Pflegestufe I zugeordnet werden. Derzeit werden rund 500.000 neue Patienten als pflegebedürftig angenommen, die noch keine Leistungen der Krankenpflegeversicherung haben. Für die Pflegestufe I sind folgende Leistungen vorgesehen: 1a Krankenpflegeberatung nach 7a und 7b, 2b Krankenpflegeberatung im eigenen Heim nach 37 Abs. 3, 3 Zusatzleistungen für Patienten in ambulanten Betreuungsgruppen nach 38a, 4b Bereitstellung von Pflegehilfen nach 40 Abs. 3 und Abs. 3 und Abs. 3, 5a, 5.
Finanzhilfen für Massnahmen zur Förderung des persönlichen oder gemeinschaftlichen Lebensumfelds (bis zu 4000 Euro!), Zusatzpflege und Aktivierungen in ambulanten Betreuungseinrichtungen gemäss 43b, 8. Betreuungskurse für Familienangehörige und freiwillige Betreuer gemäss § 45.
Für die Pflegestufe 1 kann diese auch für die Sachleistungen des Pflegedienstes (Grundversorgung) genutzt werden, was für andere Pflegestufen nicht möglich ist. Für die vollstationäre Versorgung wird ein Zuschuß von 125 EUR gezahlt. Für die Absicherung der Pflegekräfte auf Pflegestufe 1 werden keine Leistungen erbracht. Förderfähig sind die Pflegestufen 2 bis 6 Leistungen ab 2017: Förderfähig sind die Pflegestufen 2 bis 6 Seit 2016 wird die bisherige Pflegestufe bis zu acht Wochen während der Kurzzeitbetreuung und bis zu sechs Kalenderwochen pro Jahr während der Prävention fortgesetzt (bis 2015 wird das Pflegegeld nur zur Hälfte für höchstens 28 Tage gezahlt).
Ab 2017 erhöht sich die Beratungspauschale auf 23 Euro (Pflegestufen 1, 2 und 3) bzw. 33 Euro (Pflegestufen 4 und 5). Pflegebedürftige der Pflegestufe 1 und auch Sachleistungsempfänger können ab 2017 die Beratungsstelle selbstständig aufsuchen. Bis zum 31.12.2016 können sich Menschen mit der bisherigen Pflegestufe 0 ehrenamtlich beraten lassen.
Aufgrund der Einordnung in die Pflegestufe 2 entsteht hier ab 2017 die Pflicht, den Beratungsauftrag im Halbjahresrhythmus zu belegen. Pflegebedürftige mit Pflegestufe II mit begrenzter Alltagstauglichkeit sind verpflichtet, sich alle sechs Monate von einem Krankenpflegedienst nach geltendem Recht bis zum 31.12.2016 beraten zu lassen. Bei der Abstimmung findet die Zuweisung zur Pflegestufe 4 zum 1. Januar 2017 statt, so dass ab 2017 quartalsweise ein korrespondierender Beratungsauftrag abgerufen werden soll.
Die Inanspruchnahme von Tages- und Nachtpflegeleistungen zusätzlich zu den Leistungen ambulanter betreuter Wohngemeinschaften ist nur möglich, wenn der verantwortlichen Pflegeversicherung durch eine Untersuchung des MDK bewiesen wurde, dass ohne teilweise stationäre Betreuung die Versorgung in der Gruppe der ambulanten Betreuung nicht in angemessenem Maße gewährleistet werden kann. Pflegebedürftigen ab Pflegestufe II stehen Leistungen zu. Das Pflegebeihilfe wird bis zu 6 Wochen in gleichen Teilen gezahlt.
Förderfähig sind die Pflegestufen 2 bis 6 und die Tages- und Nachtbetreuung kann auch 2017 zusätzlich zum vollen Betreuungsgeld in Anspruch genommen werden. Für Pflegebedürftige der Pflegestufe 1 können Tages- und Nachtpflegekosten über den Leistungsanspruch ( 45b SGB XI) erstattet werden, sofern das entsprechende Etat dafür ausreichend ist. Förderfähig sind die Pflegestufen 2 bis 6 Der Versorgungszeitraum ist nun klar auf 8 Monate festgelegt.
Der Leistungsbetrag beträgt nach wie vor 1.612 EUR, wodurch es möglich ist, den Betrag um die Mittel für die Pflege bei Invalidität zu erhöhen. Die Pflegeleistung wird bis zu 8 wochenlang halbiert. Bei Pflegestufe I können Kurzzeitpflegekosten über den Leistungsanspruch ( 45b SGB XI) erstattet werden, sofern das entsprechende Etat dafür ausreichend ist.
Entscheiden sich Menschen der Pflegestufe 1 für eine stationäre Vollversorgung, bekommen sie einen Zuschuß von 125?/Monat. Alle Bewohner der Pflegestufen 2 bis 5 werden ab 2017 zu je einem Drittel in einem Heim wohnen. Dadurch wird vermieden, dass eine Nachrüstung zu erhöhten Residualkosten für die Krankenkassen im Pflegeheim wird. Die einheitliche Beitragshöhe wird am 01.01.2017 entweder durch Vertragsverhandlung oder – falls diese nicht bis zum 30.09.2016 geschlossen wurde – durch Rechtsformel errechnet.
Das bedeutet zum Beispiel, dass der Eigenbeitrag in der aktuellen Pflegestufe I ab 2017 steigen wird, da das EEE den Mittelwert aller Eigenbeiträge darstellt und damit wahrscheinlich über dem Eigenbeitrag der Pflegestufe I liegt. Die stationäre Versorgung von Patienten mit Pflegestufen 2 bis 5 wird ab 2017 geschützt, wenn der neue unitisierte Eigenbeitrag (EEE) über dem bisherigen individuellen Eigenbeitrag im Dez. 2016 liegt.
Die Pflegeversicherung ist verpflichtet, der Einrichtung einen Monatszuschlag (Freizügigkeitsanspruch) in der Höhe der Abweichung vom tatsächlichen Leistungsumfang gemäß 43 zu erstatten. Das III. Pflegeverstärkungsgesetz (Pflegestärkungsgesetz) in 141 SGB XI sieht weitere Erleichterungen vor: Das Gesetz über die Pflegestärkung von Pflegebedürftigen: – Die Krankenkassen informieren den Patienten über die monatliche Zulage und jede Veränderung der Zulage.
- Wenn Pflegebedürftige am Stichtag der Pflegebedürftigkeit gemäß 42 und nach Beendigung der Pflegebedürftigkeit ohne Unterbruch auch die vollstationäre Versorgung gemäß 43 in derselben Anstalt in Anspruch genommen haben, ergibt sich das von der Pflegeversicherung zu leistende Schutzniveau aus der Abweichung zwischen dem einheitlichen Selbstbehalt der Anstalt und dem persönlichen Selbstbehalt, den die pflegebedürftigen Personen im Kalendermonat 2016 in der Anstalt hätten leisten müssen.
- Ändern betreuungsbedürftige Personen, die als solche geschützt sind, die vollständig stationäre Versorgungseinrichtung zwischen dem 01.01.2017 und dem 31.12.2021, so berechnet sich der Schutz der bestehenden Versorgung ab dem Tag der Änderung aus der Differenz zwischen dem einheitlichen Eigenbeitrag, den die betreuungsbedürftigen Personen in der neuen Versorgungseinrichtung im Jänner 2017 zu leisten hatten oder hätten leisten müssen, und dem Eigenbeitrag, den sie in der neuen Versorgungseinrichtung im 12.2016 zu erwirtschaften haben.
- Im Falle eines Wechsels in eine neue, vollständig stationäre Einrichtung, die zum ersten Mal zum Stichtag des Jahres 2017 oder später eine Pflegesatzregelung geschlossen hat, bleiben die Pflegebedürftigen mit ihrem Wechseln in ihrem bisherigen Schutz. – Erhöht sich der einrichtungsweite Eigenbeitrag für die Pflegebedürftigen im Berichtszeitraum vom 02.02.2017 bis 31.12.2017, so wird der Schutz der bestehenden Pflege umgerechnet, wenn sich die Anhebung aus der Erstvereinbarung der neuen Pflegesätze im Zusammenhang mit dem Übergang, der Einleitung und der Implementierung des neuen Konzepts der Pflegebedürftigkeit errechnet.
Eine solche Entschädigung ist übrigens für Menschen, die ab 2017 erstmals in ein Altersheim einziehen. Für die Umstellung der Pflegequoten ab 2017 haben wir eine freie Excel-Tabelle nach 92e SGB XI erarbeitet. Pflegebedürftigen in ambulanten Einrichtungen wird zukünftig ein individueller rechtlicher Anspruch auf zusätzliche Pflege- und Aktivierungsmaßnahmen aus der Pflegeversicherung zustehen.
Die Regelung betrifft auch alle in diesen Anlagen betreuungsbedürftigen Personen, also auch Personen der Pflegestufe I. Die Regelung soll daher die Bereitstellung von zusätzlichem Pflegepersonal für dieses Angebot in den Anlagen ermöglichen. Das Besondere an der Leistungen nach 43b ist daher, dass sie von weiteren Pflegekräften mit Vollfinanzierung durch die Krankenpflegeversicherung gewährt werden.
Pflegebedürftigen zu Hause kann unter Berücksichtigung ihres Anspruchs auf Sachleistungen der Ambulanz eine Aufwandserstattung für Leistungen der nach landesrechtlichem Recht für die Betreuung im täglichen Leben, soweit im betreffenden Monat keine Sachleistungen der Ambulanz für den korrespondierenden Leistungsumfang gemäß 36 erlangt werden. Der Erstattungsbetrag für Sachleistungen nach 36 ist vordringlich in Rechnung zu stellen.
Tages- oder Nachtpflegedienste, Kurzzeitpflegedienste, 3. ambulante Pflegeleistungen im Sinn von 36, jedoch nicht in den Pflegestufen zwei bis fünf für die Erbringung von körperbezogenen Pflegeleistungen, 3. die alltägliche Betreuung im Sinn von § 45a.
Auslagen werden auch dann erstattet, wenn die Kosten der vorgenannten Leistungen anderweitig durch Vorsorge finanziert werden. Der Leistungsanspruch nach Abs. 1 kann innerhalb des betreffenden Kalenderjahrs geltend gemacht werden; wenn die Leistungen in einem bestimmten Zeitraum nicht erschöpft sind, kann der nicht in Anspruch genommene Teil auf das folgende Halbjahr wie bisher vorgetragen werden.
Pflegebedürftigen, die den bis zum 31. Dezember 2016 angehobenen monatlichen Beitrag von 208 EUR bekommen, werden ab 2017 in der Regel nur noch 125 EUR pro Monat gewährt (Ausnahme: anerkannter Härtefall der Pflegestufe III). Der Grund dafür ist, dass die Unterschiedsbeträge von 83 EUR (208 – 125 EUR) sowohl aus dem damals hohen Betreuungsgeld als auch aus Sach- oder Tagesgeldern finanzierbar sind.
Dadurch erleiden die Patienten keine Verluste. Durch die Novellierung des 144 Abs. 3 SGB XI wird eine besondere Regelung für die Jahre 2017 und 2018 in Art. 1 Nr. 26 des III Pflegestärkereigesetzes eingeführt. Unbenutzte Forderungen für Unterstützungs- und Hilfsleistungen in den Jahren 2015 und 2016 sollen bis zum 31. Dezember 2018 gewährt werden.
Um die Verwaltung zu vereinfachen, sollte nicht danach differenziert werden, warum die Leistungen nicht voll ausgeschöpft wurden. Nicht abgerufene Mittel im Zeitabschnitt vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2016 sind nicht als Pauschalbetrag anzusehen, sondern als „angesparte“ Mittel, die noch bis Ende 2018 für Leistungen nach 45b Abs. 1 S. 3 Neufassung des Buches VIII. verwendet werden können (Kosten für Tagesbetreuung, Kurzzeitbetreuung, Pflege und Hilfsleistungen).
Nach PSG III können nicht genutzte Forderungen auch für die Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2016 erstattet werden. Bis zum 31.12. 2018 müssen dann geeignete Folgeanträge eingereicht und mit Belegen etc. dokumentiert werden. Einer der Gründe für diese Verordnung ist, dass die einzelnen Pflegeversicherungen den Start der Sparphase nach 45b SGB XI von einem Gesuch abhängig gemacht haben.
Durch die oben beschriebene Änderung des Gesetzes können in diesen Faellen voraussichtlich abgewiesene (oder verkürzte) Leistungen wieder in Anspruch genommen werden. Rentenversicherungsbeiträge werden bezahlt, wenn die Pflegestufe 2-5 beträgt und die Pflegekraft nicht länger als 30 Wochenstunden beschäftigt ist. Bei der Beurteilung sollte der MDK entscheiden, ob die Pflegekraft eine oder mehrere betreuungsbedürftige Menschen für wenigstens zehn Wochenstunden, die sich auf wenigstens zwei Tage in der Wöchentlichkeit verteilen, betreut.
Als Grundlage dienen die Informationen der Betreuer. Betreuen Menschen am Stichtag des Jahres 2016 für einen Zeitraum von zwei Tagen ohne Pflegestufe und mit begrenzter Alltagstauglichkeit (sog. Pflegestufe 0) regelmässig wenigstens 10 Wochenstunden, unterliegen sie ab dem neuen Gesetz für diese Betreuungsaktivität der Pensionsversicherung, sofern die anderen Bedingungen gegeben sind.
- Reduzierung der geforderten Mindestbetreuung von 14 auf 10 Std. in der Zukunft – die Berücksichtigung von Betreuungszeiträumen als Betreuungszeiträume ist in Zukunft von einer deutlichen Ausdehnung der sozialversicherungspflichtigen Pflegebedürftigen auszunehmen. Ab 2017 hängen die Beitragszahlungen zur Pflegeversicherung von der Höhe der Leistungen und dem Versorgungsgrad der Pflegebedürftigen ab.
b) 85 Prozent des Referenzbetrags, wenn die Pflegebedürftigen kombinierte Leistungen erhalten, c) 70 Prozent des Referenzbetrags, wenn die Pflegebedürftigen Sachleistungen erhalten, b) 59,5 Prozent des Referenzbetrags, wenn der Betreute kombinierte Leistungen erhält, c) 49 Prozent des Referenzbetrags, wenn der Betreute Sachleistungen erhält,
b) 36,55 Prozent des Referenzwertes, wenn der Betreute kombinierte Leistungen erhält, c) 30,1 Prozent des Referenzwertes, wenn der Betreute Sachleistungen erhält, b) 22,95 % des Referenzwertes, wenn die Pflegebedürftigen kombinierte Leistungen erhalten, c) 18,9 % des Referenzwertes, wenn die Pflegebedürftigen Sachleistungen erhalten.
Wer am Stichtag des Jahres 2016 der Rentenversicherung für pflegebedürftige Menschen unterstellt war und das Recht auf Beitragszahlung an die gesetzliche RV hatte, ist für die gesamte Laufzeit dieser pflegerischen Tätigkeit weiterhin zum Abschluss einer Versicherung verpflichtet. Das beitragspflichtige Einkommen wird nach dem bis zum Stichtag des Inkrafttretens am 1. Januar 2016 gültigen Recht ermittelt, sofern das neue Recht keine günstigeren Bestimmungen vorsieht.
Die folgende Tabelle zeigt Ihnen, in welchen Situationen die pflegerische Person geschützt ist. Grandfathering ist jedoch nur gültig, solange die tatsächliche Versorgungssituation unverändert bleibt. Wechselt beispielsweise die Leistungen von Pflegebeihilfe zu kombinierter Vergütung, werden die Beiträge zukünftig nach dem ab 2017 geltenden Recht gezahlt. Ab 2017 werden Pflegebedürftige nach den Bestimmungen des SGB III arbeitslos abgesichert.
Nach § 26 SGB III ist es in der Regel notwendig, dass die Arbeitslosigkeit sversicherung unmittelbar vor der Pflege abgeschlossen wurde oder dass eine Leistungen nach SGB III (z.B. Arbeitslosengeld) zuerkannt wurden. Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag errechnet sich aus 50% des Monatsbezugswertes. Im Jahr 2017 entsprach dies 1.487,50 EUR pro Monat und damit einem Monatsbeitrag von 44,63 EUR.
Die Arbeitnehmer sollten einen gesetzlichen Anspruch auf eine 2-jährige Betreuungszeit haben. Mehr als 1,5 Mio. der mehr als 2,2 Mio. Menschen, die in Deutschland pflegebedürftig sind, werden zu Haus versorg. Der Gesetzesentwurf soll ab dem 01.01.2011 gültig bleiben. Es geht darum, die Kompatibilität von Betreuung und Karriere zu verbessern. Bislang bestand die Moeglichkeit einer sechsmonatigen Arbeitspause fuer die haeusliche Betreuung – wenn auch unentgeltlich.
Im Rahmen des Konzepts ist vorgesehen, dass die Mitarbeiter vor Aufnahme der Familienpflege ein Betriebskonto einrichten, das als Arbeitszeitenkonto angesehen wird und auf das sie vorab einbezahlt werden. Neues ab 01.01. 2011 !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Zulassungsvoraussetzungen und Betrag des Krankenpflegegeldes……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….. 14 SGB 16 (Sozialgesetzbuch Nr. 11) Es gibt drei Versorgungsstufen .
Grundvoraussetzung für die Einordnung in die Pflegestufe ist ein Tagespflegeaufwand von mind. 90min. Dabei ist eine Tageshilfe von 180 min notwendig, (120 min für die Grundversorgung (immer an der Person) und 60 min für die häusliche Versorgung). Grundversorgung von 240 min für die betroffene Personen und 60 min für die häusliche Pflege.
Pflegebetrag für die innerfamiliäre Pflege: Betreuung durch Pflegedienst: Pflegestufe I – 450,00 Euro monatlich 450,00 Euro monatlich Pflegestufe 2 – 040,00 Euro monatlich 100,00 Euro monatlich Pflegestufe 3 – 510,00 Euro monatlich 550,00 Euro monatlich Vollstationäre Betreuung: Tag- und Nachtpflege: Pflegestufe I – 440,00 Euro monatlich: Pflegestufe I – 440,00 Euro monatlich
450,00 monatlich Pflegestufe 2 – 1040,00 monatlich 100,00 monatlich Pflegestufe 3 – 510,00 monatlich 550,00 monatlich Achten Sie darauf, dass Sie auch eine Kombi-Pflege in Anspruch nehmen können, hier werden je nach Leistungsumfang des Pflegedienstes noch Überhänge erstattet. Neues ab 01.01. 2011 !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Angaben zur Krankenpflegeversicherung……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….. Neues ab 01.01. 2010 !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Auch unter www.rehadat. de werden weitere Einblicke in die bestellbaren Hilfen und andere pflegerische Gestaltungsmöglichkeiten gewährt. Infos über Pflegeheime und mehr………… Bürgerumfrage zur Bewerbung um Pflegedienste……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….. Beim Statistischen Bundesamt wird eine Umfrage zum Gesuch für Pflegedienste durchgeführt, an der Sie teilnehmen sollten.
Die Umfrage betrifft das Bewerbungsverfahren für die gesetzlichen Pflegeleistungen. Wie viel Mühe haben Sie, müssen Sie einen Angestellten Ihrer Pflegeversicherung anrufen, um die Beiträge zu bezahlen, oder mussten Sie jemanden um Unterstützung bei diesem Gesuch ersuchen? In der Umfrage werden folgende Leistungen gefordert: + Ermittlung einer Pflegestufe, + Beantragung der gesetzlichen Versorgung, + Beantragung der häuslichen Versorgung, + Ermittlung einer Pflegestufe.
Pflegende Betreuung, Pflegehilfen, + Massnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, + Pflegehilfe, + medizinische Rehabilitationsleistungen, Chroniker, mässig aktive Pflegekräfte. Haben Sie im vergangenen Jahr einen solchen Gesuch für eine oder mehrere betreuungsbedürftige Menschen eingereicht, die nicht mehr im arbeitsfähigen Zustand sind, sollten Sie teilnehmen. Mit der Gesundheitsreform wurde der Pflegeaufwand erhöht.
Pflegebedürftige mit einem relativ niedrigen allgemeinen Versorgungsaufwand werden mit dem Basisbetrag belohnt. Pflegebedürftige mit einem relativ hohen allgemeinen Pflegebedarf werden mit dem gesteigerten Beitrag versorgt. Werden die Anforderungen der Pflegestufe III erreicht und ist eine ungewöhnlich hohe Pflegestufe erforderlich, kann die Härtefallregel beantragt werden. Hier gibt es bessere Leistungen.
Um einen besonders großen Pflegebedarf im Sinn der Härtefallregelung festzustellen, ist für die Grundversorgung (Körperpflege, Nahrung oder Mobilität) eine Hilfeleistung von mind. sechs Tagesstunden, mind. drei Mal pro Tag notwendig. Auch bei Patienten in stationären Einrichtungen muss die Behandlungsdauer berücksichtigt werden oder – die Grundversorgung des Patienten, auch übernachtend, kann nur von mehreren Pflegenden gleichzeitig durchgeführt werden.
Zumindest am Tag und in der Nacht muss neben einer weiteren Krankenschwester zumindest eine weitere professionelle Krankenschwester, die nicht bei einem Krankenpflegedienst angestellt sein muss (z.B. Angehörige), angestellt sein. Ziel dieser Definition ist es, dass nicht mehrere Pflegende eines pflegerischen Dienstes hier arbeiten müssen. Pflegeimage/ -zeit/ -prävention Pflege & Co.
Krankenpflegezeitgesetz…………….. Fürsorge – Fürsorgegeld und mehr……………………………………………………………………………………………………………………………………………………. Fahren Sie während der Stillzeit zum Doktor……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….. Der VdK bietet Pflegekalender und Info´s ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… Care – Pflegestufe und wie man Ihnen weiterhelfen kann……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….