Pflegestufen Vergütung: Betreuungsebenen Vergütung
auf Vergütungen im stationären Bereich an das neue System. Daran wird sich in Zukunft der Pflegebedarf messen lassen. Rundumpflege: Eine umfassende Betreuung ist auch zu Hause möglich – eine vertrauenswürdige Pflegekraft im Haushalt. Enthält die Pflegekostenvergütung.
Gesellschaftliche Ungleichheiten und Pflege: Beitrag der Sozialwissenschaften….
Die sozialen Ungleichgewichte in der Pflege sind eine zunehmende gesellschafts- und gesundheitspolitische Aufgabe. In den Beiträgen der angewandten Versorgungsforschung wird aus naturwissenschaftlicher und praxisorientierter Sicht verdeutlicht, wie gravierende Unterschiede in den Ressourcen die Versorgungsqualität beeinflussen. Dies betrifft die Gestaltung der Versorgungsstrukturen, die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Versorgungsleistungen und die Aufgabe der Pflege bei der Fortpflanzung sozialer Ungleichheit im Gesundheitswesen.
Das Buch liefert umfassende Theorie- und Praxisperspektiven zum Themenkomplex Versorgung und gesellschaftliche Ungleichheiten aus der Sicht namhafter Experten und liefert erstmalig Erkenntnisse zum Gegenstand einer gezielten Erörterung.
AUSDRUCK Pflege Wissen Pflege – Susanne Andreae
Schneller Zugang, lange Wirkungsdauer EXPRESS Pflegekenntnisse – die rasche Beantwortung all Ihrer Fragestellungen im kleinen, handlichen Format. Für alle Fälle. Die wichtigsten Infos zur Seniorenpflege in drei Teilen des Buches: Part 1 Arbeit in der Seniorenpflege Part 2 Unterstützung und Betreuung von Senioren Part 3 Seniorenpflege bei besonderen Krankheiten – komprimiert, klare Information zum raschen Auffinden – genau und praktisch vorbereitet – mit nützlichen Praxis-Tipps und vielen knappen Anmerkungen Mit EXPRESS Pflege-Wissen sind Sie auf alle Fragestellungen im Bettenalltag vorbereitet und haben Zeitgewinn!
Krankenpflege: Pflegestufen sollen Pflegestufen ablösen
Vor knapp zehn Jahren beauftragte die deutsche Regierung einen Sachverständigenbeirat, den Pflegebedarf umzudefinieren. Das neue Konzept der Betreuungsbedürftigkeit sollte nicht mehr leistungsbezogen sein (Pflegedauer), sondern dem speziellen Bedarf an Betreuung und Betreuung von Menschen mit geistigen und geistigen Beeinträchtigungen, z.B. Demenzpatienten, besser nachkommen. So wurden im Juli 2013 Handlungsempfehlungen zur Konkretisierung des neuen Konzepts der Betreuungsbedürftigkeit gegeben.
Es wird empfohlen, die drei geltenden Pflegestufen durch fünf Pflegestufen zu ersetzten. Die Patienten sollten nicht mehr danach gemessen werden, wie viele Hilfsminuten sie pro Tag einnehmen. In zwei Beispielprojekten wurde der neue Begriff „Pflegebedürftigkeit“ getestet: Praxistauglichkeitsstudie zur Durchführung der neuen Assessment Assessments (NBA) und Erhebung der Pflegeausgaben in ambulanten Pflegeeinrichtungen (EVIS).
In dem zweiten Projekt wurde für 1.586 Bewohner in 39 ambulanten Pflegeeinrichtungen der Zeitbedarf für individuelle Pflegedienstleistungen errechnet. Die Untersuchungen wurden ausschliesslich im ambulanten Sektor und nur in sieben Ländern (Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Mecklenburg-Vorpommern als einzige der neuen Bundesländer) durchführt.
Prinzipiell sollten bisher anerkannte Pflegebedürftige nach dem neuen Konzept der Pflegebedürftigkeit nicht in eine schlechtere Lage gebracht werden (Schutz der bestehenden Pflege). Im Rahmen der neuen Bewertung (NBA) würden jedoch nicht alle Menschen das gleiche Versorgungsniveau bekommen, sondern ein höheres oder niedrigeres Versorgungsniveau. Es wird jedoch die spezielle Betrachtung der Bedürfnisse von Patienten mit Gerontopsychiatrie, d.h. von Menschen mit begrenzter alltäglicher Kompetenz (PEA), ersichtlich.
Ein einfaches Anheben der drei Pflegestufen auf fünf Pflegestufen ohne Leistungsanpassung ist nicht sinnvoll. Der Leistungsinhalt mit den dazugehörigen Entgelten muss festgelegt werden. Dies gilt nicht nur für die stationäre, sondern vor allem für die ambulante Pflege. Das wird schwerwiegende Folgen für den Personalbestand haben, und die vorhandenen Versorgungsschlüssel müssen erneut aushandelt werden.
Daher sollten Pflegeleistungen vor dem Hintergund der neuen Pflegestufen auch die spezifische Struktur ihrer Vergütung überprüfen und gegebenenfalls abändern. Ausschlaggebend ist, dass die Vergütung erfolgsabhängig ist und keine Reduktion des Betriebsergebnisses ohne Veränderung der Leistungserbringung erfolgt. Anmerkung: Der Vorschlag für das zweite Pflegeverstärkungsgesetz (PSG II) soll diesen Sommer vorlegt werden.
Im Jahr 2016 soll die neue Gesundheitsreform in Kraft treten und 2017 muss das neue Pflegekonzept umgesetzt werden.