
Pflegevermittlung
Vermittlung von PflegekräftenBeratungsleistung vorab inklusive

Die vielleicht wichtigste Aufgabe erfüllt die Pflegeagentur, bevor sie überhaupt einen Vermittlungsauftrag erhält. Im Allgemeinen stellt die Pflegebedürftigkeit den Betroffenen selbst, aber auch seine Angehörigen vor eine völlig neue und ungewohnte Situation. Als wären die Sorgen um die Gesundheit nicht schon groß genug, wird die Familie überrollt von den Problemen, die der neue Alltag aufwirft. Nicht selten kommen finanzielle Schwierigkeiten hinzu, wenn beispielsweise die Arbeitskraft unverhofft ausfällt oder wenn die Rente schlichtweg nicht reicht, um professionelle Pflegekräfte zu bezahlen. Für die Pflegevermittlung ist das ihr tägliches Brot. Sie zeigt auf, wie nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit und der erwarteten Dauer der Pflege die richtigen Schritte eingeleitet werden, mit welchen Kosten zu rechnen ist und welche Unterstützung es aus den Sozialkassen gibt.
Entsendung als gängiges Vertragsmodell
Eine direkte Anstellung von Pflegekräften durch den privaten Haushalt ist kompliziert und auch teuer, die Beauftragung einer selbstständigen Pflegerin birgt erhebliche rechtliche Risiken. Deshalb hat sich ein anderes Modell etabliert. Die Pflegekräfte werden bei einem Arbeitgeber in ihrer Heimat angestellt und dort sozialversichert. Das EU-Recht erlaubt die Entsendung in einen anderen Mitgliedstaat, hier also nach Deutschland. Aufgabe der Pflegevermittlung ist nun die Auswahl seriöser ausländischer Partnerunternehmen, die zum Beispiel die Einhaltung des deutschen Mindestlohns zugesichert haben, denn das ist bei einer Beschäftigung in Deutschland Vorschrift. Die kompletten Vertragsverhandlungen führt die Agentur anhand des in der Erstberatung festgestellten Bedarfs. Dabei werden auch arbeitsrechtlich knifflige Fragen geklärt, zum Beispiel die Unterscheidung zwischen Bereitschaftsdiensten mit Mindestlohn und einer Rufbereitschaft, für die kein Mindestlohn zu zahlen ist. Auch die komplette Organisation wie An- und Abreise sowie die Regelung von Arbeitszeiten – auch darüber gibt es ein Gesetz, dessen Regeln nicht ganz einfach zu verstehen sind – fällt in die Zuständigkeit des Vermittlers.
Pflegevermittlung ist kein Ehrenamt
Pflegeagenturen arbeiten kommerziell, das heißt, sie bekommen für ihre Arbeit Geld. Ein großer Teil des Honorars kommt von den Arbeitgebern der Pflegekräfte, die Interesse an einer Vermittlung haben. Vom deutschen Auftraggeber wird meist kein separates Entgelt verlangt. Sie können aber davon ausgehen, dass in die verlangten Tagessätze entsprechende Gebühren einkalkuliert sind. Ein Anhaltspunkt: Bei Beauftragung eines Pflegevermittlers beginnen die Tagespauschalen für eine Vollzeitpflegerin, die im Haushalt wohnt, bei rund 60 Euro.