Eine 24-Stunden-Pflegekraft kostet monatlich 10.000 Euro. …
Polnische Pflegekräfte Kosten
Was kostet polnisches Pflegepersonal (Pflegerin)?Mindestlohn gilt auch für Ausländer

Ausländische Arbeitnehmer, die entweder direkt in deutschen Haushalten beschäftigt sind oder vom Arbeitgeber in der Heimat nach Deutschland entsendet werden, müssen nach dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlt werden. Das sind 2017 8,84 € pro Stunde. Klingt nicht viel, aber in einem durchschnittlichen Arbeitsmonat summiert sich dieser Betrag auf mehr als 1.500 €. Oft sind noch Zusatzleistungen wie Unterkunft, Verpflegung, An- und Abreisekosten, freie Telefonate nach Hause und dergleichen vereinbart. Hinzu kommen die Arbeitgeberanteile am Sozialversicherungsbeitrag, die aus dem Lohn und den geldwerten Vorteilen berechnet werden. Für Haushaltshilfen, die von der Arbeitsagentur vermittelt werden, gelten zudem die Tarifverträge des deutsche Hausfrauen-Bundes und der Gewerkschaft Nahrung – Genuss – Gaststätten. Die Löhne sind nach Bundesländern verschieden, liegen aber auf jeden Fall höher als der Mindestlohn. Hier muss man einschließlich der Lohnnebenkosten mit rund 2.000 € im Monat bei einer 38,5-Stunden-Woche rechnen.
Selbstständige Tätigkeit im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit
Grundsätzlich besteht eine vollkommen legale Möglichkeit, eine selbstständige Pflegerin aus Osteuropa im Haushalt des Pflegebedürftigen zu beschäftigen. Häufig sind Vermittlungsagenturen zwischengeschaltet, die für ihre Tätigkeit Gebühren erheben. Als Auftraggeber schließen Sie einen Dienstleistungsvertrag aber direkt mit der als Einzelunternehmerin tätigen Pflegekraft. Im Vertrag regeln Sie nur die groben Inhalte der Tätigkeit und natürlich die Höhe der Vergütung bei freier Preisgestaltung, unabhängig von einem Mindestlohn. Deshalb ist diese Variante meist billiger als die Beschäftigung eines Arbeitnehmers. Ein Weisungsrecht haben Sie nicht, denn Sie sind nicht Arbeitgeber. Die Pflegerin aus einem EU-Mitgliedsstaat braucht keine Arbeitserlaubnis, denn es gilt Dienstleistungsfreiheit. Allerdings ist eine grenzüberschreitende selbstständige Tätigkeit auf höchstens zwei Jahre befristet.
Risiken bei selbstständigen Pflegekräften
Ihr größtes Risiko besteht darin, dass die deutschen Behörden die Selbstständigkeit des polnischen Pflegepersonals nicht anerkennen. Das entscheidende Kriterium für eine Scheinselbstständigkeit ist die Weisungsgebundenheit, insbesondere die freie Zeiteinteilung. Anders als in der öffentlichen Diskussion oft behauptet, spielt die Tätigkeit für nur einen Auftraggeber nur für die Beurteilung der Rentenversicherungspflicht eine Rolle, ändert im Grundsatz aber nichts an der Selbstständigkeit. Auch die Arbeit in den Räumen des Auftraggebers ist von untergeordneter Bedeutung. Wird die Tätigkeit dennoch nachträglich als abhängiges Beschäftigungsverhältnis eingestuft, müssen Sie Steuern und Sozialabgaben nachzahlen. Einheitliche Regelungen zur Abgrenzung zwischen Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit gibt es nicht, so dass das Risiko einer juristischen Auseinandersetzung recht groß ist.