Private Pflegeperson Gesucht: Betreuer gesucht
Deshalb ist es eigentlich normal, dass die Pflegepersonen auch das Pflegegeld erhalten. gesucht werden, da hierfür professionelles Pflegepersonal eingestellt werden kann. Der Pflegefonds unterstützt pflegende Angehörige und private Pflegekräfte bei Pflegebedürftigkeit. Sie helfen im Haushalt und bei der Pflege. Sie werden als privater Betreuer unterstützt.
Klagen mit hauswirtschaftlicher Versorgung: Ohne bürokratische Hilfen – 50+-recht und Finanzierung
Es gibt in der Bundesrepublik fast 1,75 Mio. Menschen, die zu Haus betreut werden und eine Langzeitpflegeversicherung haben. In vielen Fällen sorgen Familienmitglieder und private Betreuer – vom Ehegatten bis zur Schwägerin – für die Gesundheit. Die meisten dieser häuslichen Pflegeleistungen werden nicht nur von einem, sondern von mehreren Menschen erbracht.
Das bedeutet, dass zwischen vier und sechs Mio. Menschen hauptberuflich oder vorübergehend in der Krankenpflege tätig sein werden. Zur Erleichterung der häuslichen Versorgung hat der Gesetzgeber für den regulären Einkauf von Pflegemitteln einen Vergütungsanspruch von bis zu 31 EUR pro Monat bei den Pflegeversicherungsträgern vorzusehen. Allerdings machen nur etwa 15 bis 20 % der Versorgungsberechtigten von diesem Recht Gebrauch, da den Betreffenden die gesetzlichen Regelungen zur Krankenpflegeversicherung oft nicht bekannt sind oder ihre Anwendung unklar ist.
Versicherte der GKV und der GKV haben ein Recht auf Bereitstellung von Hilfs- und Pflegemitteln. In diesem Gesetzesdschungel der Pflegeversicherungen sind viele der Betroffenen erdrückt. Auch bei der Einführung des Begriffes „Pflegehilfsmittel“ herrschte große Verwirrung. Im Groben wird zwischen zwei unterschiedlichen Arten von Beihilfen unterschieden:
Dies sind einerseits Hilfen, die von der Krankenversicherung gedeckt werden, um den Behandlungserfolg zu gewährleisten, eine Invalidität zu kompensieren oder eine drohende Invalidität, eine Erkrankung oder deren Verschlechterung oder das Entstehen von Pflegebedarf zu verhindern ( 33 StGB V). Bei den so genannten „Pflegehilfsmitteln“, die von der Pflegeversicherung zu tragen sind, sieht die Situation anders aus:
Sie sollen die Versorgung oder Beschwerdefreiheit des Patienten erleichtern oder ihm ein unabhängigeres Leben ermöglicht werden ( 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Nr. 1 SGB II). Dadurch bekommen die Betreffenden qualitativ hochstehende Pflegehilfen mit einer angemessenen Betreuungsbedürftigkeit von bis zu 31,- EUR pro Monat, ohne dass sie dafür Gebühren bezahlen müssen. Diese Pflegehilfen sind rechtlich erstattbare Verbrauchsmaterialien, die zur Vereinfachung von Pflegemaßnahmen wie Bettenschutzeinlagen, Einweghandschuhe oder desinfizierende Mittel beizutragen haben.
Sie werden von betreuenden Verwandten in der Pflege eingesetzt und können die oft unzureichende Versorgung mit Haushaltshilfen aufbessern. Sie können auch dann eingesetzt werden, wenn ein stationärer Krankenpflegedienst ins Hause kommt. Rund 95 % der Betreuungsbedürftigen werden in der Bundesrepublik mindestens zum Teil von einer Privatperson versorgt.
Im Rahmen der Langzeitpflegeversicherung steht ein breites Spektrum an rückzahlbaren Produkten und Dienstleistungen zur Verfügung. Oftmals werden die Patienten und ihre Familienangehörigen jedoch allein mit der Organisation der notwendigen Hilfsmassnahmen betraut. Fehlende Information über gesetzliche Forderungen, unklare Abläufe der Pflegekasse, die notwendige Eigenverantwortung der Beteiligten – für die Entgegennahme von Dienstleistungen wird in der Regel kein medizinisches Rezepte erstellt – sowie ein niedriges Leistungsangebot erschweren oft den Einsatz notwendiger pflegerischer Maßnahmen.
Manche Unternehmen unterstützen Betroffene bei der Bereitstellung von Pflegehilfen für pflegebedürftige Menschen. Sie werden bei allen Formalitäten mit der Stiftung betreut (Antrag und Einreichung) und bekommen genaue, nachvollziehbare Auskünfte über ihre Rechte als Versicherungsnehmer. Formell müssen zwei Bedingungen gegeben sein: Es muss eine Ambulanzsituation (eigene Wohnung/Haus, Wohngemeinschaft) bestehen, in der eine private Pflegeperson an der Pflege beteiligt ist.
Eine Pflege-Stufe 1, 2 oder 3 muss genehmigt werden; die Menge der Pflege-Stufe ist für den monatlichen Höchstbetrag von 31 EUR nicht relevant. Die Pflegehelfer sind in den meisten FÃ?llen auf unbegrenzte Zeit zugelassen, sofern der Patient stationÃ?r behandelt wird. Die Wahl und der Anwendungsbereich der Pflegehilfen kann an die jeweiligen häuslichen Gegebenheiten der Person angepaßt werden.
Für den Betreffenden fallen keine zusätzlichen Gebühren oder Zahlungen an, da diese Leistungserbringer unmittelbar mit der Stiftung abgerechnet werden. Wurden die Pflegehilfsmittelkosten von der Pflegeversicherung übernommen, werden die Präparate ohne weitere Transportkosten an den Patienten oder den Pflegeservice geliefert. Für alle Beteiligte ist das eine große Erleichterung; die oft mühsame Beschaffung von Pflegemitteln aus dem Sanitätshaus und der Apotheke ist nicht mehr notwendig.
Die Produktpalette lässt sich leicht an die individuellen Pflegesituationen anpassen und kann jeden Monat gewechselt werden. Diverse Liefermöglichkeiten garantieren eine optimierte Pflegemittelversorgung in jeder Versorgungssituation. Durch die Betreuung durch einen Fremdanbieter wird die private Pflegeperson, aber auch der pflegerische Dienst von Verwaltungsaufwand befreit – damit alle Betroffenen mehr Zeit für die tatsächliche Betreuung haben.