Pflegehilfe für Senioren

Unterschied Pflegehelfer und Pflegeassistent: Der Unterschied zwischen Pflegeassistentin und Pflegeassistentin

Worin besteht der Unterschied zum alltäglichen Begleiter? von Pflegehelferinnen und Pflegehelferinnen. Das Zusammenwirken von Pflegenden in der Pflegepraxis mit anderen. Lediglich die Pflegeassistentin klingt melodiöser. Die Pflegeassistentin wäre jedoch als eine Karriereabstammung anzusehen. Doch WIR kommen aus der Pflege!

Pflegeassistentin

Sind Sie auf der Suche nach einer Fortbildung oder Schulung zur Pflegehelferin? Die Grundausbildung zur Pflegehelferin, die mit einem eidgenössischen Fachausweis abgeschlossen wird, umfasst zwei Jahre und wird in einer sozialen oder gesundheitlichen Institution absolviert. Das kann z.B. ein Altenheim, ein Pflegeheim oder ein Behindertenheim, ein Krankenhaus, die Sporthalle, die Psychiatrie oder ein Rehabilitationszentrum sein.

Ein Tag pro Woche gibt es auch in der Berufsschule. Sie haben nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Berufsausbildung und dem Erhalt des eidgenössischen Fachausweises als Pflegefachkraft die Gelegenheit, sich für eine Fortbildung zum Facharzt mit eidgenössischem Fachausweis oder zum Pflegefachmann mit eidgenössischem Fachausweis auszubilden.

Durch Ihre abgeschlossene Vorausbildung haben Sie die Chance auf eine kürzere Ausbildungszeit, in der Sie das zweite Lehrjahr unmittelbar beginnen können. Nach dieser Schulung bieten sich Ihnen die selben Weiterbildungsmöglichkeiten wie den Angehörigen der Gesundheitsberufe oder der EFZ-Unterstützung. Im Rahmen Ihrer Berufsausbildung zur Pflegefachkraft in der Berufspraxis gewinnen Sie einen tiefen Einblick in Ihre zukünftige Tätigkeit und erfahren, wie Sie das in der schulischen Arbeit erlernte Wissen in der Berufspraxis anwenden können.

Eine zweijährige Berufsausbildung zum Pflegehelfer oder besser noch zum Gesundheits- und Sozialhelfer mit Berufsausweis (EBA) liegt vor. Sind Sie auf der Suche nach einer Lehre als Pflegefachkraft? Sie als Pflegehelferin oder Pflegehelfer unterstützen Pflegebedürftige überall dort, wo es nötig ist – zum Beispiel beim Stehen, Ankleiden oder Fressen. Auch als Pflegehelferin übernehmen Sie einfache pflegerische Aufgaben.

Die Zusammenarbeit mit erkrankten Menschen setzt eine Pflegehelferin oft Schwierigkeiten aus, die Sie auch im persönlichen Gespräch bewältigen können, deshalb ist es besonders darauf zu achten, ob Sie für einen Gesundheitsberuf in Frage kommen. Sie können dort auch einsehen, welche Schule einen Kurs anbietet und ob es einen Kurs gibt, der Sie auf ein solches Training vorbereitet.

Neues Pflegetraining – essentielle Problematik bleibt bestehen

Gute Schulung und verbesserte Bedingungen für das Pflegepersonal, damit die Pflegebedürftigen auch in Zukunft eine gute Pflege erhalten: Dies wurde von der Novellierung des Gesetzes über Gesundheit und Pflege (GuKG) erwartet. Insbesondere, weil einige Untersuchungen belegen, dass die Arbeitslast im Pflegesektor über dem Durchschnitt liegt. Zum einen verbessert der vorliegende Vorschlag die Qualifizierung der betreffenden Fachgruppen, zum anderen sind unter der Voraussetzung des Kostendruckes verschlechterte Rahmenbedingungen für das Pflegepersonal und die aktuell sehr hohe Betreuungsqualität der Patienten zu befuerchten.

Es ist aus der Berufspraxis bekannt, dass Gesundheits- und Sozialberufe tagtäglich Arbeiten ausführen (müssen), die nicht mit ihrem beruflichen Profil übereinstimmen. Aufgrund der demografischen Entwicklungen wird es aller Wahrscheinlichkeit nach akuter und chronischer kranker und hilfsbedürftiger Menschen sein. Dies ändert auch die Voraussetzungen für die Versorgung und Unterstützung. Das in der Schulung erworbene Wissen soll die Fachkräfte befähigen, individuellere medizinische Aktivitäten zu ergreifen (z.B. die Regulierung von ausgewählten Medizinprodukten, die den Schwerpunkt der Versorgung betreffen).

Im Dienstleistungsbereich wie dem Gesundheitswesen und der Sozialfürsorge sind die am besten ausgebildeten Mitarbeiter die größten Ressourcen, weshalb es ein Muss ist, die Weiterbildung des höheren Dienstes auf Fachschulen oder Hochschulen zu übertragen. Allerdings darf die geplante allgemeine Grundbildung an Hochschulen und FHs nicht zu Nachteilen für das Pflegepersonal mit abgeschlossener Schule für Gesundheit und Pflege führe.

Gleiches trifft auf diejenigen zu, die eine besondere Grundbildung in der Kinder- und Jugendbetreuung oder in der Psychiatrie und Altenpflege haben. Im Rahmen der GuKG-Reform sind nun drei Fachgruppen für die Altenpflege vorgesehen: der gehobene Service für Gesundheit und Altenpflege mit wissenschaftlicher Weiterbildung, Pflegeunterstützung und Krankenpflegeassistent. Betrachten wir die Pflegehilfe: Die Ausbildungsdauer in der Pflegeunterstützung beträgt zurzeit rund 1.600 Arbeitsstunden, also etwa ein Jahr.

Allerdings wird eine zwei- bis dreijÃ?hrige Weiterbildung durch das EU-weite Netzwerk von Pflegeexperten empfohlen[1]. Aufgrund der planmäßigen Erweiterung des Tätigkeitsfeldes im Rahmen der Grundversorgung und der erhöhten Ansprüche in der Pflege und Akutversorgung ist eine 2-jährige Fortbildung für zukünftige Pflegehelferinnen vonnöten. Im Rahmen der GuKG-Reform ist auch vorgesehen, dass diese 1-jährige Berufsausbildung zur Pflegehelferin auch zur sofortigen Ausübung eines Berufes berechtigt (ohne obligatorische „Ausbildung“ zur Pflegehelferin).

Es ist daher offensichtlich, dass die Institutionen (Pflegeheime, Spitäler, etc.) vorwiegend diese wohl weniger klassifizierten (und damit billigeren) Mitarbeiter vorziehen. Darüber hinaus führt die vorgesehene Unterteilung in der Realität zu noch größeren Kompetenzkonflikten zwischen den Fachgruppen sowie zu kaum zu überwindenden organisatorischen Hindernissen (Terminierung etc.). Darüber hinaus werden Pflegeleistungen nicht nur von Heilberufen angeboten, sondern auch von Sozialberufen, die häufig die Pflegeausbildung in ihre Lehre miteinbezogen haben.

Neun Ländergesetze sichern zurzeit eine sehr differenzierte Ausbilderqualität. Um Pflegebedürftige in allen Bundesländern einheitlich betreuen zu können, bedarf es einheitlicher Vorschriften in ganz Deutschland. Mit der geplanten Verlegung der Berufsausbildung des oberen öffentlichen Dienstes von aktuell rund 70 Gesundheits- und Pflegeschulen in ganz Österreich an einige wenige Hochschulen ist ein deutlicher Personalrückgang in der Folgezeit zu erwarten.

Dies liegt daran, dass die Organisationshürden (auch über weite Strecken) für einige angehende Pflegende, insbesondere in den Ländern, zu hoch werden. Um die Zahl der Absolventen nicht zu verringern, ist es notwendig, die Ausbildung zu finanzieren und den Zugriff durch ortsnahe Bildungszentren zu erleichtern. Da die Ausbildung in diesen Berufsfeldern notwendigerweise eine Verbindung zu Krankenhäusern oder Einrichtungen der Pflege erfordert, sollten die vorhandenen Gesundheits- und Pflegeschulen in überbetriebliche Bildungszentren umgestaltet werden.

Neben den gesundheitsrelevanten Ausbildungsangeboten von Fach- und Hochschulen können dort auch alle weiteren Berufe des Gesundheitswesens und der Sozialfürsorge in Bausteinen zusammen absolviert werden. Zur Erleichterung des Wiedereinstiegs in einen gesundheitlichen und sozialen Beruf oder in einen Pflegeberuf sollten in diesen Schulungen auch modernste Lernformen (z.B. E-Learning) eingesetzt werden.

Dabei muss die Permeabilität der einzelnen Ausbildungsgänge gewährleistet sein, damit keine Bildungsengpässe entstehen, sondern umsetzbare Ausbildungsberufe möglich werden. Für eine gute Patientenversorgung ist nicht nur bestens geschultes Fachpersonal, sondern auch genügend Pflegepersonal erforderlich. Dazu ist ein einheitlicher Personalbedarfsberechnungsablauf erforderlich, der die bisher vollständig willkürlich regulierten Personaltasten ablöst und die Personalbesetzung aufschlüsselt.

Zur Sicherstellung der Versorgungsqualität sollten die Unternehmer angeben müssen, wie viele Krankenschwestern sie beschäftigen. 1 ] vgl. „Aufbau und Koordination eines europaweiten Netzwerks von Pflegeexperten für die Aus- und Weiterbildung von Pflegefachkräften“.

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