Pflegehilfe für Senioren

Unterstützung von Angehörigen: Betreuung von Angehörigen

Die Unterstützung von Angehörigen im Ausland als außerordentliche Belastung? Fallrecht: Höhere Abzüge für Krankheitskosten und Unterstützung für Angehörige. Förderung von Familienangehörigen zum Steuerabzug. Hilfsangebote; Betreuungsangebote für Freiwillige und Selbsthilfe im Pflegebereich. eine anspruchsvolle Aufgabe für Tausende von Menschen.

Hilfe für Bedürftige im Ausland: BFH verschärft Quellensteuerpflicht

Zahlreiche Steuerpflichtige stehen ihren Angehörigen zur Seite. Insbesondere müssen Steuerpflichtige, die im Inland leben, nun in der Lage sein, die höheren Beweishürden zu überwinden. Wenn ein Steuerpflichtiger Menschen im Auslande betreut, verlangt das Steueramt einen hohen Beweis dafür, dass der Lebensunterhalt wirklich erbracht wurde und die geförderte Person wirklich in Not ist. Bitte beachte: Gerade bei der Unterstützung von Angehörigen im In- und Ausland fällt der Vorsteuerabzug oft als außerordentliche Bürde aus formalen Gründen aus.

Er hat auf eigene Rechnung behördlich angeordnete Nachweise und Dokumente vorzulegen. Eigene Belege (z.B. Affidavits der betreuten Personen) werden grundsätzlich nicht akzeptiert. Der Betreute muss einen Rechtsanspruch auf Unterhalt gegen den Betreuer haben. Darunter sind unter anderem Jugendliche, Erwachsene und Grosseltern. Es gibt keine Unterhaltspflichten für Verwandte und Verwandte. In anderen Kulturen gibt es nämlich eine ethische Pflicht, die ganze Menschheit zu unterstützen.

Eine Unterhaltspflicht für andere ist jedoch ( „zunächst“) ausgenommen ( 33a Abs. 1 S. 1 EStG). Gleiches trifft zu, wenn der Anhänger zur Zahlung von Instandhaltungskosten nach fremdem Recht angewiesen wurde oder sich aufgrund des Schuldrechts auferlegt hat. Der Mensch muss Unterstützung brauchen. Dies ist abhängig von der Vermögenslage und dem Einkommen und der Vergütung der geförderten Persönlichkeit (WISO SteuerBrief 10/2010, S. 10).

Welches Amt als Heimbehörde zu betrachten ist, muss vom Träger selbst bestimmt werden. Die zweisprachige Formulare (Unterhaltserklärung) sind auf der Internetseite des BMF (www.bundesfinanzministerium. de) unter Service/FulareA-Z/Unterhaltserklärung zu sehen. Bitte beachte: Die türkischen Urkunden dürfen nur von Ratsmitgliedern (Kaymakan) oder Vorsitzenden (Vali) unterfertigt werden. Die kroatischen Urkunden dürfen nicht von einem Notar oder der „Demokratischen Liga des Kosovo“ unterschrieben werden (Anordnung der Oberflächenfinanzdirektion Erfurt und Frankfurt; Abrufnummer 063572).

Im Ausland wird davon ausgegangen, dass sich eine arbeitsfähige Persönlichkeit prinzipiell mit eigenen Arbeitskräften versorgen kann (Beschäftigungspflicht) und daher nicht benötigt wird. Unterhaltsleistungen an Arbeitnehmer werden daher nur berücksichtigt, wenn eine Arbeitsunfähigkeit aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit) nachweisbar ist.

Für die landwirtschaftlichen Familienangehörigen gilt die widerlegliche Annahme, dass sie nicht unterhaltspflichtig sind, sofern der Landwirtschaftsbetrieb in dem im Wohnsitzland üblicherweise verwendeten Ausmaß und Ausmaß geführt wird. Wurde die Barriere „Bedürftigkeit“ überwunden, muss der Förderer beweisen, dass er die Zahlung auch wirklich getätigt hat. Die Steuerbehörde kennt nur Kontoüberweisungen auf den Betreuten eine Bestätigung der Hausbank, dass der Begünstigte die Vollmacht hat und wer wann wie viel Betrag abhebt.

Er kann das Bargeld auch in Form von Bargeld mit nach Hause nehmen. Es dürfen jedoch höchstens zwei weitere Kalenderwochen zwischen der Entnahme des Geldbetrages (Kontoauszug) und der Abgabe (Empfangsbestätigung) vergehen. Er muss auch beweisen, dass er die Fahrt wirklich mit Tickets, Visa-Stempeln usw. gemacht hat. Die Quittung muss den Namen und die Adresse des Ernährers und der betreuten Personen, den Übergabeort und die Uhrzeit der Überweisung sowie die Signatur der Begünstigten aufführen.

Einrichtungen zur Unterstützung des Ehepartners und seiner eigenen Nachkommen. Der Ehemann kann seine Ehefrauen und das Kind mit einem monatlichen Nettolohn für jede Familienreise ohne Zahlungsnachweis ernähren. Dies betrifft jedoch höchstens vier Heimreisen pro Jahr. Bei Unterhaltsleistungen im Inland ist in vielen Ländern ein geringerer Maximalbetrag als EUR 7.680 (gültig für 2009; in 2010 sind es EUR 8.004).

Weil Ausgaben nur dann abzugsfähig sein sollten, wenn sie nach den Umständen im Wohnsitzland der betreuten Personen erforderlich und sinnvoll sind. Abhängig von der Gruppierung können im Jahr 2009 höchstens 7.680 EUR (100%), 5.760 EUR (75%), 3.840 EUR (50%) oder 1.920 EUR (25%) abgezogen werden. Die kreditfreien Beiträge an Einkommen, Vergütung und Guthaben der geförderten Personen müssen ebenfalls dementsprechend gekürzt werden.

Ein Beispiel für die Unterstützung von Angehörigen in Rumänien (Kategorie 25 Prozent) verdeutlicht, was diese Ländergruppe im Einzelnen ist. B. unterstützte seine in Rumänien wohnenden Mütter 2009 mit 400 EUR pro Monat, die er per Lastschrift auf das Elternkonto überwies. Das Einkommen der Erziehungsberechtigten betrug 2009 400 EUR pro Jahr; sie verfügen über kein eigenes Kapital.

B kann von den Kosten von 4.800 EUR 3.752 EUR einbehalten. Wohnen abhängige und nicht abhängige Menschen in einem Haus, sind die Leistungen pro Kopf zu teilen (BFH, Beschluss vom 19.6. 2002, Az.: III R 28/99; Abruf Nr. 021398). Im Jahr 2009 hat C seine in Russland wohnenden hilfsbedürftigen Mütter mit 100 EUR pro Monat unterstützt.

Und auch seine Mutter wohnt im Haus seiner Familie. Da dieser keinen Anspruch auf Unterhalt von C hat, werden seine Unterhaltsleistungen („1.200 Euro“) pro Kopf aufgeteilt. Dies bedeutet: 800 EUR gehen an die Erziehungsberechtigten und 400 EUR an die Partner. C kann daher von den 1.200 EUR nur 800 EUR anrechnen.

Wird die geförderte Person auch von anderen in Deutschland wohnhaften Menschen gefördert, wird der Maximalbetrag gemäß dem Kostenverhältnis proportional gekürzt ( 33a Abs. 1 S. 6 EStG). Im Jahr 2009 werden die Väter von C auch von seinen beiden Geschwistern, die auch in Deutschland leben, mit 300 EUR pro Jahr gefördert.

Die maximale Selbstbeteiligung von C wird daher weiter schmelzen. B kann die vollen 800 Euros an die Erziehungsberechtigten abrechnen. Da die Unterhaltskosten die laufende monatliche Wartung der betreuten Personen abdecken sollen, werden die Maximalbeträge reduziert, wenn die Wartung nur für einen Teil des Kalenderjahres bezahlt wird. Ein hat seine in Schweden wohnende vermögenslose Frau vom1. Juni 2009 bis zum31. Dezember 2009 unterstützt, so dass er im Jahr 2009 Steuererleichterungen in Höhe von max. EUR 3.840 (= EUR 6/12 x 7.680) in Anspruch nehmen kann.

Bitte beachte: Die Steuerbehörden gehen in der Regel davon aus, dass die Unterhaltsleistungen erst ab dem Zahlungszeitpunkt für den Erhalt der Leistungen ausreicht. Das Gegenteil ist nur dann der Fall, wenn nachgewiesen werden kann, dass Verbindlichkeiten der betreuten Personen aus vergangenen Perioden zurückgezahlt werden, die jedoch als laufende Instandhaltung zu deuten sind. Der Einfachheit halber gehen die Steuerbehörden davon aus, dass die Unterhaltsleistungen bis zum nächstfolgenden Zahlungszeitpunkt oder bis zum Ende des Jahres, ungeachtet der Summe, ausreichend sind.

Dies bedeutet, dass Sie keine monatlichen Raten zahlen müssen, um den maximalen Betrag in vollem Umfang zu bekommen. Für Ehepaare gilt die Unterhaltsleistung immer für das ganze Jahr, ungeachtet des Zeitpunktes der Auszahlung während des Jahrs. Dies bedeutet, dass auch bei einer Bezahlung am Ende des Geschäftsjahres der maximale Betrag in vollem Umfang absicherbar ist. B. überwies im April 2009 EUR 4000 an seine bedürftige Frau, die in den USA lebt.

Er kann von den insgesamt rund achttausend Euros 7.680 Euros zur Steuerminderung beanspruchen. Wenn B seine Frau statt seiner Frau für seine Mama gesorgt hätte, könnte er nur 5.120 ? einbehalten. Daher sollte der Maximalbetrag auf EUR 5220 (= EUR 8/12 x 680) reduziert werden. Allerdings sind Auszahlungen in einem Jahr nur für die Instandhaltung in diesem Jahr vorgesehen.

Für das kommende Jahr kann im vergangenen Jahr keine Wartung bezahlt werden. BMF, Brief vom 7. Juni 2010 mit weiteren Anwendungsbeispielen (Ref.: IV C 4 – S 2285/07/0006; Abruf-Nr. Teil 1 Abziehbarkeit von Unterhaltsleistungen an Verwandte (mit Angaben zum Opferlimit, zur Gutschrift von Vermögenswerten oder eigenen Erträgen und Vergütungen usw.) – WISO SteuerBrief 10/2010, S. 10.

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