Verordnung Häuslicher Krankenpflege Privatpatienten: Hauskrankenpflegeverordnung für Privatpatienten
die Zuzahlungen für Heilmittel und häusliche Pflege. (dies sind Leistungen, die auf ärztliche Verordnung erbracht werden. Reisekosten oder Dienstleistungen des Inlandes. GKV Patienten, aber nicht für Privatpatienten, andere. Bis auf weiteres bleiben Nateglinid und Repaglinid verschreibbar.
Grundkenntnisse der allgemeinen Medizin – Bernhard Riedl, Wolfgang Peter
Dieses Fachbuch gibt Ihnen einen klaren und kompakten Einblick in alle Prüfungsinhalte der allgemeinen Medizin. Sie führt Sie leicht nachvollziehbar von den Grundzügen zu den wichtigen klinischen Bildern und macht Sie fit für Blockpraktikum, Praktikum, PJ und vor allem für die mundliche Staatsprüfung. Nutzen Sie die langjährige Berufserfahrung der Referenten, die das Wichtigste für Sie ausgesucht und vorbereitet haben.
Medizinische Dienstleistungen für Mitglieder der Mitgliedsgruppe B (Gruppen B1, B2 inkl. C und B)
Für die Abrechnung der medizinischen und therapeutischen Dienstleistungen gilt die gültige Honorarordnung für Mediziner (GOÄ). B2-, C- und E( (B)-Mitglieder bekommen immer 100%ige Barleistungen, da sie nicht förderfähig sind. Akupunkturbehandlungen sind im Krankheitsfall als ärztlich notwendig erachtet. Bei der Abrechnung der medizinischen Dienstleistungen wird nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) vorgegangen.
Bargeldleistungen: 1,9-facher Tarif, Zuschuss: 2,3-facher Tarif. Ausgaben für eine Akupunkturtherapie nach Dr. Voll oder für Farblicht und für die reine Behandlung von Tinnitussymptomen können nicht berücksichtigt werden. Mit wenigen Einschränkungen, die in der Informationsbroschüre „Arzneimittel und Verbandmittel“ zu finden sind, sind rezeptpflichtige Medikamente in der Regel zu erstatten. Erstattbare Auslagen werden um 10 Prozent der Auslagen, zumindest um 5,00 Euro, maximal jedoch um die tatsächlich entstandenen Auslagen gekürzt.
Schwanger mit medizinisch verschriebenen Medikamenten bei Schwangerschaftsproblemen oder im Rahmen der Geburt. Medikamente, die in der medizinischen und zahnmedizinischen Vorsorge sowie in der Frühdiagnostik eingesetzt werden. Dies sind in der Regel dieselben Medikamente, die von den Kassen von der Selbstbeteiligung ausgenommen sind.
Die vorgeschlagenen Selbstbehalte/Zuzahlungen für Medikamente, Verbände und Hilfsgüter, Reisekosten, Familien- und Haushaltshilfen, Sozialtherapie, vollstationäre Spitalleistungen, Reha-Maßnahmen und Hauskrankenpflege werden auf Gesuch hin nicht innerhalb eines Kalenderjahrs abzugsfähig. Prinzipiell können die Grenzen für Versicherungsleistung und Beihilfen separat festgelegt werden. Bei erneutem Überschreiten der Lastgrenze muss der Freistellungsantrag jedes Jahr erneut gestellt werden. b) Ein Prozentsatz des Jahreseinkommens für Personen, die sich wegen derselben Erkrankung in dauerhafter Behandlung befinden.
Sie brauchen einen Auftrag dafür. Falls ein Medikament erforderlich ist, wird Ihnen Ihr Hausarzt oder Ihre Zahnärztin ein Rezept vorlegen. Sie bekommen das Medikament von der Pharmazie, die die Bezahlung bestätigt und auf der Bestellung die Apothekenzentralnummer (PZN) anführt. Diese medizinischen oder zahnmedizinischen Rezepte für Medikamente mit Leistungsanspruch einreichen.
Ist dies der Fall, werden rezeptpflichtige und nicht rezeptpflichtige Medikamente zurückerstattet, wenn ihr Einkaufspreis die nachfolgenden Beträge übersteigt: Wird die Dekontamination für eine kranke Person amtlich verfügt, sind diese Vorteile sowie die verwendeten Substanzen beihilfefähig und erfüllbar. Wenn Ihnen bei einem Arbeitsunfall Hilfe geleistet wird und Ihr Gehilfe Ausgaben hat, z.B. Verbände, eine Bettdecke oder Putzkosten für seine Kleider, können Sie diese bei uns einfordern.
Solche Ausgaben sind beihilfefähig und werden erstattet. Zusätzlich können Auslagen für medizinische Dienstleistungen und Reisekosten (Notarzt, Ambulanz, Krankentransport) erstattet werden. Transportkosten können auch im Rahmen der Krankheitsbehandlung aufkommen. Grundvoraussetzung für alle Reisen: Um Ihre Reisekosten zu ersetzen, brauchen wir ein ärztliches Rezept.
Diese Reisen müssen krankheitsbedingt oder aus gesundheitlichen Erwägungen sein. Diese notwendigen gesundheitlichen Gründe müssen in der Verschreibung Ihres Arztes angegeben werden. Wenn Sie eine Therapie an einem weiter entfernt liegenden Standort möchten, können die zusätzlichen Reisekosten nicht berücksichtigt werden. Wenn Sie Ihre Beladungsgrenze noch nicht überschritten haben, müssen Sie 10% der Reisekosten für jede Einzelfahrt selbst aufbringen.
Im Falle einer vor-, voll- und poststationären Krankenhausbehandlung wird Ihr Selbstbehalt nur für die erste und dritte Reise des Behandlungsfalles abgezogen. Gleiches trifft auf die ambulanten Eingriffe einschließlich der Vor- und Nachbehandlungen im Einzelfall, die teilstationäre Versorgung (Tagesklinik) sowie auf die medizinisch verordneten ambulanten Chemotherapie- und Strahlentherapie-Serien zu. Weitere Hinweise zur Erstattung von Reisekosten finden Sie in unserer Informationsbroschüre.
Wir klären Ihre Fragen zum Klinikaufenthalt und zur Organisation und helfen Ihnen bei der Auswahl des Spitals und einer Reha-Einrichtung – damit Sie sich auf eine umfassende und hochqualitative Betreuung verlassen können. Grundvoraussetzung ist, dass die Therapie ambulant ist. In Akutfällen können Sie uns auch direkt nach Ihrer Zulassung kontaktieren.
Wegen des Bedarfs an Unterkünften außerhalb des Hauses kann der Verantwortliche den Hausstand nicht aufrechterhalten ( „weiterführen“, z.B. aufgrund von Krankenhausbehandlungen oder Rehabilitation). Ein notwendiger Klinikaufenthalt wird durch familiäre und häusliche Hilfe umgangen. Im Falle einer schweren Erkrankung oder akuten Verschlechterung einer Erkrankung, besonders sofort nach einem Spitalaufenthalt, sofort nach einer Ambulanzoperation oder sofort nach einer stationären Behandlung, kann der Verantwortliche den Hausrat noch nicht wieder einnehmen.
In diesem Falle können die ersten 28 Tage in den Genuss von Vorteilen kommen. In diesem Falle können die Vorteile bis zu sechs Monaten angerechnet werden. Der Haushaltsverantwortliche muss auch als ärztlicher Begleiter eines stationären Kleinkindes ins Spital gehen. Wenn einer der oben angeführten Fälle vorliegt, entsteht ein Recht auf Familien- und Haushalthilfe, wenn dies von einem Arzt verschrieben wird und zumindest eine weitere betroffene Personen im Haus bleibt, die entweder: Außerdem wird davon ausgegangen, dass keine andere im Haus wohnende Personen den Hausstand fortsetzen können – auch nicht an bestimmten Tagen.
Unter Umständen bieten Behandlungen und Behandlungen im Heimbereich gegenüber einem Klinikaufenthalt Vorzüge. Hier sind Krankenhausaufenthalte zu vermeiden oder zu verkürzen oder eine medizinische Versorgung vorzusehen. Die häusliche Betreuung hat zum Zweck, so lange wie möglich in Ihrer Wohnung zu sein.
Zur Hauskrankenpflege gehören die Grund- und Heilpflege, die hauswirtschaftliche Pflege, die ambulante psychiatrische Pflege sowie leistungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemassnahmen. Für die Inanspruchnahme der ambulanten Pflege müssen gewisse Bedingungen erfüllt sein: – hauswirtschaftliche Betreuung durch eine andere im Haus wohnende passende Persönlichkeit nicht möglich ist.
Bei der Hauskrankenpflege werden die Aufwendungen für professionelles Pflegepersonal bis zu den landesüblichen Gebührensätzen öffentlicher oder gemeinnütziger Organisationen vergütet, wenn sie in dieser Summe auch der GKV in Rechnung gestellt werden. Aber auch die Betreuung zu Hause kann von nahen Angehörigen übernommen werden. Selbstbehalt ( „Zuzahlung“) von 10 EUR pro Rezept und 10% der Gebühren für die ersten 28 Tage des Kalenderjahres.
Die Kosten für die vom behandelnden Arzt verschriebenen Arzneimittel und die dabei konsumierten abrechenbaren Substanzen sind in der Regel ersatzfähig, wenn diese in Anhang 9 der Bundesbeihilfenverordnung aufgelistet sind. Sie muss von einem autorisierten Dienstleister ausgeführt werden und die angebotenen Dienstleistungen müssen der nationalen Berufsbildung oder dem Anforderungsprofil der Stelle genügen. – Krankengymnasten, – Physiotherapeutinnen, – Masseure und Bademeisterinnen, – Ergo- und Ergotherapeutinnen, – Ergotherapeutinnen, – Fußpflegerinnen, – Heilpraktikerinnen nach 1 Podologengesetz, – Sprachtherapeutinnen, – wissenschaftliche Sprachtherapeutinnen, die von den GKV nach 124 SGB 5 zugelassen sind, – Linguistinnen, – staatl. anerkannte Atem-, Sprach- und Stimmlehrerinnen der Schlaffhorst-Andersen-Schule.
Bedauerlicherweise können die Kosten für die Behandlungen durch Mitglieder anderer Fachgruppen, wie z.B. qualifizierte Lehrer, nicht erstattet werden. – ärztliche Verschreibung mit Angabe der Diagnostik „Diabetisches Fußsyndrom“. Behandlungen durch andere Dienstleister oder aufgrund anderer Befunde können nicht erstattet werden. Die in Anhang 2 der Bundesfördermittelverordnung (BBhV) genannten Beträge und Maximalbeträge werden zu 90 % erstattet.
Kosten für Kauf, Vermietung, Instandsetzung, Betrieb und Wartung der vom behandelnden Arzt vorgeschriebenen Hilfen, Einrichtungen zur Eigenbehandlung und Selbstüberwachung, Körperersatzteile und Einweisung in die Verwendung dieser Hilfen sind im Anwendungsbereich der Bundesbeihilfeverordnung förderfähig und werden erstattet. Schicken Sie folgende Dokumente an Ihre Praxis: das Rezept, ggf. einen bereits vorliegenden Voranschlag.
Erst wenn keine Pool-Versorgung möglich ist, bekommen Sie eine Freigabe für eine neue Versorgung. Eine Bewilligung einer Beihilfe wird von Ihrem Büro durchgeführt. 10% der Beihilfekosten, mind. 5,00 EUR, max. 10,00 EUR, nicht mehr als die Istkosten. Für Verbrauchshilfen beläuft sich die Selbstbeteiligung auf 10 % des Preises, jedoch nicht mehr als 10,00 EUR für den ganzen monatlichen Bedarf.
Der Auftrag soll für einen Monat erteilt werden. Gemäß 24BhV und § 42 unserer Statuten kann die fachübergreifende Behandlung eines ganzheitlichen klinischen Bildes als Bestandteil der ganzheitlichen Betreuung im Sinne einer komplexen Therapie als förder- und erstattungswürdig angesehen werden. Ärztliche Dienste zur Frühdiagnose und Frühintervention von behinderten und behinderten Kindern sind nur dann Teil einer komplexen Therapie, wenn sie von interdisziplinären Früherkennungszentren ausgelastet werden.
Zu den Komplextherapien gehören soziale pädiatrische Einrichtungen, die unter permanenter medizinischer Betreuung sind und eine effiziente und wirtschaftliche soziale pädiatrische Versorgung gewährleisten. Lediglich der ärztliche Teil der sozialpädagogischen Versorgung wird als leistungsberechtigt und rückerstattungsfähig erachtet. Basis hierfür sind Pauschalvergütungsvereinbarungen der GKV. Bei vollstationärer sowie vor-, nach- oder teilstationärer Versorgung in einem anerkannten Spital, die nach der Verordnung über die Pflegesätze oder dem Krankenhausgebührengesetz abgerechnet wird, werden Leistungen und Krankenkassenleistungen erbringt.
Genehmigte Spitäler sind Spitäler, die im Spitalplan eines Staates enthalten sind oder die sich im Vertrag zur Teilnahme an der Spitalversorgung verpflichten. Universitätskliniken sind auch anerkannte Spitäler. Privatkliniken haben keine Krankenversicherungsverträge geschlossen und sind nicht an das Krankenhausvergütungsgesetz oder die Krankenhausverordnung des Bundes angeschlossen.
Im Falle der Versorgung in einer Privatklinik sind die Ausgaben für Dienstleistungen im Sinne einer Vergleichsrechnung beschränkt. Bevor Sie mit der Therapie in einer Privatklinik beginnen, werden wir Sie über die zu erwartenden Behandlungskosten unterrichten. B1 Mitglieder können nur Zuwendungen aus dem Zuschussantrag einreichen. B2-, C- und E( (B)-Mitglieder bekommen keine Vergünstigungen für die Wahl eines Einzel- oder Doppelzimmers.
Damit der Selbstbehalt weitestgehend ausgeschlossen ist, empfiehlt sich der Abschluß unserer günstigen Spitaltaggeldversicherung. Bei elektiven Dienstleistungen (Chefarztbehandlung) bekommen Sie Versicherungsleistungen (B1-Mitglieder) oder als B2-, C- und E((B)-Mitglied nur Versicherungsleistungen. Wenn Sie optionale Dienstleistungen im Spital zugesagt haben, legen Sie uns Ihre Rechnung und den unterschriebenen optionalen Servicevertrag mit Ihrer Leistungsanforderung vor.
Das Einreichen dieses Vertrages ist Grundvoraussetzung dafür, dass wir in der Lage sind, Dienstleistungen zu ermitteln und für optionale Dienstleistungen aufkommen. Versichert sind diejenigen Menschen, für die die Hauskrankenpflege nicht ausreichend ist und keine Notwendigkeit zur Betreuung besteht, haben – sofern die Bedingungen erfüllt sind – das Recht auf kurzfristige stationäre Vollversorgung: die so genannte Kurzzeitversorgung. Die Kurzzeitversorgung können Sie in Anspruch nehmen, wenn die Betreuung zu Haus aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung oder einer akute Verschlechterung einer Erkrankung zeitweise nicht möglich ist.
Die Beschränkung erfolgt vor allem nach stationärem Klinikaufenthalt, ambulanter Chirurgie oder ambulanter Behandlun. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Dienstleistung von der Krankenversicherung und nicht von der Pflegeversicherung erbracht wird. Die Höchstsumme für Pflegekosten beläuft sich auf 1.612 EUR pro Jahr.
Hinweis: Wir akzeptieren keine weiteren Gebühren für Unterbringung, Essen oder Investitionen. Transplantationen sind Operationen, bei denen bei schwerkranken Menschen gesundes Organ oder gesundes Spendergewebe mitgenommen wird. Der Aufwand für den Empfänger und den Spender wird dem Empfänger des Organs zugerechnet.
Damit werden die Aufwendungen für eine lebende Spende, ihre Aufbereitung und die notwendige Nachsorge sowie die Verluste des Arbeitseinkommens des Spenders im Rahmen der Organtransplantation als Heilungskosten für den Empfänger betrachtet und somit von der Krankenkasse des Spenders erstattet. Medikamente, Bandagen und dergleichen. Unterbringung für ambulante medizinische Dienste.
Beihilfen und Erstattungen werden auch für das Fehlen eines vom Spender nachgewiesenen Arbeitseinkommens gewährt. Dazu gehören medizinische und pflegende Dienstleistungen einschließlich deren Koordinierung, speziell zur Schmerzbehandlung und Symptombekämpfung. Es soll sicherstellen, dass die versicherte Person in ihrer gewohnten Wohnumgebung aufwachsen kann. Kosten für eine spezielle palliative Betreuung können erkannt werden, wenn aufgrund einer unheilbaren, progressiven und weit entwickelten Krankheit mit begrenzter Lebensdauer eine besonders komplexe Betreuung erforderlich ist.
Gleiches trifft auf Ausgaben für den stationären, teilstationären oder ambulanten Bereich in Hospize zu, in denen eine palliativmedizinische Behandlung erfolgt, wenn eine solche im eigenen Haus oder in der eigenen Gastfamilie nicht möglich ist. Ein ärztliches Attest und ein Pflegevertrag des Hospiz mit der Krankenkasse sind obligatorisch.
Kosten der palliativen Versorgung werden bis zur Höhe der mit der GKV abgestimmten Vergütungen erfasst. Zur Bewilligung der Leistung wird eine Kopie des Bescheids Ihrer Förderungsstelle zusammen mit dem entsprechenden Antrag benötigt. Um eine stationäre Reha-Maßnahme zu beantragen, ist es erforderlich, eine Deklaration zur Weitergabe von Personendaten an einen Experten abzugeben und den Patienten von der Verschwiegenheitspflicht zu entbinden.
Dies ist eine spezielle ambulante Therapie in einer eigens dafür ausgestatteten Reha-Einrichtung. Folgebehandlungen sind ärztliche Rehabilitationsmassnahmen, die sofort (innerhalb von 14 Tagen) auf eine ambulante Krankenhausbehandlung oder eine Strahlen- oder Chemo-Therapie folgen. Eine ärztliche Verschreibung oder alternativ ein Sozialreport einer Suchtberatung und ein Gesuch sind in diesem Falle erwünscht.
Allerdings muss eine korrespondierende Indikation bestehen, die durch Verschreibung eines Spezialisten in diesen Indikationsgebieten nachweisbar ist. Der Kuraufenthalt wird mit überwiegend naturheilkundlichen Mitteln, wie Torf oder Salzlake, unter medizinischer Aufsicht in einem staatlich anerkanntem Heilbad durchführt. Zu diesem Zweck ermittelt der betreuende Mediziner die Notwenigkeit einer medizinischen Verschreibung und bietet eine für diese Behandlungsart konzipierte Reha-Einrichtung an.
Sie können die notwendigen Vordrucke “ Anzeigen einer familienorientierten Sanierung bei der Krebserkrankung eines Kindes] und “ Regulation “ bei Ihrem Kundenservice beantragen oder von unserer Website downloaden. Die Ärztin/der Arzt bestimmt die Notwenigkeit einer medizinischen Verschreibung und bietet eine Behandlungsanlage an. Für vollstationäre Leistungen sind 10,00 EUR pro Tag für 28 Tage im Jahr zu zahlen.
Erfolgt die Rehabilitation nach einer ambulanten Spitalbehandlung, ist die Behandlungsdauer einer der 28 Tage im Jahr. 10,00 EUR pro Tag werden auch für die ambulante Versorgung von Sucherkrankheiten, seelischen oder seelischen Krankheiten sowie für Rehabilitationsmaßnahmen von Mutter-Kind oder Vater-Kind berechnet. Bei Zuzahlungen für Krankenhaus- und Rehabilitationsaufenthalte gilt die Regelung der Auslastungsgrenze.
Die Selbsthilfehilfe soll dazu dienen, die Selbsthilfemöglichkeiten zu mobilisieren, die Eigenverantwortung des Menschen für seine eigene gesundheitliche Situation zu verstärken sowie ihn zu einer eigenverantwortlichen und langfristigen Durchführung von Bewegungstrainings zu bewegen, z.B. durch eigenverantwortliche Weiterführung der gelernten Aufgaben zu Haus oder auch weiterer sportlicher Aktivitäten in der Vorgängergruppe oder im Vereinsleben.
Anerkannt werden können Ihre Ausgaben für medizinisch verordnete Rehabilitationssportarten und Funktionstrainings nach dem „Rahmenvertrag über den Rehasport und funktionelles Training vom 11. Februar 2011“. Kosten für funktionale Schulungen können bis zu 12 Monaten angerechnet werden. Kosten für den Gang ins Fitnessstudio oder für generelle Fitnessübungen können nicht mitgerechnet werden. Für den erfreulichen Fall einer Entbindung bieten wir neben den Vorteilen im Krankheitsfall auch Vorteile: für die medizinische Versorgung während der Trächtigkeit (Überwachung der Schwangerschaft) wie in der Ambulanz, für die Geburtshelferin oder die Geburtshelferin, für Hebammeneinrichtungen im Sinn von 134 SGB 5 (Geburtshäuser), für die Heim- und Wochenpflege, ggf. bis zu zwei Wochen nach der Entbindung.
Für sogenannte Verpackungskurse, die z.B. von Kirchen oder Erwachsenenbildungseinrichtungen angeboten werden, übernehmen wir keine Erstattung. Für den erforderlichen Spitalaufenthalt sowie für die stationäre Behandlung, d.h. für die erforderlichen Aufgaben des behandelnden Arztes und den Hausbesuch der Geburtshelferin oder der Geburtshelferin, übernehmen wir die Erstattung.
Darüber hinaus haben Sie natürlich Anrecht auf unsere weiteren Dienstleistungen, wie z.B. Reisekosten, zu den gewohnten Konditionen. Für schwangere Frauen im Rahmen von Schwangerschafts- oder Geburtsbeschwerden gibt es keinen Selbstbehalt (Zuzahlung für Medikamente und Verbände, Hilfsmittel, Reisekosten, Krankenhausaufenthalte, häusliche Pflege und medizinische, zahnärztliche oder psychotherapeutische Leistungen). Beachten Sie dabei, dass wir Kosten, die durch die Krankheit des Säuglings entstehen, nur dann mit Sozialleistungen abdecken können, wenn es sofort zur Versicherung gemeldet wird.
Kostendeckung für Sehhilfen: für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bei schwerer Sehschwäche in beiden Fällen. Grundvoraussetzung für die Anschaffung einer Visushilfe zur Visusverbesserung ist die Verschreibung durch einen Augenarzt. Der Preis für Gläser kann bis zu den maximalen Sätzen gedeckt werden.
Sollte sich Ihr Sehvermögen nicht ändern, werden wir Ihnen die Anschaffungskosten für neue Linsen nach drei Jahren bzw. für weiche Linsen nach zwei Jahren wiedererstatten. Sollte sich Ihre Sehkraft oder Kopfkontur ändern, Ihre Augenhilfe nicht mehr brauchbar sein oder Sie sie verloren haben, können wir Ihnen die anfallenden Versandkosten für eine neue Augenhilfe noch vor dem Ende der Mindestnutzungsdauer wiedererstatten.
In manchen Fällen können die Ausgaben für visuelle Hilfsmittel zur Therapie einer Augenschädigung oder Augenkrankheit erstattet werden. Das Rezept eines Ophthalmologen muss immer vorgewiesen werden. Die Brillenglaskosten können bis zu den maximalen Sätzen und unter gewissen Bedingungen durchgesetzt werden. Brillengestelle können nicht erstattet werden, ausgenommen Schulsportbrille für Schüler, die eine Ganztagsschule bis 52 EUR besuchen müssen.
Haben Sie die Zusatzstufe und/oder die ISH-Ebene der Zusatzversicherungen absolviert, bekommen Sie für die Sehhilfe eine Leistung bis zum maximalen Jahresbetrag. Schwerkranke sind oft nicht in der Position, selbstständig medizinische oder medizinisch verschriebene Dienstleistungen in Anspruch zunehmen. Durch motivierende Arbeit und gezielte Weiterbildungsmaßnahmen soll die Sozialtherapie dazu beitragen, die psychosozialen Mängel zu reduzieren, den notwendigen Nutzen zu erkennen und selbstständig zu nutzen.
Es koordiniert und begleitet die Betreuung und Begleitung von Schwerstkranken auf der Basis definierter Therapieziele. Allerdings können die Kosten der Sozialtherapie nur dann anerkannt werden, wenn gewisse seelische Krankheiten mit gewissen Behinderungen vorhanden sind und eine stationäre Behandlung verhindert, gekürzt oder aufgrund der Sozialtherapie nicht durchgeführt werden kann.
An die Qualifikationen der Leistungsträger werden die selben Ansprüche wie an die gesetzliche Krankenkasse herangetragen. Die von den Leistungsträgern mit der GKV abgestimmten Tarife können wiedererkannt werden. Die ärztlichen Verordnungen müssen immer zusammen mit dem sozialtherapeutischen Versorgungsplan im Voraus bei der Krankenkasse des öffentlichen Dienstes zur Bewilligung eingereicht werden.
Das Todesfallkapital und das Todesfallkapital werden seit dem 01.01.2004 nicht mehr ausbezahlt. Bis zum Tod entstehende Heilungskosten sind nach den allgemeinen Vorschriften beihilfefähig und werden erstattet. Unterbringungskosten für notwendige ambulante medizinische, zahnärztliche oder psychotherapeutische Behandlungen können bis zu einem Betrag von maximal EUR 30,00 pro Nacht übernommen werden.
Der Zustand ist nur erfüllt, wenn die Behandlungen nicht am Wohnsitz oder in der Umgebung des Wohnsitzes stattfinden können und aufgrund der Distanz eine Nacht am Ort der Behandlungen stattfinden muss. Kosten für die Unterbringung mit medizinisch vorgeschriebenen Mitteln in Behinderteneinrichtungen können ebenfalls anerkannt werden, wenn die dafür in Rechnung gestellte Kostenpauschale einen Lebensmittelanteil einbezieht.
Bei Krankheit oder anderer Absenz (bis zu 20 Tagen) können bis zu 5,50 EUR pro Tag akzeptiert werden. Mitversicherte Familienmitglieder erhalten von uns ein umfangreiches Serviceangebot zur frühzeitigen Erkennung von Erkrankungen – denn je früher eine Krankheit vom Arzt erkannt wird, umso höher sind die Chancen auf Heilung.
Bei Ihren Kindern vergüten wir Ihnen Präventivuntersuchungen bis zum Alter von sechs Jahren: die Kinderuntersuchung U 1 bis U 10 Diese Prüfungen sollen Erkrankungen erkennen und ausschließen, die die physische oder psychische Leistungsfähigkeit des Babys beeinträchtigen. Als Teil der Krebsfrüherkennung bekommen Sie Vorteile für eine alljährliche Krebsvorsorgeuntersuchung.
Es dürfen nur die in den Richtlinien des G-BA für die Krebsvorsorge vorgesehenen Vorteile in Rechnung gestellt werden. Für die genannten Altersgruppen werden dann die anfallenden Gebühren im Zuge der GOÄ erstattet. Wenn Sie im Zuge dieser Vorsorgeuntersuchung zusätzliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchten, handelt es sich um angeforderte Dienstleistungen gemäß GOÄ. Sie bekommen angemessene Vergünstigungen für die öffentlichen Impfungen.
Indikation Impfung für alle Altersgruppen: z.B. Hepatitis A bei Menschen mit Bluterkrankheit oder Erkrankungen der Haut oder Leberbeschwerden. Wir erstatten die Ausgaben für spätere Schutzimpfungen und den Abschluss des Impfpasses für junge Menschen bis zum Alter von achtzehn Jahren. Für so genannte Check-ups, die nicht aufgrund einer regelmäßigen Gesundheitsprüfung vorgenommen wurden, tragen wir keine Mehrkosten.
Die Massnahmen fallen in den Geltungsbereich der Selbstvorsorge und nicht in die Dienste unserer Krankenversicherung. Zusätzlich zur Zahnarztgebühr werden bis zum 2,3-fachen der Gebührenstaffel für Zahnmediziner (GOZ) Sozialleistungen und Krankenkassenleistungen zuerkannt. Ausgaben für Ausgaben, Material- und Laborausgaben können in einer Größenordnung von 40 % erstattet werden. Falls es keine Anhaltspunkte gibt, können zahnärztliche Dienstleistungen pro Kiefer gemäß den Honorarnummern 9000ff. erbracht werden.
Die GOZ für 2 Zahnimplantate kann als beihilfefähig und rückerstattungsfähig eingestuft werden. Im Falle von implantatgetragenem Gebiss im unbezahnten Ober- oder Unterkiefer können maximal 4 Prothesen pro Kiefer unterstützt und erstattet werden. Dazu zählen auch die sonstigen damit zusammenhängenden zahnmedizinischen Dienstleistungen. Die oben genannte zahlenmäßige Beschränkung von Implantaten umfasst auch bestehende Zahnimplantate, für deren Kosten Zuschüsse oder ähnliche Vergünstigungen aus staatlichen Mitteln gezahlt wurden.
Es gibt keine Beschränkung der Zahl der beihilfefähigen und rückerstattungsfähigen Zahnimplantate und der damit zusammenhängenden zahnmedizinischen Dienstleistungen für die nachfolgenden Indikationen: Kosten für funktionell-analytische und funktionell-therapeutische Dienstleistungen nach GOZ Teil J sind nur dann förderfähig und werden erstattet, wenn folgende Hinweise vorliegen: Kiefergelenks- und Muskelkrankheiten, Zahnfleischkrankheiten im Zuge einer gezielten parodontalen Behandlung, Therapien mit Bissplatten mit angepassten Flächen nach den Ziffern 7010 und 7020 GOZ, ausgedehnte Zahnersatzarbeiten.
Retentionsmassnahmen können bis zu zwei Jahre nach Beendigung der zugelassenen Kieferorthopädie gefördert und erstattet werden. Das Honorar wird nach der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) bis zum 2,3-fachen, mit Rechtfertigung bis zum 3,5-fachen des Honorars berechnet. Nähere Angaben zur Kieferorthopädie finden Sie in unserer Infobroschüre. Im Falle von orthodontischen Dienstleistungen wird der volle Betrag der abrechenbaren Material- und Lohnkosten gedeckt.