Wie viele Pflegestufen gibt es: Wieviele Pflegestufen gibt es?
Dies ist nur einer von vielen Fehlern, die bei der Beantragung einer Pflegestufe passieren können. Die Pflegestufen sind Klassifizierungen in mehrere Kategorien, die den Schweregrad des Hilfebedarfs widerspiegeln und der Pflegekasse mitteilen, welche Pflegestufe angemessen ist. Anstelle der bisherigen drei Pflegestufen gibt es nun fünf sogenannte Pflegestufen. Wieviele Punkte muss ich für das Versorgungsniveau erreichen?
Was für Versorgungsstufen gibt es? Neuigkeiten – Dienstleistung
Das Pflegeumorientierungsgesetz (PNG) hat erst im vergangenen Jahr 2012 eine Leistungssteigerung entschieden. Im Rahmen der Leistungssteigerung wurden auch die Versorgungsniveaus und deren Leistungen umgestellt. Die Neuorientierung des Gesetzes hat vor allem im Hinblick auf die Krankheitsdemenz zahlreiche Vorzüge. Wenn eine Person pflegebedürftig ist, wird der Schweregrad der Versorgung einer sogenannten Versorgungsstufe zuerkannt.
Die Betreuungsstufen sind nach § 15 SGB 16 in drei Betreuungsstufen 1 bis 4 geregelt, aber auch in der Versicherungswirtschaft haben sich die Betreuungsstufen 0 und 3+ etabliert, die aber nicht gesetzlich geregelt sind. Infos: Es gibt keine Versorgungsstufen mehr! Im Rahmen der Gesundheitsreform 2017 wurden die Versorgungsstufen auf Versorgungsstufen umgestellt.
Die Pflegebedürftigen werden seit dem 1. Januar 2017 in so genannte Pflegestufen eingeteilt. „Die Umrechnung von Pflege- in Pflegestufe“ Pflegebedürftigen, die die Pflegeausgaben der Pflege-Stufe 1 nicht erreicht haben, werden als Pflege-Stufe 0 klassifiziert. Diese Betreuungsstufe 0 besteht rechtlich nicht. In der Zusatzversicherung hat sich dieses Versorgungsniveau jedoch etabliert und wird oft als „Demenzpflege“ bezeichnet.
Menschen mit Demenz werden in der Regel dieser Versorgungsstufe zugeordnet, allerdings erreicht sie noch nicht die Versorgungsausgaben der Versorgungsstufe 1. Die MDK (Medizinischer Service der Krankenversicherung) klassifiziert Menschen in Pflegebedürftigkeit mit „eingeschränkter Alltagskompetenz“, da sie zwar Pflegebedürftigkeit haben, aber keine Pflegepflicht Stufe 1 haben. Seit 2008 haben diese Menschen Anspruch auf gewisse Zusatzleistungen in Höhe von 2.400 Euro pro Jahr.
Betreuungsstufe 1 ist für Menschen mit hohem Pflegebedarf. Wenn eine Person für wenigstens zwei Aufgaben wenigstens einmal am Tag aus einem Grundversorgungsbereich und mehrmals pro Wohnung Unterstützung braucht, hat sie Anspruch auf Betreuungsstufe 1. Diese Betreuungsleistung errechnet sich aus dem Tagesaufwand von wenigstens 90 min, davon sind für die Grundversorgung wenigstens 45 min erforderlich.
Pflegebedürftigen, die zu verschiedenen Zeiten des Tages wenigstens drei Mal täglich eine Grundversorgung und mehrfach wöchentlich einen häuslichen Unterhalt in Anspruch nehmen, wird die Pflegeklasse 2 zugeordnet. Der wöchentliche Arbeitsaufwand muss mind. drei Std. pro Tag betragen. Für die Grundversorgung sind davon mind. zwei Arbeitsstunden erforderlich. Ab 2012 übernimmt die Krankenpflegeversicherung 440 für die ambulante Betreuung, 1.100 für Sachleistungen, 1.100 pro Tag und 1.279 für die stationäre Vollversorgung.
Auf dieser Versorgungsstufe 3 besteht ein hoher Pflegebedarf. Das heißt, dass der Betreute rund um die Uhr betreut werden muss. Der Zeitbedarf für diese Phase der Betreuung muss fünf Arbeitsstunden für die Tagespflege betragen, davon müssen vier Arbeitsstunden für die Grundversorgung sein. Ab 2012 bezahlt die Pflegekasse 700 Euro Pflegebeihilfe oder 1.550 Euro Sachleistungen, 1.510 Euro Taggeld und 1.510 Euro stationäre Vollversorgung.
Die Versorgungsstufe 3+ wurde für außerordentlich hohe Pflegebedürfnisse aufgesetzt. Der Mindestbetrag für die Grundversorgung beträgt sechs Arbeitsstunden pro Tag. Wenigstens drei Std. am Abend. Befindet sich die zu betreuende Personen in einer Station, muss auch die permanente ärztliche Versorgung berücksichtigt werden. Die Grundversorgung erfolgt durch mehrere Krankenschwestern in der Nachtschicht.
Es muss nicht nur um geschultes Krankenpflegepersonal gehen, auch der Laie kann sich darauf verlassen. Ab 2012 zahlt die Krankenpflegeversicherung für die Heimpflege 1918 für Sachleistungen bzw. 1.918 für die stationäre Vollversorgung. Nähere Angaben dazu sind auf der Übersichtsseite „Pflegestufen“ zu sehen. Kostenloser Vergleich von privaten Pflegeversicherungspolicen im Internet.