Eine Demenzbetreuung zu Hause ist kein Hexenwerk, wenn die Pflege richtig organisiert und die …
Wieviel Pflegestufen gibt es ab 2016
Wie viele Pflegestufen wird es ab 2016 geben?Von 2017 an gibt es Pflegestufen statt Pflegestufen
Wichtigste Neuerung: Die zweite Phase des zweiten Gesetzes zur Stärkung der Versorgung tritt am kommenden Tag in Kraft. Anstelle von drei Pflegestufen gibt es nun fünf Pflegestufen in der gesetzlich vorgeschriebenen Krankenpflegeversicherung. Neujahr, neue Regeln: Dies gilt auch ab sofort ab sofort. Im Bereich der Krankenpflegeversicherung hat der gesetzliche Rahmen die wohl drastischsten Neuerungen seit seiner Inkraftsetzung vollzogen.
Von nun an werden fünf Pflegestufen die Vorteile regulieren, auf die ein Patient in Pflegebedürftigkeit Anrecht hat. Für Zusatzleistungen in der Krankenpflegeversicherung wird der Beitrag ebenfalls um 0,2 %-Punkte anheben. Um die Anforderungen eines von externer Unterstützung abhängigen Pflegebedürftigen differenziert erheben zu können, werden die bisher bestehenden Pflegestufen auf fünf Pflegestufen erweitert. Geringfügige, schwerwiegende und schwerwiegende Behinderungen werden in die Pflegestufen 1 bis 3 einstufen.
Behandlungsstufe 4 heißt, dass der Betroffene "schwerste Beeinträchtigungen" hat. Auf der höchsten Pflegeebene 5 stehen "besondere Pflegebedürfnisse", wie z.B. der Bedarf an kompletter Pflege. Auch die Geld- und Sachbezüge, auf die ein Pflegebedürftiger ein Anrecht hat, sind zeitlich versetzt. Eine weitere Neuerung ist die Beurteilung des Pflegebedarfs. Entscheidend war bisher, wie lange es dauert, einen Pflegebedürftigen in Bezug auf bestimmte Dienstleistungen zu betreuen.
In Zukunft wird der Grad der Selbstversorgung des Patienten bestimmt. Für die Klassifizierung der Betreuungsbedürftigkeit sind nunmehr sechs Gebiete mitentscheidend. Wo ist der Mensch beweglich? Was sind kognitive und kommunikative Eigenschaften des Patienten? So kann er sich beispielsweise im Alltagsleben selbstständig bewegen und selbstbestimmen?
Ist es möglich, dass der Kranke auf sich selbst aufpasst? Und wie können Patienten mit ihrer Erkrankung umgehen - können sie beispielsweise Medikamente allein einnehmen? Ist es möglich, den Patienten selbstständig seinen Lebensalltag zu organisieren und gesellschaftliche Beziehungen zu unterhalten? Gleichzeitig erhöht sich durch die Neuregelung das Höchstbetreuungsgeld: in der stationären Betreuung von 728 EUR pro Monat (Pflegestufe 3) auf 901 EUR (Pflegestufe 5); in der vollstationären Betreuung von 1.995 EUR (fu?r Härtefall in der Pflegestufe 3) auf 2.005 EUR (Pflegestufe 5).
Auch auf die Zusatzkrankenversicherung wirken sich die Neuerungen aus: Denn auch die Vorteile privater Versicherungen müssen von der Pflegestufe in die Pflegestufe umgerechnet werden. Die Versicherten müssen bei Inkrafttreten der Änderung keine Benachteiligungen fürchten. Abschließend werden die Vorteile durch einen Vertrag garantiert. Der PKV-Verband sieht jedoch keine gesetzlichen Regelungen für den Umgang mit vorhandenen Zusatzversicherungen vor.
Ein besonderes Problem stellt die Tatsache dar, dass für die Versicherungsnehmer neue Schäden anfallen, die mit den Pflegestufen mitfinanziert werden. Aus diesem Grund gewähren einige Versicherungen nur 80 % der Leistungen in der Pflegestufe 4, z. B. wenn keine psychischen Beeinträchtigungen vorliegen. Doch es stimmt: Trotz der Veränderungen sollte eine Wartungspolitik nicht aufhören!