Zav Haushaltshilfen aus Osteuropa: Die Zav Haushaltshilfe aus Osteuropa
sowie Specialist Placement (ZAV) leistet Haushaltshilfe. Der ZAV macht es möglich für Frauen und Männer aus Bulgarien, Polen und Rumänien, und das gilt auch für die entsandten Hausangestellten aus Osteuropa! Das UWL informiert über die Zulassungsvoraussetzungen und das Bewerbungsverfahren. („ZAV“) in Bonn, der zuständigen Stelle der Bundesagentur für Arbeit.
Haushalthilfe aus Osteuropa – Gesundheitswesen – Ländliches Leben
In der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der Agentur für Arbeit erhalten pflegebedürftige Familienangehörige Unterstützung. Die Haushaltshilfe aus den acht neuen EU-Mitgliedsstaaten (Estland, Kroatien, Slowakei, Lettland, Kroatien, Litauen) ist seit dem 2. Juni 2011 im Einsatz. in der Slowakischen und Slowakischen Rep., in der Tschechischen und der Ungarischen Republik) können ohne Arbeitserlaubnis in privaten Haushalten angestellt werden. Die Hilfe aus den Ländern der Region ist nach wie vor eine der Ausnahmen.
Der Betreuungsnachweis Die Platzierung über die Zentralen Auslands- und Fachvermittlungen (ZAV) ist kostenlos. Eine wesentliche Bedingung für die Unterbringung ist der Pflegebedarf in einer Betreuungsstufe im Sinn von 45a SGB. Für Blinde genügt die Vorweisung der Karte für Schwerbehinderte mit dem Hinweis auf Blindheit als Ausweis. „Es kann vom ersten Ruf bis zum Eintreffen der Helfer zwischen einem Tag und 14 Tagen dauern“, sagte ZAV-Administrator Dr. med. Uwe Schönhaus bei einer Infoveranstaltung der Pflegeberatungsstelle des Landkreises Koesfeld in Nürnberg.
Familienangehörige:
Hausangestellte in Osteuropa betreuen – Life & Leisure | Themenweltführer
In der häuslichen Krankenpflege können die Angehörigen rasch an ihre Grenzen stoßen. Vielen wird Haushaltshilfe aus Osteuropa zur Verfügung gestellt. Krankenpflege ist eine Vollzeitbeschäftigung und viele Angehörige können dies nicht allein tun. Damit nicht genug: Haushaltshilfe aus Mittel- und Osteuropa. Hausangestellte aus den meisten Mitgliedstaaten der EU benötigen seit Anfang 2011 keine Arbeitsgenehmigung mehr, um in der Bundesrepublik tätig zu werden.
Unterdessen ist es auch nicht mehr nötig, dass ein erkannter betreuungsbedürftiger Patient im Haus wohnt, so die Zentralstelle für Auslands- und Spezialvermittlung (ZAV) in Bonn. 2. In der Vergangenheit konnten fremde Haushaltshilfen nur dann eingesetzt werden, wenn der Betreute zumindest die Pflegeebene 1 hatte. Schliesslich dürfen nun auch mittel- und osteuropäische Mitarbeiter „alltägliche Pflegehilfsmittel“ wie An- und Ausziehen oder Pflege mitnehmen.
In der Vergangenheit waren sie auf rein inländische Aktivitäten begrenzt. Der Haushaltshelfer kann als Selbstständiger tätig sein, von einem Betrieb ins Ausland geschickt oder von einer dt. Gastfamilie beschäftigt werden. Nach einer Untersuchung des Kölner Institutes für angewandtes Pflegemanagement (dip) kooperieren die meisten Einrichtungen in der Bundesrepublik mit ausländischen Kooperationspartnern, die unabhängige Haushaltshilfen anbieten.
Lebt die Hausangestellte bei der Gastfamilie und sorgt für sie exklusiv für eine einzige Personen, geht der Brauchtum davon aus, dass sie pseudo-selbstständig sind, ermahnt Dr. med. Klaus Salzsieder, Pressesprecher der Eidg. Der Einsatz selbstständiger Haushaltshilfen ist in der Industrie weitverbreitet, aber risikoreich, meint die Stiftung Warentest im Heft „Eltern versorgen“.
Als Alternative können auch Hausangestellte eingestellt werden, die bei einem Betrieb im Inland beschäftigt und von diesem entsendet werden. „Die Geschäftsführung verbleibt beim fremden Arbeitgeber.“ Von den Angehörigen dürfen keine Anweisungen gegeben werden“, erläutert er. Zum Beispiel: Wenn der Großvater mit dem Stuhl auf den Boden geschoben werden soll, muss die ganze Familie den Unternehmer im Land rufen und ihn auffordern, „Ludmilla, schiebe den Großvater auf den Balkon“ anzuweisen.
Dies ist nicht praktisch, und kaum eine andere Person wird es tun. Bei einer Anstellung mit ausländischer Hausangestellter empfiehlt die Warentest Stiftung die Vorlage der Abordnung. Juristisch gesehen sind diejenigen Angehörigen auf der sicheren Seite, die selbst als Angestellte tätig sind und fremde Haushaltshilfen in Anspruch nehmen.