Leistungsnachweis Ambulante Pflege: Ambulanter Pflegeleistungsnachweis
Published on 22. Mai 2018
Kosten einmalig (Auszug): Den Leistungsnachweis des Pflegedienstes unterschreibt der Patient oder sein Bevollmächtigter. Keine Leistungsnachweise im Voraus unterschreiben. Bei der ambulanten Pflege dient der Leistungssatz als Erfassungsblatt für die beim Kunden erbrachten Pflegeleistungen. Das erklärte der Experte für ambulante Pflege der.
Kürzlich erhielten wir einige Anfragen von Kunden, dass die Serviceaufzeichnungen von den Kostenträgern kritisiert wurden.
Kürzlich erhielten wir einige Anfragen von Kunden, dass die Serviceaufzeichnungen von den Kostenträgern kritisiert wurden. Senden Sie am Ende des Monates den Original-Zahlungsbeleg an Ihre Versicherung. Und dann haben wir einen ganz speziellen Tipp: Nutzen Sie die Pflege-App und geben Sie am Monatsende nur den „fertigen“ Leistungsnachweis aus, denn Ihre Pflege-App dokumentieren die tatsächlichen Zeiten, in denen Sie beim Patient waren.
Kostenloses Training 0211-6355-9087 Bitte beachten Sie, dass der Patient den Leistungsnachweis und die geleisteten Dienste bestätigen muss.
Unentbehrlich und obligatorisch: Die Pflege-Dokumentation
Weil die Pflege-Dokumentation die Grundlage für die Monatsabrechnung ist, sind alle pflegerischen Leistungen dazu angehalten, einen eigenen Pflegeplan zu erzeugen und die erbrachten pflegerischen Maßnahmen und Leistungen zu erfassen. Wichtig ist die Versorgungsdokumentation aber auch für einen weiteren Punkt: die Versorgungsanpassung für den Falle, dass sich die Bedürfnisse des Patienten verändern sollten.
Deshalb muss die Effektivität der Pflege-Dokumentation immer überprüft werden. Allerdings verbleibt die Pflege-Dokumentation im Besitz des pflegerischen Dienstes, jedoch haben Patienten und deren Angehörigen ein Zugangsrecht. Ausnahmen für den Patienten selbst: bei einer Geisteskrankheit. Darüber hinaus dürfen außer dem Patienten selbst keine weiteren Menschen (einschließlich Angehörige) die Pflegeunterlagen einsehen.
In einem Ordner wird die Pflege-Dokumentation selbst abgelegt. Dieser gliedert sich in ein Masterblatt, Leistungsnachweis, Pflegesatz, Pflegeschein, weitere Formulare (z.B. Wunddokumentationen, Checklisten zur Beurteilung des Sturzrisikos, Checklisten für das Risiko eines Druckgeschwürs, usw.). Im Stammdatenblatt sind alle Basisdaten des Patienten einschließlich der vorhandenen Allergie enthalten. Im Leistungsnachweis sind alle vertraglichen Dienstleistungen des Krankenpflegedienstes für jeden Tag des Monates aufzulisten.
Die Pflegeplanung ist ein Arbeitshilfsmittel für das Personal, z.B. bei pflegerischen Problemen etc. Das Pflegeprotokoll wird für die Pflegeplanung, -ausführung und -kontrolle eingesetzt. Es dürfen keine Kürzel oder medizinische Fachbegriffe im eigentlichen Krankenpflegeplan benutzt werden. Im Streitfall ist dieser Versorgungsplan ein wesentlicher Bestandteil der Unterlagen. Bei den meisten Pflegediensten wird beispielsweise intensiv mit dem behandelnden Arzt zusammengearbeitet.
Bei einer Verschlechterung des Zustands des Patienten wird auch der Familienarzt eingeschaltet. Es dürfen keine Gebühren für diese Leistungen entstehen. Obwohl der Medizinische Dienst auf dem Krankenpflegebericht basiert, kann der Pflegefachmann des Krankenpflegedienstes besser und präziser über den genauen Verlauf der Pflege informieren und vor allem auf besondere Merkmale verweisen. Die Pflegeleistung verrechnet mit der Pflege- bzw. Kasse unmittelbar, wenn die Sachleistungen einer Pflegeebene für die Leistungen der Pflegeleistung ausreichend sind.
Gleichermaßen gilt eine direkte Verrechnung, wenn der Patient die Behandlung ausschliesslich aus den Ausgaben der Krankenkasse bezieht (sog. Sachleistungsprinzip). Überschreiten die Aufwendungen dagegen den Grundsatz der Sachleistungen, muss der Patient seinen Beitrag selbst aufbringen. Es ist daher von Bedeutung, dass alle Pflegeleistungen, die der Pflegeservice innerhalb eines Monates erbringt, untergliedert werden: Die Pflegedienstleistung ist in zwei Teile gegliedert: Nicht vereinbarte oder nicht im Wartungsvertrag enthaltene weitere Dienstleistungen können vom Pflegeservice nicht in Rechnung gestellt werden.
Sind innerhalb eines Monates Zusatzleistungen erbracht worden, müssen diese immer mit dem Patienten oder seinen Verwandten besprochen und nachvollzogen werden. Dann können die Dienstleistungen abgerechnet werden. Wenn sich die Wartungsanforderung ändert, muss auch der Wartungsvertrag angepasst werden (und nicht durch eine zusätzliche Vereinbarung im Wartungsvertrag).
In vielen Fällen können Störungen des Pflegedienstes verursachen. Beispielsweise kann sich der Pflegeservice aufgrund einer Verkehrslage verzögern, er kann permanent Mitarbeiter ändern oder die geplanten Aufgaben vollständig stornieren. Es ist nicht ungewöhnlich, dass der Patient nicht mit der Krankenschwester auskommt. In einem ersten Arbeitsgang sollte ein Gesprächstermin mit dem Pflegeservice vereinbart werden.
Sollte diese Diskussion nicht helfen, sollte eine Reklamation bei der Leitung des Pflegedienstes vorgebracht werden. Sollte dieser Arbeitsschritt den Verwandten nicht helfen, gibt es eigenständige Anlaufstellen für Patienten oder die Beratungszentren der Verbraucherzentren. Ist die Abrechnung dagegen falsch oder falsch, ist die Pflegeversicherung die Anlaufstelle für dieses Thema. Das Gleiche trifft zu, wenn die Wartung nicht ordnungsgemäß oder gar gefährlich ist.