Zur allgemeinen Orientierung. Für Ihre persönliche Situation helfen Pflegeberatung und die zuständigen Fachstellen weiter.
Betreuungsbedarf erfassen
Die Kostenplanung beginnt mit einer konkreten Liste der Hilfe, die zu Hause gebraucht wird. Alltagsbetreuung, Haushaltshilfe und Pflege decken verschiedene Aufgaben ab und kosten unterschiedlich viel. Erfassen Sie sie getrennt, damit Sie Angebote später auf derselben Grundlage vergleichen können.
Aufgaben und Zeiten notieren
Notieren Sie für eine typische Woche, an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten Unterstützung nötig ist. Halten Sie auch fest, wie lange die einzelnen Einsätze dauern. Beschreiben Sie die Aufgaben konkret, zum Beispiel Mahlzeiten zubereiten, einkaufen, zu Arztterminen begleiten, die Wohnung reinigen oder beim An- und Auskleiden helfen.
Halten Sie fest, wann jemand aktiv helfen muss und wann es genügt, dass jemand anwesend ist. Eine Betreuungskraft hilft etwa beim Duschen oder bleibt während eines Termins im Haus, weil die betreute Person nicht allein sein kann. Auch diese Anwesenheitszeit gehört in die Planung.
Markieren Sie Pflegeaufgaben gesondert. Dazu zählen Hilfe bei der Körperpflege und medizinische Maßnahmen. Zur Behandlungspflege gehören ärztlich verordnete medizinische Leistungen zu Hause, zum Beispiel die Wundversorgung. Klären Sie mit dem Pflegedienst oder der behandelnden Praxis, welche Qualifikation dafür nötig ist und wer die Aufgaben übernehmen darf.
Halten Sie auch den nächtlichen Unterstützungsbedarf getrennt fest: Muss jemand regelmäßig aufstehen und helfen, oder genügt es, dass eine Person im Haus erreichbar ist? „24-Stunden-Betreuung“ bedeutet nicht, dass eine einzelne Betreuungskraft ohne Pause rund um die Uhr arbeitet.
Verfügbare Hilfe realistisch planen
Notieren Sie, welche Aufgaben Angehörige zuverlässig übernehmen und wann sie dafür Zeit haben. Berücksichtigen Sie Beruf, eigene Termine, Erholungszeiten, Urlaub und Krankheit. Die Zusage, bei Bedarf zu helfen, reicht für eine belastbare Kostenplanung nicht aus. Vereinbaren Sie stattdessen konkrete Aufgaben und feste Zeitfenster.
Planen Sie auch Ausfälle und Phasen mit höherem Bedarf ein, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer vorübergehenden Verschlechterung. So wird sichtbar, welche Zeiten professionelle Unterstützung abdecken muss.
Deutschland, Österreich und die Schweiz haben unterschiedliche Regeln zur Finanzierung. Beträge, zuständige Stellen und Voraussetzungen eines Landes gelten deshalb nicht automatisch in den anderen Ländern.

Betreuungskosten vollständig erfassen
Der Monatspreis eines Angebots umfasst nicht immer alle Kosten. Erfassen Sie regelmäßige Leistungen, einmalige Gebühren und zusätzliche Haushaltskosten getrennt. So sehen Sie, welche Kosten fest vereinbart sind und welche Angaben vor Vertragsabschluss noch fehlen.
| Kostenposition | Häufigkeit | Betrag | Noch zu klären |
|---|---|---|---|
| Betreuung und Haushaltshilfe | pro Stunde, Einsatz oder Monat | ___ | Welche Aufgaben sind enthalten? |
| Pflege durch einen Pflegedienst | pro Einsatz oder Monat | ___ | Welche Pflegeleistungen werden zusätzlich berechnet? |
| Vermittlung oder Organisation | einmalig oder laufend | ___ | Fallen Startgebühren oder monatliche Servicebeiträge an? |
| An- und Abreise | je Fahrt oder Personalwechsel | ___ | Wer übernimmt die Fahrtkosten? |
| Wochenend- und Feiertagseinsätze | je Einsatz | ___ | Werden Zuschläge berechnet? |
| Vertretung bei Urlaub oder Krankheit | nach Bedarf | ___ | Wer organisiert die Vertretung, und entstehen Mehrkosten? |
| Unterkunft, Verpflegung und Kommunikation | laufend | ___ | Welche zusätzlichen Ausgaben im Haushalt entstehen? |
| Hilfsmittel und Wohnraumanpassungen | einmalig oder nach Bedarf | ___ | Welche Anschaffungen sind nötig, und welche Zuschüsse kommen infrage? |
Halten Sie für jede Position fest, ob der Angebotspreis sie einschließt, ob sie extra kostet oder ob die Kosten noch unklar sind. Anbieter rechnen Anfahrt, Personalwechsel und Vertretung unterschiedlich ab. Halten Sie deshalb schriftlich fest, welche Leistungen der Preis umfasst und welche Beträge hinzukommen. Die Verbraucherzentrale Berlin empfiehlt, Leistungsumfang und Häufigkeit konkret zu vereinbaren.
Nebenkosten im Angebot prüfen
Fragen Sie bei Vermittlungsangeboten nach einmaligen Vermittlungsgebühren und laufenden Servicebeiträgen. Klären Sie auch, ob An- und Abreise, ein Personalwechsel oder eine Ersatzkraft gesondert berechnet werden.
Bei einer Betreuung im Haushalt entstehen zusätzlich Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung und Kommunikation der Betreuungskraft. Diese Haushaltskosten gehören in die Planung, auch wenn sie nicht als Anbietergebühr im Angebot stehen.
Betreuung und Pflege trennen
Im Angebot muss getrennt stehen, welche Aufgaben zur Alltagsbetreuung, zur Haushaltshilfe und zur Pflege gehören. Prüfen Sie genau, welche Tätigkeiten die Betreuungskraft übernimmt und welche Leistungen ein ambulanter Pflegedienst abrechnet.
Lassen Sie Pflegeleistungen einzeln aufführen, statt sie unter einer pauschalen Betreuungsposition zusammenzufassen. Medizinische Behandlungspflege, etwa die Wundversorgung oder das Verabreichen von Medikamenten, unterliegt eigenen Voraussetzungen. Ist unklar, wer eine Leistung übernehmen oder bezahlen soll, klären Sie dies vor Vertragsabschluss mit der Pflegekasse, der Krankenversicherung oder einer Pflegeberatungsstelle.
Betreuungsmodelle vergleichen
Stundenweise Unterstützung, ein ambulanter Pflegedienst und eine Betreuungskraft im Haushalt erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Vergleichen Sie Angebote nur für denselben Bedarf: gleiche Wochentage, Zeiten und Tätigkeiten. Holen Sie dafür mehrere schriftliche Angebote ein.
Berechnen Sie aus dem Stundenpreis die Kosten für den tatsächlichen Umfang im Monat. Die Monatskosten ergeben sich aus Wochenkosten × 52 ÷ 12. Bei Tagessätzen und Monatspauschalen sind oft andere Leistungen enthalten. Prüfen Sie deshalb auch Anfahrt, Vermittlungsgebühren, Wochenendzuschläge, Vertretung und ausgeschlossene Leistungen.
Betreuung und Haushaltshilfe umfassen nicht automatisch Pflegeleistungen. Klären Sie bei jeder Pflegeaufgabe, welche Qualifikation nötig ist und ob ein Pflegedienst sie übernehmen muss. Ärztlich verordnete Behandlungspflege folgt eigenen Regeln.
Betreuung im Haushalt prüfen
Eine einzelne Betreuungskraft steht im Haushalt nicht rund um die Uhr zur Verfügung; der Vertrag sollte Arbeitszeiten, Bereitschaftszeiten, Ruhezeiten und freie Zeiten festhalten. Klären Sie außerdem, wer nachts hilft und bei Urlaub oder Krankheit einspringt. Bei regelmäßigem Hilfebedarf in der Nacht brauchen Sie häufig einen zusätzlichen Dienst oder mehrere Betreuungskräfte.
Die Verbraucherzentrale nannte im August 2026 für nach Deutschland entsandte Betreuungskräfte eine Preisorientierung von etwa 2.800 bis 3.500 Euro monatlich, häufig zuzüglich Vermittlungsgebühren. Der zeitgebundene Richtwert bietet eine Orientierung zu den monatlichen Preisen; eine vollständige Kostenstatistik bildet er nicht ab. Fragen Sie nach Arbeitgeber, Vertragspartner und A1-Bescheinigung. Die Bescheinigung belegt, welchem Sozialversicherungssystem eine entsandte Person unterliegt. Zu den Arbeitsbedingungen macht die Bescheinigung keine vollständigen Angaben. Verbraucherzentrale
Arbeitszeit und Mindestlohn beachten
Ein niedriger Monatspreis reicht nicht für eine Versorgung zu jeder Tages- und Nachtzeit durch eine Person. Das Bundesarbeitsgericht entschied 2021, dass für Bereitschaftsdienst Mindestlohn geschuldet sein kann. Ob Bereitschaftsdienst vorliegt, hängt von den tatsächlichen Pflichten und Anforderungen ab. Die bloße Anwesenheit im Haushalt reicht dafür nicht aus. Urteil des Bundesarbeitsgerichts
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto je Stunde. Das ist der Mindestlohn der beschäftigten Person, nicht der Preis für Kundinnen und Kunden. Vermittlung, Arbeitgeberkosten und weitere Leistungen erhöhen den Endpreis. Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Das zählt beim Kostenvergleich
- Fragen Sie bei allen Anbietern dieselben Aufgaben, Tage und Zeitfenster an.
- Rechnen Sie Stunden-, Tages- und Monatspreise auf denselben Zeitraum um.
- Lassen Sie Zusatzkosten, Vertretung und nicht übernommene Aufgaben schriftlich festhalten.
Häufige Fragen
Ist ein Monatspreis mit den Kosten eines Pflegedienstes vergleichbar?
Nur bei gleichem Umfang und denselben Aufgaben. Eine Monatspauschale kann Unterkunft und Verpflegung einschließen, während ein Pflegedienst einzelne Einsätze abrechnet.
Bedeutet Anwesenheit im Haushalt, dass jederzeit Hilfe verfügbar ist?
Nein. Vereinbaren Sie schriftlich, wann die Betreuungskraft arbeitet, Bereitschaft übernimmt und frei hat.
Zuschüsse erst nach Bestätigung einrechnen
Ziehen Sie Zuschüsse erst vom Budget ab, wenn Anspruch, Betrag und Abrechnungsweg feststehen. Kennzeichnen Sie jede Kostenposition als selbst zu zahlen, direkt abrechenbar, nachträglich erstattungsfähig oder ungeklärt. Beträge aus Deutschland, Österreich und der Schweiz gelten jeweils nur im eigenen System und lassen sich nicht miteinander verrechnen.
Deutschland im Jahr 2026
Bei Pflegegrad 2 bis 5 beträgt das monatliche Pflegegeld 347, 599, 800 beziehungsweise 990 Euro. Für Pflegesachleistungen stehen monatlich bis zu 796, 1.497, 1.859 beziehungsweise 2.299 Euro bereit. Bei der Kombinationsleistung sinkt das Pflegegeld im selben Verhältnis wie das genutzte Sachleistungsbudget: Werden bei Pflegegrad 3 50 Prozent der Sachleistungen genutzt, halbiert sich das Pflegegeld von 599 auf 299,50 Euro. Die Leistungsübersicht des Bundesgesundheitsministeriums nennt die Beträge für 2026.
Der Entlastungsbetrag liegt bei Pflegegrad 1 bis 5 bei 131 Euro monatlich. Er ist zweckgebunden und wird für anerkannte Leistungen gegen Nachweis erstattet. Nicht genutzte Beträge bleiben bis zum 30. Juni des Folgejahres verfügbar. Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gibt es bei Pflegegrad 2 bis 5 einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro. Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassungen setzen eigene Bedingungen voraus. Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG wirkt erst über die Steuererklärung.
Österreichische Förderung prüfen
Für die 24-Stunden-Betreuung beträgt die Förderung höchstens 800 Euro monatlich bei zwei selbstständigen Betreuungspersonen und 1.600 Euro bei zwei unselbstständig beschäftigten Personen. Voraussetzung sind unter anderem Pflegegeld ab Stufe 3, eine Einkommensgrenze und weitere persönliche Bedingungen. Maßgeblich sind die Förderbedingungen des Sozialministeriums.
Ein Preisblatt des Hilfswerks nennt laufende Kosten von 3.400 Euro und einen Restbetrag von 2.007,40 Euro nach angenommener Förderung und Pflegegeld. Dieser Betrag gilt nur für das dargestellte Beispiel. Vermittlungsgebühr, Reisekosten sowie Unterkunft und Verpflegung kommen zusätzlich hinzu.
Schweizer Beiträge abgrenzen
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung vergütet pro Stunde 76,90 Franken für Abklärung, Beratung und Koordination, 63 Franken für Behandlungspflege und 52,60 Franken für Grundpflege. Die Patientenbeteiligung beträgt höchstens 15,35 Franken pro Tag. Kantonale Regeln und die ordentliche Kostenbeteiligung sind zusätzlich zu beachten. Betreuung und Haushaltshilfe müssen Betroffene grundsätzlich gesondert finanzieren. Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigung hängen von der persönlichen Situation ab. Die Angaben des Bundesamts für Gesundheit betreffen Pflegeleistungen, nicht Betreuungstarife einzelner Anbieter.
Das Wichtigste zur Kalkulation
Planen Sie zunächst mit den vollen Kosten. Führen Sie bestätigte Zuschüsse getrennt auf und kennzeichnen Sie sie mit Land, Bezugsjahr und Bedingungen. Regionale Betreuungstarife sind Anbieterpreise und keine landesweiten Durchschnittswerte.
Häufige Fragen
Kann ich den Entlastungsbetrag frei für Betreuung verwenden?
Nein. Er gilt nur für anerkannte, erstattungsfähige Angebote.
Ist ein Restbetrag aus einem Anbieterbeispiel übertragbar?
Nein. Preis, Beschäftigungsmodell, Förderanspruch und persönliche Voraussetzungen bestimmen den tatsächlichen Eigenanteil.

Zeitaufwand von Angehörigen erfassen
Die Haushaltsrechnung erfasst, was tatsächlich bezahlt wird. Eine zweite Übersicht zeigt, wie viel Zeit Angehörige für Pflege, Betreuung und Organisation aufwenden und ob ihnen dadurch Einkommen entgeht.
Zeit und Wege erfassen
Notieren Sie für eine typische Woche, wie viele Stunden Angehörige pflegen oder betreuen, zu Terminen fahren und Unterstützung organisieren. Halten Sie auch fest, wer welche Aufgabe übernimmt. So wird sichtbar, ob die Hilfe dauerhaft geleistet werden kann oder mit Beruf, Erholung und anderen Verpflichtungen kollidiert.
Einkommensfolgen getrennt betrachten
Wer wegen der Pflege Arbeitszeit reduziert oder unbezahlte Freistellung nimmt, sollte den tatsächlichen Verlust beim Nettoeinkommen gesondert festhalten. Auch langfristige Folgen für die Alterssicherung gehören in die persönliche Planung. Ihre Höhe hängt von Arbeitszeit, Einkommen und Dauer der Pflege ab.
In Deutschland ermöglicht die Pflegezeit unter bestimmten Voraussetzungen eine vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu sechs Monaten. Die Familienpflegezeit erlaubt eine teilweise Freistellung von bis zu 24 Monaten. Beide Regelungen hängen unter anderem von der Größe des Arbeitgebers ab. In einer akuten Pflegesituation besteht unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf bis zu zehn Arbeitstage Freistellung. Dafür kann Pflegeunterstützungsgeld gezahlt werden, das in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts beträgt. Die Voraussetzungen erläutert das Bundesgesundheitsministerium.
Setzen Sie dieselben Stunden nicht doppelt an: Wer für eine Stunde bereits einen Nettoverdienstausfall berechnet, darf ihr nicht zusätzlich einen rechnerischen Zeitwert geben. Für unbezahlte Zeit können Sie einen eigenen Maßstab festlegen und deutlich kennzeichnen. Der Geldwert macht den wirtschaftlichen Einsatz sichtbar; er begründet keinen zusätzlichen Erstattungsanspruch. Die beiden Rechnungen bleiben daher getrennt: eine für die Ausgaben des Haushalts und eine für Zeitaufwand sowie Einkommensfolgen der Angehörigen.
Monats- und Jahresbudget berechnen
Trennen Sie laufende Kosten, einmalige Ausgaben und Zahlungstermine. So sehen Sie, was dauerhaft anfällt und wie viel Geld für fällige Rechnungen vorübergehend verfügbar sein muss.
Bei wöchentlichen Einsätzen berechnen Sie den Monatsdurchschnitt so: Wochenpreis × 52 ÷ 12. Kostet die Betreuung 180 Euro pro Woche, ergibt das 780 Euro pro Monat. Bei Tagessätzen zählt die Zahl der Tage, die der Vertrag abrechnet. 100 Euro pro Tag ergeben bei 30 berechneten Tagen 3.000 Euro, bei 31 Tagen 3.100 Euro. Prüfen Sie, ob An- und Abreisetage vollständig berechnet werden.
Das Jahresbudget umfasst die regelmäßigen Monatskosten mal zwölf sowie einmalige Ausgaben, etwa eine Vermittlungsgebühr oder notwendige Anschaffungen. Ziehen Sie Erstattungen und Geldleistungen erst ab, wenn Anspruch, Höhe und Verwendungszweck geklärt sind. Notieren Sie außerdem getrennt, wann Rechnungen bezahlt werden müssen und wann Erstattungen oder andere Zahlungen eingehen. Wird eine Rechnung am 10. Mai fällig, die Erstattung aber erst im Juni ausgezahlt, muss der Haushalt den Betrag zunächst vorstrecken.
Zwei Rechnungen führen
Die Haushaltsrechnung zeigt den Betrag, den der Haushalt tatsächlich zahlen muss. Addieren Sie fällige Rechnungen und Nebenkosten. Ziehen Sie bestätigte Erstattungen sowie Geldleistungen ab, die Sie für diese Kosten einsetzen. Den Rest bezahlt der Haushalt aus eigenen Mitteln. Noch ungeklärte oder nur erwartete Leistungen bleiben zunächst unberücksichtigt.
Eine zweite Rechnung zeigt die Belastung der Familie. Erfassen Sie dort die Stunden, die Angehörige übernehmen, eigene Fahrtkosten und den tatsächlichen Nettoverdienstausfall. Weisen Sie unbezahlte Zeit und Geldbeträge getrennt aus. Setzen Sie bereits einen Verdienstausfall an, rechnen Sie dieselben Stunden nicht zusätzlich pauschal als Zeitverlust an. Die Übersicht dokumentiert die familiäre Belastung, begründet aber keinen zusätzlichen Erstattungsanspruch.
Drei Fälle durchrechnen
Rechnen Sie neben dem üblichen Wochenbedarf zwei konkrete Fälle durch: den zeitweisen Ausfall einer Angehörigenperson und einen dauerhaft höheren Unterstützungsbedarf. Beim Ausfall berechnen Sie die benötigten Ersatzstunden, den vereinbarten Preis sowie Anfahrts- und Vertretungskosten. Beim dauerhaft höheren Bedarf setzen Sie den neuen Umfang für Monat und Jahr an.
Eine pauschale Reserve von 10 oder 20 Prozent deckt konkrete Ausfälle nicht zuverlässig ab. Beziffern Sie stattdessen die erwartbaren Mehrkosten und legen Sie fest, bei welchem Ereignis oder Kostenanstieg Sie die Rechnung aktualisieren.
Wenn das Geld nicht reicht
Decken Einkommen, Vermögen und bewilligte Leistungen die notwendigen Betreuungskosten nicht, wenden Sie sich frühzeitig an die zuständige Stelle. Warten Sie nicht, bis Rechnungen offen sind. Für die einzelnen Leistungen gelten je nach Land eigene Voraussetzungen, Fristen und Antragswege.
Deutschland
Prüfen Sie beim Sozialamt, ob Hilfe zur Pflege infrage kommt. Das Sozialamt ermittelt den notwendigen Pflege- und Betreuungsbedarf und prüft Einkommen und Vermögen. Melden Sie den ungedeckten Bedarf möglichst vor Beginn der Leistungen. Fragen Sie vorher, welche Unterlagen das Amt braucht und ab wann es Kosten übernehmen kann. Hinweise zu Voraussetzungen und Antrag bietet das Verwaltungsportal des Bundes.
Österreich
Klären Sie beim Sozialministeriumservice, ob für eine 24-Stunden-Betreuung eine Förderung möglich ist. Dabei spielen unter anderem das gewählte Beschäftigungsmodell und die persönlichen Voraussetzungen eine Rolle. Rechnen Sie eine Förderung erst in Ihr Budget ein, wenn Anspruch, Förderhöhe und Abrechnung geklärt sind.
Schweiz
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Ausgleichskasse oder IV-Stelle nach Ergänzungsleistungen und einer Hilflosenentschädigung. Ergänzungsleistungen helfen, wenn Einkommen und Vermögen die anerkannten Ausgaben nicht decken. Eine Hilflosenentschädigung kommt infrage, wenn eine Person im Alltag dauerhaft auf Hilfe angewiesen ist. Anspruch und Höhe richten sich nach der persönlichen Situation. Informationen bietet die Informationsstelle AHV/IV.
Berechnen Sie das Budget neu, sobald der Unterstützungsbedarf steigt, Angehörige ausfallen oder sich ein Betreuungsangebot ändert. Erfassen Sie die zusätzlichen Kosten und prüfen Sie zugleich erneut, welche Leistungen oder Förderungen infrage kommen.
Das Wichtigste für die Planung
Gehen Sie von den konkreten Aufgaben und Einsatzzeiten aus, für die Unterstützung nötig ist. Ein Durchschnittspreis sagt wenig über die Kosten eines einzelnen Haushalts aus. Vergleichen Sie Angebote deshalb erst, wenn sie denselben Bedarf abdecken.
Führen Sie die Rechnung des Anbieters, zugesagte Erstattungen und den verbleibenden Eigenanteil getrennt auf. Erfassen Sie außerdem die Zeit, die Angehörige übernehmen, sowie mögliche Verdienstausfälle in einer eigenen Übersicht. So wird sichtbar, was der Haushalt direkt zahlt und welche Belastung bei der Familie verbleibt.
Klären Sie vor Vertragsabschluss schriftlich, welche Leistungen der Preis umfasst. Fragen Sie auch nach den Kosten für Anfahrt, wechselndes Personal und Vertretung bei Ausfällen. Geben Sie Leistungsbeträge immer mit dem jeweiligen Land und Jahr an: Die Regeln in Deutschland, Österreich und der Schweiz unterscheiden sich. Prüfen Sie Beträge erneut, bevor Sie sie später verwenden.
Häufige Fragen
Was kostet Betreuung monatlich?
Eine allgemeingültige Monatszahl gibt es nicht. Die Kosten richten sich nach Stundenumfang, Aufgaben, Betreuungsmodell und Zusatzkosten wie Anfahrt, Vermittlung oder Vertretung bei Ausfall. Vergleichen Sie Angebote nur, wenn sie denselben Bedarf und dieselben Leistungen abdecken. Preisangaben sind nur aussagekräftig, wenn sie Region, Datum und enthaltene Leistungen nennen.
Zahlt die Versicherung alles?
Nein. Ob eine Versicherung Kosten übernimmt oder bezuschusst, hängt vom Land, der konkreten Leistung und den persönlichen Voraussetzungen ab. In der Schweiz beteiligt sich die obligatorische Krankenpflegeversicherung an festgelegten Pflegeleistungen. Betreuung und Haushaltshilfe müssen Betroffene grundsätzlich selbst finanzieren. Prüfen Sie vor der Beauftragung, ob die Leistung erstattungsfähig ist und wie die Abrechnung erfolgt. Das Schweizer Bundesamt für Gesundheit erläutert die Beiträge zur Pflege.
Lassen sich Leistungen addieren?
Nicht vollständig. In Deutschland sinkt das Pflegegeld bei der Kombinationsleistung anteilig, wenn ein Pflegedienst Pflegesachleistungen abrechnet. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden: Er steht nicht als frei verfügbares Geld zur Verfügung, sondern finanziert nur zugelassene Unterstützungsangebote. Die Regeln zur häuslichen Pflege und zum Entlastungsbetrag nennen die Voraussetzungen.
Ist jede Haushaltshilfe erstattungsfähig?
Nein. Eine Rechnung begründet keinen Erstattungsanspruch. In Deutschland muss das konkrete Angebot die Voraussetzungen der Pflegekasse erfüllen und je nach Bundesland anerkannt sein. Klären Sie vor der Beauftragung mit der Pflegekasse, ob sie die Kosten für diesen Anbieter und diese Leistung übernimmt.
Deckt eine Person rund um die Uhr ab?
Eine Betreuungskraft, die im Haushalt wohnt, arbeitet nicht 24 Stunden täglich. Arbeitszeit, Bereitschaft, Ruhezeiten und freie Tage müssen im Angebot geregelt sein. Halten Sie außerdem schriftlich fest, wer nachts unterstützt und bei Urlaub oder Krankheit einspringt. Besteht regelmäßig Nachtbedarf, braucht es häufig zusätzliche Betreuungspersonen oder einen Pflegedienst. Die Verbraucherzentrale erläutert die rechtlichen Bedingungen für Betreuungskräfte aus dem Ausland.
Kernaussagen
- Erfassen Sie zuerst den tatsächlichen Bedarf: Notieren Sie Aufgaben, Einsatzzeiten und nächtliche Unterstützung. Trennen Sie Alltagsbetreuung, Haushaltshilfe und Pflege, damit Angebote denselben Umfang abdecken.
- Prüfen Sie den vollständigen Preis: Fragen Sie nach Vermittlung, Anfahrt, Zuschlägen, Unterkunft, Verpflegung und Vertretung. Klären Sie schriftlich, welche Tätigkeiten enthalten sind und wie Arbeits-, Ruhe- und freie Zeiten bei einer Betreuungskraft im Haushalt geregelt sind.
- Rechnen Sie bestätigte Leistungen getrennt an: Pflegegeld, Zuschüsse und Erstattungen hängen von Land, Voraussetzungen und Leistungsart ab. Planen Sie sie erst ein, wenn Höhe und Abrechnungsweg geklärt sind. Regeln aus Deutschland, Österreich und der Schweiz sind nicht austauschbar.
- Führen Sie zwei Budgets: Die Haushaltsrechnung zeigt Rechnungen abzüglich bestätigter Leistungen. Eine separate Familienrechnung erfasst Angehörigenzeit, Fahrten und tatsächlichen Verdienstausfall, ohne dieselben Stunden doppelt zu bewerten.
FAQ
Was kostet eine Betreuung zu Hause pro Monat?
Einen allgemeingültigen Monatsbetrag gibt es nicht. Die Kosten hängen davon ab, wie viele Stunden Unterstützung nötig sind, welches Betreuungsmodell gewählt wird und ob Vermittlung, Anfahrt, Vertretung oder weitere Ausgaben hinzukommen.
Wie berechne ich den monatlichen Bedarf?
Notieren Sie für eine typische Woche die benötigten Aufgaben, Einsatzzeiten und Wochentage. Für wöchentliche Einsätze berechnen Sie den Monatsdurchschnitt, indem Sie den Wochenpreis mit 52 multiplizieren und durch 12 teilen. Tagessätze rechnen Sie anhand der tatsächlich berechneten Tage.
Welche Kosten werden in Angeboten häufig übersehen?
Prüfen Sie, ob Vermittlungs- oder laufende Organisationsgebühren, An- und Abreisen, Zuschläge und Vertretungskosten enthalten sind. Für eine Betreuungskraft im Haushalt fallen je nach Vereinbarung auch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Kommunikation an.
Übernehmen Pflege- oder Krankenversicherung alle Kosten?
Nein. Pflegeleistungen und Betreuung im Alltag werden unterschiedlich behandelt, und Leistungen sind an Voraussetzungen und Höchstbeträge gebunden. In Deutschland gelten je nach Leistung unterschiedliche Budgets und Erstattungsregeln. In der Schweiz beteiligt sich die Krankenversicherung beispielsweise an bestimmten Pflegeleistungen; Betreuung und Hauswirtschaft müssen grundsätzlich gesondert finanziert werden.
Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen vollständig addieren?
In Deutschland nicht, wenn Sie eine Kombinationsleistung nutzen. Das Pflegegeld sinkt anteilig, je nachdem, wie viel des Budgets für Pflegesachleistungen ausgeschöpft wird.
Kann ich jede Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag abrechnen?
Nein. Die konkrete Leistung muss die geltenden Voraussetzungen erfüllen. Bei Angeboten zur Unterstützung im Alltag zählt insbesondere die Anerkennung nach Landesrecht. Klären Sie die Erstattungsfähigkeit mit der Pflegekasse, bevor Sie den Auftrag erteilen.
Bedeutet eine Betreuungskraft im Haushalt Versorgung rund um die Uhr?
Nein. Eine einzelne Person arbeitet nicht ununterbrochen. Arbeitszeiten, Ruhezeiten, Bereitschaft und freie Zeiten müssen im Vertrag geklärt sein. Bei nächtlichem Unterstützungsbedarf oder Ausfällen kann zusätzliche Betreuung nötig werden.
Was mache ich, wenn die Kosten mein Budget übersteigen?
Prüfen Sie frühzeitig, welche Leistungen für die konkrete Betreuung infrage kommen und ob weitere Unterstützung möglich ist. In Deutschland können Sie beim Sozialamt Hilfe zur Pflege prüfen lassen; in Österreich und der Schweiz gelten eigene Förderungen und Anspruchsvoraussetzungen.
Wie berücksichtige ich die Zeit von Angehörigen?
Führen Sie neben der Haushaltsrechnung eine zweite Übersicht über Betreuungsstunden, Fahrten und Organisationsaufwand. Erfassen Sie einen tatsächlichen Verdienstausfall gesondert und setzen Sie denselben Zeitverlust nicht zusätzlich noch einmal als Geldbetrag an.


