Berufsbetreuer: Berufsberater

Published on 22. Mai 2018

Das Alltagsleben professioneller Betreuer ist komplex. Eine Berufsbeschreibung für Berufsberater hat der Gesetzgeber nicht definiert. Eine Übersicht für Berufsberater. Diese werden von der Pflegebehörde vorgeschlagen und in ihren Aktivitäten gefördert und unterstützt. So werden Sie professioneller Betreuer mit Hochschulzertifikat (Workload:

Vocational_care. C3. Ausführlichere Informationen“>Berufliche Betreuungsführung_und_Rechtsstatsachen“>Vocational guidance and legal facts>

Hausmeister ist jemand, der im Inland Rechtsdienstleistungen ( 1896 ff. BGB) im Wege eines bezahlten Handels erbringt. Dies ist kein Lehrberuf im Sinn des Berufsausbildungsgesetzes oder eines Studiengangs, sondern eine Aktivität, die sich in den vergangenen Dekaden herausgebildet hat (insbesondere seit der Ersetzung der Erziehungsberechtigung für die Erwachsenen durch die Aufsicht im Jahr 1992).

Waren vor 1992 vor allem Anwälte in diesem Bereich berufstätig (als sogenannte „Berufsvormünder“), so sind seit 1992 auch viele Menschen aus anderen Berufen (vor allem Sozialarbeiter/Pädagogen, Senioren und Krankenschwestern sowie Ausbilder, aber auch Verwaltungsfachleute und Kaufleute) in diesem Bereich aktiv. Gegenwärtig gibt es in der Bundesrepublik rund 17.000 Berufsberater.

Die meisten von ihnen sind selbstständig oder als Verbandsaufseher (gemäß 1887 Abs. 2 BGB) in Fördervereinen oder als Behördenaufseher bei der Förderbehörde beschäftigt. Nach Einschätzung der Berufsgenossenschaften werden etwa 1/3 davon von professionellen Supervisoren durchgeführt. Es werden nicht die exakten Werte aller professionell gemanagten Pflegedienste bestimmt, sondern seit 1999 nur noch die Aktien der neuen Pflegekräfte.

Für die Erstbestellung von Aufsichtspersonen wurden im Jahr 2004 55.521 Berufsaufseher, 14.003 Verbandsaufseher und 1.819 Behördenaufseher benannt (31,34% aller Neubestellungen; Quelle: Bundesjustizministerium, Sondererhebungsverfahren nach dem Aufsichtsgesetz). Zahlreiche professionelle Pflegekräfte führen diese Aktivität in Teilzeit durch. Das professionelle Management der Pflege als Nebenbeschäftigung wurde vom Verfassungsgericht explizit zugelassen:

Nachfolgend wird der Ausdruck des Berufspflegers im weiteren Sinn aufgefasst, da (die gleichfalls berufstätigen ) Vereins- und Behördenpfleger Mitarbeiter (oder Beamte) des Vormundschaftsverbandes oder der Pflegebehörde sind.

Man wird Hausmeister durch das Pflegegericht als Hausmeister ( 1836 Abs. 1 HGB, 1897 Abs. 6 HGB, §§ 1 ff. Wächter- und Aufsichtsvergütungsgesetz (VBVG) und im Berufungsbeschluss wird die Aufsicht als professionell gemanagt beschrieben. In der Regel sollte ein Vorgesetzter mehr als 10 Pfleger zur Verfügung stellen, wenn er als professioneller Vorgesetzter arbeiten möchte (§ 1).

Das ist in der Praxis dann der Fall, wenn kein Freiwilliger mit der zu erwartenden Problematik der Supervision betraut werden kann, unter Beachtung der Fachkenntnisse des Supervisors. Diese Menschen haben oft mehrere Schwierigkeiten und/oder keine passenden Verwandten, die sich um sie kümmern können, oder es gibt Interessenkonflikte innerhalb der Familie.

Mehr als 45 Betreuerinnen und Betreuer sind seit dem Stichtag 31. Dezember 2005 in der Regel verpflichtet, eine adäquate Pflege mit exklusiver fachlicher Unterstützung zu leisten, bei unveränderten Betreuungspflichten, und zwar pauschal. Zwischen den Berufsverbänden wurde ein einheitliches Anforderungsprofil vereinbart. Laut Befragungen von Berufsverbänden haben rund 80% aller Berufsbetreuer eine wissenschaftliche Bildung.

Für den Einstieg als Berufsberater ist es sinnvoll, sich zunächst bei der zuständigen Pflegebehörde (des Kreises oder der Kreisstadt) zu bewerben. Bescheinigungen über berufliche Qualifikationen, Studium, Nachweis früherer Berufstätigkeiten, Weiterbildungsnachweise (insbesondere zu pflegerisch bedeutsamen Fragestellungen, wie z.B. rechtliche, medizinische, psychologische Themen). Zur Unterstützung des Vormundschaftsverfahrens stellt die Vormundschaftsbehörde dem Amtsgericht ( 8 BtBG) als Vormund (und Verfahrenspfleger) entsprechende Persönlichkeiten zur Verfügung.

Karrieren werden stundenweise abgerechnet. 33,50 Euro/Stunde für nachgewiesene Rechtskenntnisse durch professionelle Ausbildung. Über die individuellen Vorkenntnisse gibt es eine Vielzahl von Gerichtsurteilen. Bislang konnten auch Berufswechsler aus „atypischen“ Ausbildungsberufen in unterschiedlichen Ländern zusätzliche Qualifikationen erwerben. Ab dem 1. 7. 2005 wird die tatsächlich verbrachte Zeit nicht mehr entlohnt, sondern ein pauschalierter zeitlicher Ansatz, berechnet ab Betreuungsbeginn, differenziert nach wohlhabenden (Selbstzahlern) und notleidenden Pflegekräften, für die der Staatsschatz nach Maßgabe des Paragraphen 1836 dBG zu zahlen hat.

Eine weitere Unterscheidung wird getroffen, ob die unterstützte Person ihren ordentlichen Wohnsitz (=Zentrum des Lebens, s. 30 Abs. 3 StGB I) innerhalb oder außerhalb einer Wohnung im Sinn des 5 Abs. 3 VVG hat. Der Vorgesetzte hat im Wesentlichen die gleiche Aufgabe wie andere Vorgesetzte. Im Unterschied zu Verbands- und Behördenaufsehern und engen Verwandten sind selbstständige Berufsaufseher keine freigestellten Aufsichtspersonen (vgl. unter § 908i Abs. 2 BGB).

Im Gegensatz dazu unterstehen unabhängige Berufsberater der vollständigen Aufsicht des Vormundschaftsgerichts, auch in der Jahresrechnung ( 1840 BGB) und der Bewilligung von Anlagen in Treuhandgeldern (§§ 1810 ff. BGB). Darüber hinaus wird bei pflichtwidrigen Handlungen den Berufspflegern keine Haftungsbefreiung gewährt, die zum Teil gesetzlich ungeübten freiwilligen Pflegern gewährt wird, z.B. im Verkehr mit Sozialhilfeanbietern (z.B. das OLG Berlin, FamilieRZ 1997, 1427 = NJWE-FER 1997, 105).

Die von den Bundesjustizministerien der meisten Länder abgeschlossenen Kollektivhaftpflichtversicherungen betreffen ebenfalls nur die Freiwilligen. Im Falle des Ausscheidens aus der Sozialversicherungspflicht (oder Arbeitslosigkeit) und der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit kann die freiwillig weitergeführte Versicherung in der Krankenkasse (GKV) gemäß 9 Abs. 2 Satz 2 SV V nur binnen 3 Monate angemeldet werden.

In dieser Zeit muss der Berufspfleger darüber befinden, ob er weiterhin Versicherter der Krankenkasse bleibt oder einer Privatkrankenkasse (PKV) beitritt. Alle Staatsbürger, ungeachtet ihres Berufes oder ihrer Gruppe, sind seit dem 01.01.2009 zum Abschluss einer Gesundheitsversicherung gezwungen. Dazu zählen auch Berufsberater. Der Antrag auf Versicherungsschutz kann nur innerhalb einer bestimmten Frist nach Berufseintritt gestellt werden (§ 28 a Abs. 3 BGB).

Selbstständige Berufspfleger sind in der beruflichen Vorsorge nach 2 Abs. 1 Nr. 9 SSGV II obligatorisch versichert, verantwortlich ist die berufsgenossenschaftliche Gesundheitsversorgung und Pflege, Hamburgs (vgl. z.B. Sozialgerichtshof am 12. Dez. 2000, Urteile des Sozialgerichts in der Rechtssache 68 U 284100). Eine Haftpflicht-Versicherung ist keine Pflichtversicherung, wird aber wegen einer eventuellen Pflichtverletzung von Berufspflegern zwingend benötigt.

Die Pflegeperson sollte sich gegen Personenschäden und Sachschaden (allgemeine Haftpflichtversicherung) und gegen Vermögensschaden (Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung) absichern. Bei den Berufsverbänden gibt es Ermäßigungen. Das Einkommen von Berufspflegern unterliegt nicht der Gewerbeertragsteuer, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Berufsberaterinnen und Berufsberater erwirtschaften nach der geänderten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes Einkommen aus einer anderen selbständigen Tätigkeit[1]. Stehen diese nicht zur Verfügung, müssen diese Erträge wie kommerzielle Erträge besteuert werden.

Danach müssen Berufspfleger in der Bundesrepublik die Einkommenssteuer (inkl. Kirchentarif und Solidaritätszuschlag) zahlen. Auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes wurde daher eine Zugehörigkeit zur Industrie- und Handelskammer durch professionelle Berater bestätigt (z.B. durch das Amtsgericht von Ansbach (Deutschland) in seinem Beschluss vom 14. 11. 2005, AZ: AN 4 KV 05.02434). Auskünfte zur Aus- und Weiterbildung von Berufsberatern erhalten Sie bei den lokalen Pflegebehörden (Stadt oder Landkreis).

Die Berufsgenossenschaften (BdB und BVfB) informieren auch über die gewünschte berufliche Qualifikation und über Weiterbildungsmöglichkeiten. de. Zur neuen Regelung der Vergütung für Hausmeister, Berufspfleger und Berufsschwestern; S. 13, 2005.