Zur allgemeinen Orientierung. Für Ihre persönliche Situation helfen Pflegeberatung und die zuständigen Fachstellen weiter.
Bei einer Pflegeberatung per Video sollten Sie zuerst klären, um welche Beratung es geht. Die allgemeine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI hilft, den Unterstützungsbedarf zu ordnen und passende Hilfen zu finden. Ein Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 SGB XI gehört zur häuslichen Pflege und folgt eigenen Regeln.
Für das Gespräch brauchen Sie ein klares Anliegen, passende Unterlagen und eine funktionierende Verbindung. Klären Sie vorher, wer teilnimmt und welche Rolle Angehörige übernehmen.
Pflegeberatung oder Beratungsbesuch?
Fragen Sie bei der Pflegekasse oder Beratungsstelle nach, ob Sie eine Pflegeberatung nach § 7a oder einen Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 vereinbart haben. Die Regeln für eine Videoberatung unterscheiden sich.
Bei der Pflegeberatung nach § 7a ist ein Videotermin möglich, wenn die Person, die Anspruch auf die Beratung hat, das möchte. Angehörige oder andere vertraute Personen dürfen einbezogen werden, wenn die pflegebedürftige Person das möchte. Der Anspruch auf persönliche Beratung bleibt bestehen. Nach einem Antrag auf Pflegeleistungen soll die Pflegekasse spätestens innerhalb von zwei Wochen ein Beratungsgespräch anbieten. Die Frist gilt dafür, dass die Pflegekasse ein Gespräch anbietet. Sie schreibt nicht vor, wann Sie den Termin wahrnehmen müssen.
Der Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 ist ein eigener Termin im Zusammenhang mit häuslicher Pflege und Pflegegeld. Laut AOK findet die erste Beratung zu Hause statt. Danach kann grundsätzlich jeder zweite Besuch im Wechsel per Video erfolgen, sofern der Anbieter die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Laut AOK gilt diese Möglichkeit derzeit bis zum 31. März 2027. Fragen Sie den Pflegedienst oder die Beratungsstelle, ob Ihr konkreter Termin als Video stattfinden darf.

Anliegen und Alltag notieren
Schreiben Sie vor dem Termin auf, wobei Sie Unterstützung brauchen und was Sie klären möchten. Beschreiben Sie konkrete Situationen aus dem Alltag: Gelingt das Anziehen allein? Wird nachts Hilfe gebraucht? Gibt es regelmäßig Schwierigkeiten mit Mahlzeiten, Orientierung oder Haushalt? Solche Beispiele helfen der Beratung, den tatsächlichen Unterstützungsbedarf zu verstehen.
Ordnen Sie Ihre Fragen nach Dringlichkeit. Wenn Sie mehrere Themen haben, beginnen Sie mit dem, das den Alltag am stärksten belastet. Notieren Sie auch, was bereits gut funktioniert und welche Hilfe schon organisiert ist. So lässt sich besser erkennen, wo noch eine Lücke besteht.
Unterlagen bereitlegen
Legen Sie Bescheide und Schreiben der Pflegekasse sowie Unterlagen zu laufenden oder früheren Anträgen griffbereit. Auch Aufzeichnungen zur Pflege sowie Vollmachten oder Verfügungen können helfen, wenn sie für Ihr Anliegen wichtig sind. Ein Pflegetagebuch ist nützlich, falls Sie bereits eines führen, aber keine Voraussetzung für das Gespräch.
Halten Sie außerdem einen Medikamentenplan bereit, wenn Ihre Fragen damit zusammenhängen. Wenn Sie etwas zeigen möchten, etwa ein Hilfsmittel oder einen relevanten Bereich in der Wohnung, legen Sie es vorher so hin, dass Sie es während des Gesprächs leicht erreichen. Die Beratungsstellen haben keine einheitliche Unterlagenliste für alle Anliegen. Fragen Sie bei Unsicherheit vorab nach, was für Ihren Termin gebraucht wird.
Technik und Raum testen
Prüfen Sie rechtzeitig die Terminbestätigung und den Einwahllink. Die Beratungsstelle kann Ihnen sagen, ob Sie einen bestimmten Browser oder ein bestimmtes Programm benötigen. Die technischen Vorgaben unterscheiden sich je nach Anbieter. Fragen Sie bei Bedarf auch nach einem kurzen Techniktest und danach, wen Sie bei Verbindungsproblemen kontaktieren können.
Für das Gespräch benötigen Sie ein Gerät mit Kamera. Es braucht außerdem ein Mikrofon und einen Lautsprecher, dazu eine Internetverbindung. Testen Sie Bild und Ton vorher und laden Sie das Gerät auf oder schließen Sie es ans Stromnetz an. Stellen Sie es stabil ab, damit das Bild nicht verwackelt. Licht von vorn oder von der Seite macht das Gesicht besser sichtbar als eine helle Lichtquelle hinter der Person.
Wählen Sie einen ruhigen Platz, an dem das Gespräch möglichst ungestört bleibt. Die pflegebedürftige Person sollte gut zu sehen und zu hören sein. Wenn Sie Unterlagen oder Gegenstände zeigen wollen, stellen Sie das Gerät so auf, dass Sie die Kamera bei Bedarf neu ausrichten können. Melden Sie sich nach Möglichkeit etwa fünf Minuten vor dem Termin an. Das ist eine praktische Empfehlung, keine vorgeschriebene Frist.

Angehörige vorher abstimmen
Legen Sie gemeinsam fest, wer am Gespräch teilnimmt und welche Fragen die Angehörigen ergänzen. Eine Person kann zum Beispiel den Einwahllink öffnen und bei der Technik helfen, während die pflegebedürftige Person ihre Situation selbst schildert. Bei einer Beratung nach § 7a dürfen andere Personen teilnehmen, wenn die Person, die Anspruch auf die Beratung hat, das möchte.
Sprechen Sie vorher auch ab, ob Angehörige während des gesamten Gesprächs dabei sein sollen. So bleibt klar, wer Informationen ergänzt und wer Entscheidungen oder Wünsche äußert. Die pflegebedürftige Person sollte im Mittelpunkt des Gesprächs stehen.
Im Gespräch konkret bleiben
Beschreiben Sie Alltagssituationen möglichst genau. Statt nur zu sagen, dass „viel Hilfe nötig“ ist, nennen Sie zum Beispiel, bei welcher Tätigkeit Unterstützung gebraucht wird, wie häufig das vorkommt und was dabei Schwierigkeiten macht. Wenn Sie eine Antwort nicht verstehen oder eine Leistung nicht einordnen können, bitten Sie um eine Erklärung in einfachen Worten.
Notieren Sie während des Gesprächs vereinbarte nächste Schritte. Halten Sie auch fest, welche Stellen zuständig sind und welche Unterlagen benötigt werden. Fragen Sie nach, wer sich um den nächsten Schritt kümmert und bis wann Sie eine Rückmeldung erwarten können. Video erleichtert es, Angehörige an verschiedenen Orten einzubeziehen. Ein Videotermin passt trotzdem nicht zu jeder Pflegesituation und ersetzt einen Hausbesuch nicht automatisch.
Datenschutz und Alternativen klären
Nutzen Sie den Zugang, den die Beratungsstelle bereitstellt, und fragen Sie nach, wenn Ihnen unklar ist, wie das Gespräch technisch abläuft oder welche Daten verarbeitet werden. Für digitale Pflegeberatung gelten Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit. Eine einheitliche App oder ein überall gleiches Verfahren gibt es nicht.
Wenn die Verbindung nicht stabil ist oder sich ein Anliegen im Video schwer besprechen lässt, wenden Sie sich an die Beratungsstelle und fragen Sie nach einer anderen Möglichkeit. Bei der Pflegeberatung nach § 7a bleibt persönliche Beratung möglich. Ob ein bestimmter Termin auf anderem Weg stattfinden kann, klären Sie direkt mit dem Anbieter.



