Zur allgemeinen Orientierung. Für Ihre persönliche Situation helfen Pflegeberatung und die zuständigen Fachstellen weiter.

Stimmen Sie in einer Angehörigengruppe Termine und Alltagshilfe ab und teilen Sie nur, was dafür nötig ist. Mit Gesundheitsangaben und Fotos der pflegebedürftigen Person oder intimer Pflegesituationen sollten Sie besonders zurückhaltend sein.

Fragen Sie die betroffene Person, welche Informationen Sie mit wem und warum teilen dürfen. Bei Ende-zu-Ende-Verschlüsselung können nur die Geräte der Beteiligten die Nachrichten lesen. Das schützt sie während der Übertragung. Gruppenmitglieder können Inhalte trotzdem speichern, weiterleiten oder abfotografieren.

Nur nötige Gesundheitsdaten teilen

Bevor Sie eine Nachricht senden, überlegen Sie, wer sie für die nächste Absprache braucht. Wenn sich ein Arzttermin verschiebt, genügt vielleicht eine Nachricht an die Person, die den Transport organisiert. Deshalb muss ein ausführlicher Bericht über Beschwerden oder Medikamente nicht gleich an die ganze Gruppe gehen.

Schon kurze Nachrichten können sensible Gesundheitsdaten preisgeben. Teilen Sie deshalb möglichst keine vollständigen Medikamentenlisten, Befunde oder ausführlichen Beschreibungen des Gesundheitszustands, wenn ein einzelner Hinweis reicht. Statt „Hier sind alle Unterlagen zur Sicherheit“ ist etwa eine knappe Nachricht sinnvoller: „Der Termin wurde auf morgen verschoben. Kannst du den Fahrdienst informieren?“

Eine private Familiengruppe fällt unter Umständen unter die Ausnahme für persönliche oder familiäre Tätigkeiten in der Datenschutz-Grundverordnung. Das hängt vom Zweck und vom tatsächlichen Rahmen ab. Sobald etwa berufliche Pflegekräfte beteiligt sind oder die Gruppe einen professionellen Zweck erfüllt, sollte diese Ausnahme nicht einfach vorausgesetzt werden. Rücksicht auf die Privatsphäre der betroffenen Person bleibt in jedem Fall wichtig.

Zwei Begleiterinnen und ein älterer Mensch im Gespräch zu Hause.
KI-generiertes Symbolbild

Pflegefotos nur bei Bedarf senden

Ein Foto kann eine konkrete Rückfrage klären. Es kann aber auch mehr zeigen, als dafür nötig ist: das Gesicht der pflegebedürftigen Person. Im Hintergrund können außerdem andere Menschen, Namensschilder, Dokumente oder persönliche Gegenstände zu sehen sein. Prüfen Sie das Bild vor dem Senden und schneiden Sie unnötige Bereiche heraus. Fügen Sie keine zusätzlichen Gesundheitsangaben hinzu, wenn das Foto allein für die Absprache genügt.

Bei Wundbildern, entkleideten Personen oder anderen intimen Pflegesituationen ist besondere Zurückhaltung angebracht. Fragen Sie zuerst, ob die Aufnahme wirklich gebraucht wird und wer sie sehen muss. Wenn eine Pflegefachkraft das Bild für die Versorgung benötigt, klären Sie, über welchen vorgesehenen Weg es übermittelt werden soll. Eine private Angehörigengruppe ist nicht automatisch der richtige Kanal dafür.

Die Regeln für Pflegedokumentation in einer Einrichtung sind kein Freibrief für private Gruppenchats. Eine Datenschutzaufsicht unterscheidet zwischen Fotos, die eine Einrichtung für die interne Dokumentation nutzt, und Aufnahmen, die sie etwa in einer Heimzeitung veröffentlicht. Das erlaubt Einrichtungen nicht generell, Pflegefotos an Angehörige weiterzugeben.

Wünsche der pflegebedürftigen Person beachten

Sprechen Sie vorab mit der pflegebedürftigen Person darüber, welche Bilder und Informationen sie teilen möchte. Klären Sie auch, wer Zugang zur Gruppe haben soll und ob neue Mitglieder hinzugefügt werden dürfen. Wenn die Person ihre Wünsche nicht selbst mitteilen kann, berücksichtigen Sie frühere Äußerungen und bekannte Vorstellungen. Klären Sie außerdem, wer in der konkreten Situation für Entscheidungen bevollmächtigt ist. Eine pauschale Regel für alle Fälle gibt es nicht.

Nehmen Sie nur Menschen in die Gruppe auf, die eine konkrete Aufgabe bei der Unterstützung übernehmen, und kündigen Sie an, wer neu hinzukommt und welche Inhalte die Person dann sehen kann. Vereinbaren Sie, dass niemand Nachrichten, Fotos oder Bildschirmaufnahmen ohne Rückfrage weiterleitet oder veröffentlicht. Solche Absprachen helfen, lassen sich technisch aber nicht zuverlässig erzwingen.

Was Ende-zu-Ende-Verschlüsselung schützt

Bei Ende-zu-Ende-Verschlüsselung können grundsätzlich nur die beteiligten Geräte die Nachricht lesen. Das schützt den Übertragungsweg vor bestimmten Zugriffen. Innerhalb der Gruppe sehen jedoch alle Mitglieder die geteilten Inhalte. Wenn Fotos automatisch auf dem Gerät gespeichert oder Sicherungskopien angelegt werden, entstehen weitere Kopien. Auch Weiterleitungen erzeugen Kopien.

Prüfen Sie neben der Verschlüsselung auch, ob Fotos automatisch gespeichert und Sicherungskopien angelegt werden. Bei manchen Messengern lässt sich eine Sicherung zusätzlich verschlüsseln. Dafür ist je nach Anbieter ein Passwort, ein Schlüssel oder ein Passkey nötig. Geht dieses Geheimnis verloren, kann die Wiederherstellung der Sicherung scheitern. Verschwindende Nachrichten begrenzen zwar, wie lange Inhalte im Chat sichtbar bleiben; ein Screenshot oder eine andere Aufnahme bleibt davon unberührt.

Weil Anbieter ihre Funktionen und Datenschutzangaben ändern, hilft ein Messenger-Vergleich nur begrenzt bei der Entscheidung. Die Verbraucherzentrale veröffentlichte ihren Vergleich mit Stand März 2024. Das damalige Ranking lässt sich daher nicht verlässlich auf die heutige Eignung für jede Pflegegruppe übertragen. Achten Sie auf die aktuellen Einstellungen und darauf, welche Daten der konkrete Dienst verarbeitet. Unabhängig vom Messenger sollten nur die nötigen Personen in der Gruppe sein.

Drei Erwachsene planen gemeinsam mit einem Wochenkalender.
KI-generiertes Symbolbild

Kommunikationswege für berufliche Pflege klären

Wenn Pflegekräfte oder Beschäftigte einer Einrichtung beteiligt sind, klären Sie den Kommunikationsweg mit dem Pflegedienst oder der Einrichtung. Für Informationen aus der beruflichen Pflege gelten andere Vorgaben als für private Absprachen in der Familie. Beschäftigte sollten die Vorgaben ihres Arbeitgebers befolgen und keine Patientendaten eigenmächtig über einen privaten Gruppenchat austauschen.

Auch Angehörige sollten medizinische Fotos oder ausführliche Gesundheitsberichte nicht ungefragt in einen beruflichen Chat senden. Fragen Sie nach dem vorgesehenen Kanal und beschränken Sie die Nachricht auf den Zweck. Ein Messenger ist nicht automatisch der richtige Weg, nur weil Angehörige ihn schon nutzen.