Zur allgemeinen Orientierung. Für Ihre persönliche Situation helfen Pflegeberatung und die zuständigen Fachstellen weiter.
In der häuslichen Krankenpflege unterstützt du Menschen zu Hause. Je nach Pflegeauftrag führst du medizinische Maßnahmen aus, hilfst bei der Grundpflege oder im Haushalt. Es gibt Stellen für examinierte Pflegefachkräfte und Pflegehilfen; die Aufgaben richten sich nach Qualifikation und Auftrag.
Bei der Jobsuche findest du auch Angebote für Haushaltshilfe oder Betreuung rund um die Uhr. Diese Tätigkeiten gehören nicht automatisch zur häuslichen Krankenpflege. Auch bei einer Betreuung rund um die Uhr arbeitet eine einzelne Betreuungskraft nicht ununterbrochen.
Was häusliche Krankenpflege umfasst
In der gesetzlichen Krankenversicherung ist häusliche Krankenpflege, kurz HKP, eine ärztlich verordnete Leistung nach § 37 SGB V. Die Regeln des Gemeinsamen Bundesausschusses teilen die Leistungen in medizinische Behandlungspflege, Grundpflege und Unterstützung im Haushalt ein. Welche Leistung erbracht wird, richtet sich nach der Verordnung und den jeweiligen Voraussetzungen.
Zur Behandlungspflege gehört zum Beispiel, verordnete Medikamente zu geben, den Blutzucker zu messen oder eine Wunde zu versorgen. Grundpflege umfasst etwa Hilfe bei der Körperpflege, beim Essen oder bei der Bewegung. Zur Haushaltshilfe können Einkaufen, Abwaschen oder Reinigen gehören, wenn diese Aufgaben Teil der verordneten Leistung sind. Nicht jeder Einsatz enthält alle drei Bereiche.
Seit Juli 2024 bestimmen Pflegefachkräfte bei bestimmten Maßnahmen Häufigkeit und Dauer selbst, wenn sie sich dabei an den ärztlich festgelegten Rahmen halten. Das betrifft nur festgelegte Fälle, etwa bestimmte Wundversorgungen. Daraus folgt keine allgemeine Befugnis, eigenständig Diagnosen zu stellen oder Behandlungen festzulegen.

Berufe in der häuslichen Krankenpflege
Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner übernehmen anspruchsvolle pflegerische Aufgaben. Sie erheben den Pflegebedarf, planen und dokumentieren die Pflege, führen ärztlich angeordnete Maßnahmen aus und beraten Pflegebedürftige sowie Angehörige. Das Gesetz erlaubt nur Pflegefachkräften mit entsprechender Berufszulassung, bestimmte Aufgaben im Pflegeprozess zu übernehmen.
Pflegehilfskräfte und Pflegeassistenzkräfte unterstützen bei der Versorgung. Welche Tätigkeiten sie übernehmen dürfen und welche Qualifikation der Arbeitgeber verlangt, hängt von der Stelle und den geltenden Vorgaben ab. Haushaltshilfe und Live-in-Betreuung sind wiederum eigene Tätigkeitsfelder. Eine Anzeige mit Begriffen wie „Pflege“ oder „Betreuung“ sagt allein noch nicht aus, ob es sich um eine Stelle in der HKP handelt.
Kläre bei Angeboten für eine Betreuung rund um die Uhr, wie Dienste, Pausen und Ruhezeiten geregelt sind und wer die Betreuung während deiner freien Zeit übernimmt. Eine einzelne Person kann nicht ununterbrochen arbeiten.
So sieht der Arbeitsalltag aus
Ambulante Pflegefachkräfte fahren zu Menschen nach Hause und arbeiten bei einzelnen Einsätzen häufig allein. Sie führen vereinbarte Maßnahmen sorgfältig durch, beobachten Veränderungen und dokumentieren sie. Je nach Einsatz gehören auch Gespräche mit Angehörigen und Absprachen mit Arztpraxen oder anderen Pflegekräften dazu.
Du hast direkten Kontakt zu den betreuten Menschen und arbeitest eigenständig. Dabei achtest du auf Hygiene und Arbeitsschutz. Bei der Körperpflege kommst du den betreuten Menschen nahe. Dienstzeiten, Touren, Wochenenddienste und die Unterstützung durch Kolleginnen und Kollegen unterscheiden sich je nach Arbeitgeber. Auch ob ein Führerschein oder ein eigenes Fahrzeug erforderlich ist, steht in der jeweiligen Anzeige.
Welche Qualifikation du brauchst
Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann dauert in Vollzeit in der Regel drei Jahre. In Teilzeit kann sie bis zu fünf Jahre dauern. Für Pflegehilfs- und Assistenzstellen gelten unterschiedliche Anforderungen; manche Arbeitgeber erwarten eine abgeschlossene Ausbildung, andere bieten einen Einstieg mit Einarbeitung an. Prüfe deshalb, welche Tätigkeiten die Stelle tatsächlich umfasst und welche Qualifikation dafür vorausgesetzt wird.
Wer einen ausländischen Pflegeabschluss hat, braucht für eine Tätigkeit als Pflegefachkraft in Deutschland die erforderliche Anerkennung. Die Voraussetzungen hängen unter anderem vom Abschluss und vom Aufenthalts- und Arbeitsstatus ab. Ein ausländisches Diplom gilt nicht automatisch als deutsche Berufszulassung. Zuständige Stellen und die Bundesagentur für Arbeit informieren über Anerkennung und Beschäftigungsmöglichkeiten.

Was Pflegekräfte verdienen
Der Verdienst hängt unter anderem von Qualifikation, Arbeitgeber, Region und Arbeitszeit ab. Die Bundesagentur für Arbeit nennt für Dezember 2023 ein mittleres Bruttomonatsentgelt von 4.004 Euro für Pflegefachkräfte in Vollzeit. Der Wert umfasst verschiedene Pflegebereiche. In diesem Vergleich verdienten ambulante Pflegefachkräfte weniger als Pflegefachkräfte in den anderen betrachteten Versorgungsbereichen. Für ambulante Pflegehilfskräfte betrug der Median damals 2.860 Euro brutto im Monat. Das sind keine einheitlichen Gehälter für alle Stellen in der häuslichen Krankenpflege.
Zusätzlich gelten branchenspezifische Mindestlöhne. Seit dem 1. Juli 2026 gelten im erfassten Pflegebereich mindestens 16,10 Euro pro Stunde für Pflegehilfskräfte, 17,35 Euro für Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung bei entsprechender Tätigkeit und 20,50 Euro für Pflegefachkräfte, die Aufgaben nach § 4 des Pflegeberufegesetzes übernehmen dürfen. Diese Mindestbeträge gelten nicht für jedes Beschäftigungsverhältnis. Zum Beispiel greift die Sonderregelung nicht bei einer Beschäftigung in Privathaushalten.
Wie du passende Stellen findest
Suche neben „häusliche Krankenpflege“ auch nach „ambulante Pflege“, „Behandlungspflege“, „Pflegefachkraft ambulant“ oder „Pflegehilfskraft ambulant“. Lies die Aufgabenbeschreibung genau: Manche Anzeigen betreffen Grundpflege, andere medizinische Maßnahmen oder überwiegend hauswirtschaftliche Hilfe.
Kläre vor einer Bewerbung oder im Gespräch, wie der Dienstplan aussieht, ob Fahrtzeiten und Fahrtkosten geregelt sind und ob du ein Fahrzeug brauchst. Frage außerdem nach der Einarbeitung, der Dokumentation und einer Ansprechperson für Situationen, in denen du allein vor Ort Unterstützung brauchst. Bei Stellen in der Live-in-Betreuung solltest du besonders genau prüfen, wer dein Arbeitgeber ist und wie Arbeitszeit, Bereitschaft, Pausen und freie Tage geregelt sind.
Nachfrage in Pflegeberufen
Die Bundesagentur für Arbeit meldete für 2025 durchschnittlich rund 31.000 offene Stellen in Pflegeberufen. Diese Zahl umfasst die Pflege insgesamt und ist keine Zählung allein für die häusliche Krankenpflege. 96 Prozent der gemeldeten Stellen richteten sich an ausgebildete Pflegekräfte oder Pflegehilfskräfte. Zugleich suchte etwas mehr als die Hälfte der arbeitslosen Personen in Pflegeberufen eine Helfertätigkeit ohne Berufsabschluss. Das zeigt eine Lücke zwischen den Anforderungen vieler Stellen und den Qualifikationen vieler Bewerberinnen und Bewerber.



